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Extremistisch motivierte
Straftaten härter bestrafen
25.04.2007, Magdeburg – 27
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 027/07
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 027/07
Magdeburg, den 25. April 2007
Extremistisch motivierte
Straftaten härter bestrafen
Dessau (MJ). Sachsen-Anhalts Justizstaatssekretär Burkhard Lischka hat
sich nachdrücklich dafür ausgesprochen, extremistisch motivierte Straftaten
stärker unter Strafe zu stellen. Eine Reihe europäischer Länder habe seit
Jahren entsprechende Regelungen, sagte er anlässlich einer Beratung im Rechtsausschuss
des Landtags in Dessau. Dem müsse Deutschland sich anschließen. ¿Schon aufgrund
unserer geschichtlichen Verantwortung darf es keinen deutschen Sonderweg
geben¿, sagte Lischka. ¿Seit der Zeit des Nationalsozialismus wissen wir, wohin
es führt, wenn Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung dient.¿
Neben Prävention und Aufklärung sei es unerlässlich, im
Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit auch die Regelungen des
Strafrechts zu verbessern. Damit stellte sich Lischka hinter einen
entsprechenden Antrag der Regierungsfraktionen im Landtag, der auf eine
entsprechende Strafschärfung auf Bundesebene abzielt. Lischka: ¿Gewalttaten,
die aus rassistischer Gesinnung heraus begangen werden, haben ihren eigenen
Unrechtsgehalt. Mit Brachialgewalt sollen ¿No-go-Areas¿ geschaffen und Angst
gesät werden.¿
Lischka verwies darauf, dass vor wenigen Tagen der Rat der
EU-Justizminister in Luxemburg einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit verabschiedet hatte. Dieser hat eine
Mindestharmonisierung von Strafvorschriften zum Ziel. Danach sollen
rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe bei Straftaten als erschwerender
Umstand gelten bzw. solche Beweggründe bei der Festlegung des Strafmaßes durch
die Gerichte berücksichtigt werden. Lischka: ¿Das Anliegen ist ein
europaweites. Und wir haben den festen Willen, die Vorgaben der
EU-Justizminister umzusetzen.¿
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