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Weihnachtsamnestie -
Strafgefangene vorzeitig aus Haft entlassen
23.11.2010, Magdeburg – 100
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 100/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 100/10
Magdeburg, den 23. November 2010
Weihnachtsamnestie -
Strafgefangene vorzeitig aus Haft entlassen
Magdeburg
(MJ). Aus Anlass des
bevorstehenden Weihnachtsfestes werden in Sachsen-Anhalt auch im Jahr 2010
Strafgefangene vorzeitig aus der Haft entlassen. Justizministerin Prof. Dr.
Angela Kolb hatte die Staatsanwaltschaften des Landes hierzu als Gnadenbehörden
ermächtigt.
Nach
vorläufigen Angaben können im Laufe des Monats November 47 Strafgefangene im
Rahmen der sogenannten Weihnachtsamnestie die Haft verlassen. Dies betrifft
alle Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt. Unter den vorzeitig Entlassenen
sind vier Strafgefangene aus der Jugendanstalt Raßnitz und drei Frauen, die aufgrund
einer Vereinbarung der drei mitteldeutschen Länder ihre Strafe in der
Justizvollzugsanstalt Chemnitz verbüßen. Damit werden insgesamt 1.271 Hafttage
nicht vollstreckt, was einer Gesamtzeit von mehr als drei Jahren entspricht.
Die
endgültigen Amnestiezahlen werden Ende Januar 2011 vorliegen.
Inhaftierte
kommen nur unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss der
Weihnachtsamnestie. So fällt der Termin ihrer regulären Haftentlassung in die
Zeit zwischen dem 20. November 2011 und dem 7. Januar 2011. Zugleich muss der
zuständige Staatsanwalt prognostizieren, dass sehr wahrscheinlich keine weiteren
Straftaten begangen werden. Amnestie-Kandidaten müssen sich während der
Haftzeit gut geführt haben. Ihre künftige Unterkunft und ihr Lebensunterhalt
müssen sichergestellt und die Gefangenen selbst mit seiner vorzeitigen
Entlassung einverstanden sein. Ministerin Kolb: ¿Die Vollstreckungsbehörden
haben jeden einzelnen Fall gründlich geprüft.¿
Hintergrund
Zum
1. November 2010 waren im Justizvollzug des Landes Sachsen-Anhalt 1.549
Gefangene im Erwachsenen- und 259 Gefangene im Jugend-Strafvollzug inhaftiert.
Im vergangenen Jahr wurden 79 Personen im Rahmen der Weihnachtsamnestie
vorzeitig aus der Haft entlassen.
Weihnachtsamnestien
werden in fast allen Bundesländern erlassen, nur Bayern und Sachsen nutzen
diese Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung nicht.
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