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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Kolb: Mehr Rechtsfrieden dank Täter-Opfer-Ausgleich

01.05.2013, Magdeburg – 26

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb hat den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) als Erfolgsmodell bezeichnet. Opferinteressen können hier stärker und schneller berücksichtigt werden, als dies in herkömmlichen Strafverfahren möglich ist. In mehr als 1.000 Fällen wurde das Verfahren, das Täter und Opfer einer Straftat außergerichtlich an einen Tisch bringt, im vergangenen Jahr in Sachsen-Anhalt angestrengt. Die Erfolgsquote dabei ist hoch. ?Der Täter-Opfer-Ausgleich ist in besonderer Weise geeignet, Rechtsfrieden wiederherzustellen?, betont Kolb.

 

Im Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist es für Täter und Opfer möglich, ihr eigenes Erleben im Zusammenhang mit der Tat zu schildern. Sie erhalten professionelle Hilfe bei der Bearbeitung der Folgen. Ziel ist, eine von beiden Seiten akzeptierte Form der Wiedergutmachung zu erarbeiten. Anders als beim Strafverfahren kann das Opfer eine aktive Rolle übernehmen. ?Der TOA ist ein außergerichtliches Schlichtungsangebot an Beschuldigte und Geschädigte, die Straftat und ihre Folgen mit Hilfe eines neutralen Vermittlers eigenverantwortlich zu bearbeiten?, erläutert Delia Göttke, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Straffälligen- und Bewährungshilfe. Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche könnten zum Beispiel einvernehmlich geregelt werden, so dass das Opfer schnell und unbürokratisch Wiedergutmachung erhalten kann. Seit 1994 belegten projektbezogene Daten die Wirkungen der Arbeit und die Effizienz der Projektstellen, betonen Kolb und Göttke unisono.

 

1081 Schlichtungen wurden laut der Statistik des Landesverbandes im Jahr 2012 durchgeführt (2011: 1050), 785 Anträge konnten erfolgreich geschlichtet werden. In den meisten Fällen wurden neben der persönlichen Entschuldigung der Täter auch eine Schadensersatzleistung und Schmerzensgeld zur Wiedergutmachung gezahlt oder Arbeitsleistungen erbracht.

 

Die Statistik weist für 2012 insgesamt 81.141,42 Euro Schadensersatz, 76.650 Euro Schmerzensgeld und 1.843 Stunden Arbeitsleistungen aus, wobei zunehmend im Täter-Opfer-Ausgleich konkrete Arbeitsleitungen zur Beseitigung der Folgeschäden der Straftat gegenüber dem Opfer verhandelt und vom Täter geleistet  wurden: 566 Stunden waren es 2012.

 

Der TOA wird in Sachsen-Anhalt flächendeckend angeboten und in den meisten Fällen von freien Trägern durchgeführt, die im Landessprojekt TOA unter der Leitung des Landesverbandes für Straffälligen- und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt zusammengeschlossen sind. Sie sind an 13 Orten aktiv. Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der Justiz übernehmen fachlich die Schlichtungsarbeit, wenn am Standort kein geeigneter Verein oder freier Träger die Schlichtung übernehmen, übernehmen dies Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der Justiz den TOA.

 

Sachsen-Anhalt förderte den Täter-Opfer-Ausgleich im vergangenen Jahr mit rund 145.000 Euro.

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