Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Landesrichtergesetz - Ministerin
Kolb: Modernes Gesetz mit zeitgemäßen Regelungen zu Teilzeitarbeit und
Mitbestimmung
10.12.2010, Magdeburg – 106
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 106/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 106/10
Magdeburg, den 10. Dezember 2010
Landesrichtergesetz - Ministerin
Kolb: Modernes Gesetz mit zeitgemäßen Regelungen zu Teilzeitarbeit und
Mitbestimmung
Magdeburg (MJ). Rechte und Pflichten von Richtern in Sachsen-Anhalt werden
in einem novellierten ¿Landesrichtergesetz¿ in erheblichem Umfang neu geregelt.
Seine Verabschiedung steht am heutigen Freitag, dem 10. Dezember 2010, auf der
Tagesordnung des Landtags. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb: ¿Mit dem
vorliegenden Gesetz wird die Grundlage für ein zeitgemäßes Richterrecht geschaffen,
das den Belangen der Praxis gerecht wird.¿ Das Gesetz soll zum 1. April 2011 in
Kraft treten.
Notwendig wurde die Verabschiedung des Richterrechtsneuregelungsgesetzes
(¿Landesrichtergesetz¿), weil sich der Bund im Zuge der Föderalismusreform I
aus einigen bundeseinheitlichen Regelungen zurückgezogen und die Gestaltung der
entstandenen Freiräume den Ländern überlassen hat. Darüber hinaus waren Änderungen
aus dem Landesbeamtenrecht auf die Richterschaft in Sachsen-Anhalt zu
übertragen.
Ministerin Kolb: ¿Wir haben unsere Gestaltungsspielräume
genutzt, um beispielsweise die Teilzeitbeschäftigung von Richtern, das
Nebentätigkeitsrecht und das Dienstunfähigkeitsrecht neu zu regeln bzw. den
Gegebenheiten der Praxis anzupassen. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge aus
der Richterschaft sind im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eingeflossen,
darunter zusätzliche Informationsrechte für Richterräte in bestimmten
Personalangelegenheiten. Überhaupt sind wir in Sachsen-Anhalt erst das zweite
Bundesland nach Niedersachsen, das einen solchen neuordnenden Schritt mit einem überarbeiteten Landesgesetz geht.¿
Hintergrund
In Sachsen-Anhalt sind insgesamt 652 Richter tätig. Mit
437 Richtern ist die überwiegende Mehrzahl von ihnen im Bereich der
ordentlichen Gerichtsbarkeit für allgemeine Zivil- und Strafsachen zuständig.
98 Richter arbeiten an den Sozialgerichten, 58 Richter an den
Verwaltungsgerichten, 41 Richter an den Arbeitsgerichten und 18 Richter am
Finanzgericht.
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