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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Justizminister Becker: Besserer
Schutz für Kinder durch schnellere Verfahrenswege

27.03.2006, Magdeburg – 32

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 032/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 032/06

 

 

 

Magdeburg, den 27. März 2006

 

 

 

Justizminister Becker: Besserer

Schutz für Kinder durch schnellere Verfahrenswege

 

Magdeburg (MJ). ¿Jedes Kind, das von seinen Eltern vernachlässigt wird

oder gar deswegen stirbt, ist ein Alarmsignal. Wir müssen die Gesetze deshalb

weiterentwickeln, um die schwächsten Glieder in der Gesellschaft wirksamer als

bisher zu schützen¿, sagte heute Justizminister Curt Becker. Deshalb wird

Becker intensiv am Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen

mitwirken. Ein vorliegender Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums soll

ergänzt und modifiziert werden.

 

¿Ein wichtiger Aspekt ist die Beschleunigung der Verfahren

rund um Rechtsfragen, die den Schutz der Kinder betreffen¿, so der Justizminister.

Der vorliegende Entwurf sieht zwar eine schnellere Bearbeitung der Hauptsacheverfahren

vor, geht aber aus Beckers Sicht nicht weit genug. Gerade in Eilverfahren, den

so genannten einstweiligen Anordnungen, durch die akute Gefahr für das Kind

abgewendet werden kann, müsse sicher gestellt werden, dass umgehend gehandelt

wird.

 

¿Deshalb sollten im Gesetz konkrete Fristen

festgeschrieben werden¿, so der Justizminister. Ein Antrag auf einstweilige

Anordnung sollte spätestens eine Woche nach Eingang des Antrages vom Gericht

entschieden werden. ¿Wenn eine unmittelbare Gefahr für das Leben des Kindes

besteht, halte ich es für richtig, dass künftig bis zum Ablauf des folgenden

Tages eine Entscheidung fällt.¿

 

Grundsätzlich müsse nachdrücklicher als bisher geprüft

werden, ob einstweilige Anordnungen ergehen müssen, um Kinder zu schützen und

sie beispielsweise aus ihrem Lebensumfeld zu nehmen.

 

Zwingend erforderlich sei zudem, dass sich der

Familienrichter im Vorfeld seiner Entscheidung immer einen persönlichen

Eindruck von dem Kind und von dessen Lebensumfeld verschaffe. ¿Der eigene Blick

auf das Kind und die Verhältnisse, in denen es aufwächst, ist eine wichtige

Erkenntnisquelle, die durch kein noch so gründliches Aktenstudium zu ersetzen

ist¿, erklärt der Minister.

 

In einem ersten Schreiben an die Justizministerinnen und

Justizminister als auch an die Bundesjustizministerin hat Justizminister Becker

seine Vorschläge in der Diskussion um die Reform des Gesetzes eingebracht.

 

 

 

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