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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Bemührungen Sachsen-Anhalts für
ein zentrales Testamentsregister endlich erfolgreich

17.12.2010, Magdeburg – 110

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 110/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 110/10

 

 

 

Magdeburg, den 17. Dezember 2010

 

 

 

Bemührungen Sachsen-Anhalts für

ein zentrales Testamentsregister endlich erfolgreich

 

Magdeburg (MJ). Der Bundesrat stimmt für die Einführung eines zentralen und

elektronischen Registers für alle Testamente in Deutschland. Das Register wird

zukünftig bei der Bundesnotarkammer geführt. Justizministerin Prof. Dr. Angela

Kolb: ¿Wenn alle Testamente künftig an einem Ort elektronisch registriert sind,

kann der Zugriff auf die Dokumente schneller und einfacher erfolgen. Das Erbrechtsverfahren

wird hierdurch beschleunigt und sicherer.¿

 

Das Gesetz sieht vor, dass bei der

Bundesnotarkammer ein Zentrales Testamentsregister eingerichtet wird. Es soll

elektronisch geführt werden. Bislang gibt es etwa 5.200 dezentrale

Aufbewahrungsstellen von Testamenten und anderen erbfolgerelevanten Urkunden.

Häufig wird dort noch mit Karteikarten gearbeitet. Außerdem erfolgen

Benachrichtigungen über einen Sterbefall zwischen den zuständigen Stellen nach

einem umständlichen Mitteilungssystem. Kolb: ¿Das derzeitige Meldesystem

ist kompliziert und fehleranfällig. Es kann zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten

führen.¿

 

Mit der Einrichtung eines Zentralen

Testamentsregisters sollen diese Nachteile beseitigt werden: Alle für einen

Erbfall wichtigen Daten sind künftig auf einem einheitlichen Weg und

elektronisch an das Zentralregister zu melden. Liegt ein Sterbefall vor,

informiert das Standesamt, welches für die Beurkundung des Sterbefalls

zuständig ist, künftig direkt das Zentralregister. Von diesem aus werden das

Testament verwahrende Gericht und das Nachlassgericht über den Sterbefall

benachrichtigt. Justizministerin Kolb: ¿Das Zentrale Testamentsregister

entlastet damit auch die Verwaltung, da alle notwendigen Benachrichtigungen zukünftig

vom Zentralen Testamentsregister vorgenommen werden.¿

 

Die Hinterlegung eines Testaments

bei einem Amtsgericht oder Notar bleibt weiterhin möglich und vom neuen Gesetz

unberührt.

 

Hintergrund:

 

Der Gesetzentwurf ist von einer

Bund-Länder-Arbeitsguppe unter der Federführung von Baden-Württemberg und unter

der Beteiligung von Sachsen-Anhalt erarbeitet worden.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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