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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Gemeinsame Suche nach bester
Lösung für Jugendstrafvollzug

14.08.2006, Magdeburg – 63

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 063/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 063/06

 

 

 

Magdeburg, den 14. August 2006

 

 

 

Gemeinsame Suche nach bester

Lösung für Jugendstrafvollzug

 

Magdeburg

(MJ). Sachsen-Anhalts

Justizministerin Professor Angela Kolb setzt bei der Arbeit am

Jugendstrafvollzugsgesetz auf enge Kooperation unter den Bundesländern.

Zusammen mit neun anderen Bundesländern soll ein gemeinsamer Entwurf entwickelt

werden. Sachsen-Anhalt wird dazu in einer neuen Arbeitsgruppe unter

Federführung von Berlin und Thüringen mitarbeiten, die sich am 22. August

erstmals trifft. Die Konstituierung hatte der Strafvollzugsausschuss der Länder

Anfang August beschlossen. Ziel ist die Erarbeitung eines möglichst einheitlichen

Gesetzentwurfs, der dann den jeweiligen Länderparlamenten vorgelegt werden

soll. ¿Der Erziehungsgedanke muss im Mittelpunkt stehen¿, so die Ministerin.

¿Wichtigste Aufgabe des Jugendstrafvollzugs ist es, den Schutz der Allgemeinheit

durch die Resozialisierung von Straftätern zu sichern. Gemeinsam wollen wir

nach der besten Lösung suchen.¿

 

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Mai 2006

entschieden, dass der Jugendstrafvollzug bis spätestens Ende 2007 auf eine

gesetzliche Grundlage gestellt sein muss. Dazu wurden genaue Vorgaben gemacht.

So muss das Gesetz auf die besonderen Anforderungen der Haft für Jugendliche

zugeschnitten sein. Dazu gehören u. a. spezielle Regeln für die körperliche

Bewegung, zur Zahl der Familienbesuche und zu den Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten.

Mit der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug

jetzt vom Bund auf die Länder übergegangen.

 

¿Wir haben in Sachsen-Anhalt eine neue und moderne

Jugendanstalt in Raßnitz. Viele der

Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind dadurch schon umgesetzt¿, so Ministerin

Kolb. Sie betonte zugleich, dass die Integration ehemaliger Gefangener in die

Gesellschaft nicht allein Aufgabe der Justiz sei. Hier sei eine enge

Kooperation unterschiedlichster Behörden und eine enge Zusammenarbeit mit

Eltern und Freien Trägern der Jugendhilfe wichtig.

 

Hintergrund:

 

Die Jugendanstalt (JA) Raßnitz ist eine Anstalt des

geschlossenen Vollzuges für männliche Jugendliche und Heranwachsende. Sie verfügt

über 398 Haftplätze. Sie ist zuständig für den Vollzug von Jugendstrafe an

männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden, die zum Zeitpunkt der Einweisung

das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für weibliche zu Jugendstrafe

Verurteilte ist die Justizvollzugsanstalt Halle I zuständig.

 

 

 

 

 

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Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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