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Bemührungen Sachsen-Anhalts für
ein zentrales Testamentsregister endlich erfolgreich
17.12.2010, Magdeburg – 110
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 110/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 110/10
Magdeburg, den 17. Dezember 2010
Bemührungen Sachsen-Anhalts für
ein zentrales Testamentsregister endlich erfolgreich
Magdeburg (MJ). Der Bundesrat stimmt für die Einführung eines zentralen und
elektronischen Registers für alle Testamente in Deutschland. Das Register wird
zukünftig bei der Bundesnotarkammer geführt. Justizministerin Prof. Dr. Angela
Kolb: ¿Wenn alle Testamente künftig an einem Ort elektronisch registriert sind,
kann der Zugriff auf die Dokumente schneller und einfacher erfolgen. Das Erbrechtsverfahren
wird hierdurch beschleunigt und sicherer.¿
Das Gesetz sieht vor, dass bei der
Bundesnotarkammer ein Zentrales Testamentsregister eingerichtet wird. Es soll
elektronisch geführt werden. Bislang gibt es etwa 5.200 dezentrale
Aufbewahrungsstellen von Testamenten und anderen erbfolgerelevanten Urkunden.
Häufig wird dort noch mit Karteikarten gearbeitet. Außerdem erfolgen
Benachrichtigungen über einen Sterbefall zwischen den zuständigen Stellen nach
einem umständlichen Mitteilungssystem. Kolb: ¿Das derzeitige Meldesystem
ist kompliziert und fehleranfällig. Es kann zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten
führen.¿
Mit der Einrichtung eines Zentralen
Testamentsregisters sollen diese Nachteile beseitigt werden: Alle für einen
Erbfall wichtigen Daten sind künftig auf einem einheitlichen Weg und
elektronisch an das Zentralregister zu melden. Liegt ein Sterbefall vor,
informiert das Standesamt, welches für die Beurkundung des Sterbefalls
zuständig ist, künftig direkt das Zentralregister. Von diesem aus werden das
Testament verwahrende Gericht und das Nachlassgericht über den Sterbefall
benachrichtigt. Justizministerin Kolb: ¿Das Zentrale Testamentsregister
entlastet damit auch die Verwaltung, da alle notwendigen Benachrichtigungen zukünftig
vom Zentralen Testamentsregister vorgenommen werden.¿
Die Hinterlegung eines Testaments
bei einem Amtsgericht oder Notar bleibt weiterhin möglich und vom neuen Gesetz
unberührt.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf ist von einer
Bund-Länder-Arbeitsguppe unter der Federführung von Baden-Württemberg und unter
der Beteiligung von Sachsen-Anhalt erarbeitet worden.
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