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Gemeinsame Suche nach bester
Lösung für Jugendstrafvollzug
14.08.2006, Magdeburg – 63
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 063/06
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 063/06
Magdeburg, den 14. August 2006
Gemeinsame Suche nach bester
Lösung für Jugendstrafvollzug
Magdeburg
(MJ). Sachsen-Anhalts
Justizministerin Professor Angela Kolb setzt bei der Arbeit am
Jugendstrafvollzugsgesetz auf enge Kooperation unter den Bundesländern.
Zusammen mit neun anderen Bundesländern soll ein gemeinsamer Entwurf entwickelt
werden. Sachsen-Anhalt wird dazu in einer neuen Arbeitsgruppe unter
Federführung von Berlin und Thüringen mitarbeiten, die sich am 22. August
erstmals trifft. Die Konstituierung hatte der Strafvollzugsausschuss der Länder
Anfang August beschlossen. Ziel ist die Erarbeitung eines möglichst einheitlichen
Gesetzentwurfs, der dann den jeweiligen Länderparlamenten vorgelegt werden
soll. ¿Der Erziehungsgedanke muss im Mittelpunkt stehen¿, so die Ministerin.
¿Wichtigste Aufgabe des Jugendstrafvollzugs ist es, den Schutz der Allgemeinheit
durch die Resozialisierung von Straftätern zu sichern. Gemeinsam wollen wir
nach der besten Lösung suchen.¿
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Mai 2006
entschieden, dass der Jugendstrafvollzug bis spätestens Ende 2007 auf eine
gesetzliche Grundlage gestellt sein muss. Dazu wurden genaue Vorgaben gemacht.
So muss das Gesetz auf die besonderen Anforderungen der Haft für Jugendliche
zugeschnitten sein. Dazu gehören u. a. spezielle Regeln für die körperliche
Bewegung, zur Zahl der Familienbesuche und zu den Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten.
Mit der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug
jetzt vom Bund auf die Länder übergegangen.
¿Wir haben in Sachsen-Anhalt eine neue und moderne
Jugendanstalt in Raßnitz. Viele der
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind dadurch schon umgesetzt¿, so Ministerin
Kolb. Sie betonte zugleich, dass die Integration ehemaliger Gefangener in die
Gesellschaft nicht allein Aufgabe der Justiz sei. Hier sei eine enge
Kooperation unterschiedlichster Behörden und eine enge Zusammenarbeit mit
Eltern und Freien Trägern der Jugendhilfe wichtig.
Hintergrund:
Die Jugendanstalt (JA) Raßnitz ist eine Anstalt des
geschlossenen Vollzuges für männliche Jugendliche und Heranwachsende. Sie verfügt
über 398 Haftplätze. Sie ist zuständig für den Vollzug von Jugendstrafe an
männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden, die zum Zeitpunkt der Einweisung
das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für weibliche zu Jugendstrafe
Verurteilte ist die Justizvollzugsanstalt Halle I zuständig.
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