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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Landesrichtergesetz - Ministerin
Kolb: Modernes Gesetz mit zeitgemäßen Regelungen zu Teilzeitarbeit und
Mitbestimmung

10.12.2010, Magdeburg – 106

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 106/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 106/10

 

 

 

Magdeburg, den 10. Dezember 2010

 

 

 

Landesrichtergesetz - Ministerin

Kolb: Modernes Gesetz mit zeitgemäßen Regelungen zu Teilzeitarbeit und

Mitbestimmung

 

Magdeburg (MJ). Rechte und Pflichten von Richtern in Sachsen-Anhalt werden

in einem novellierten ¿Landesrichtergesetz¿ in erheblichem Umfang neu geregelt.

Seine Verabschiedung steht am heutigen Freitag, dem 10. Dezember 2010, auf der

Tagesordnung des Landtags. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb: ¿Mit dem

vorliegenden Gesetz wird die Grundlage für ein zeitgemäßes Richterrecht geschaffen,

das den Belangen der Praxis gerecht wird.¿ Das Gesetz soll zum 1. April 2011 in

Kraft treten.

 

Notwendig wurde die Verabschiedung des Richterrechtsneuregelungsgesetzes

(¿Landesrichtergesetz¿), weil sich der Bund im Zuge der Föderalismusreform I

aus einigen bundeseinheitlichen Regelungen zurückgezogen und die Gestaltung der

entstandenen Freiräume den Ländern überlassen hat. Darüber hinaus waren Änderungen

aus dem Landesbeamtenrecht auf die Richterschaft in Sachsen-Anhalt zu

übertragen.

 

Ministerin Kolb: ¿Wir haben unsere Gestaltungsspielräume

genutzt, um beispielsweise die Teilzeitbeschäftigung von Richtern, das

Nebentätigkeitsrecht und das Dienstunfähigkeitsrecht neu zu regeln bzw. den

Gegebenheiten der Praxis anzupassen. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge aus

der Richterschaft sind im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eingeflossen,

darunter zusätzliche Informationsrechte für Richterräte in bestimmten

Personalangelegenheiten. Überhaupt sind wir in Sachsen-Anhalt erst das zweite

Bundesland nach Niedersachsen, das einen solchen neuordnenden Schritt mit einem überarbeiteten Landesgesetz geht.¿

 

Hintergrund

 

In Sachsen-Anhalt sind insgesamt 652 Richter tätig. Mit

437 Richtern ist die überwiegende Mehrzahl von ihnen im Bereich der

ordentlichen Gerichtsbarkeit für allgemeine Zivil- und Strafsachen zuständig.

98 Richter arbeiten an den Sozialgerichten, 58 Richter an den

Verwaltungsgerichten, 41 Richter an den Arbeitsgerichten und 18 Richter am

Finanzgericht.

 

 

 

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