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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Weihnachtsamnestie -
Strafgefangene vorzeitig aus Haft entlassen

23.11.2010, Magdeburg – 100

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 100/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 100/10

 

 

 

Magdeburg, den 23. November 2010

 

 

 

Weihnachtsamnestie -

Strafgefangene vorzeitig aus Haft entlassen

 

Magdeburg

(MJ). Aus Anlass des

bevorstehenden Weihnachtsfestes werden in Sachsen-Anhalt auch im Jahr 2010

Strafgefangene vorzeitig aus der Haft entlassen. Justizministerin Prof. Dr.

Angela Kolb hatte die Staatsanwaltschaften des Landes hierzu als Gnadenbehörden

ermächtigt.

 

Nach

vorläufigen Angaben können im Laufe des Monats November 47 Strafgefangene im

Rahmen der sogenannten Weihnachtsamnestie die Haft verlassen. Dies betrifft

alle Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt. Unter den vorzeitig Entlassenen

sind vier Strafgefangene aus der Jugendanstalt Raßnitz und drei Frauen, die aufgrund

einer Vereinbarung der drei mitteldeutschen Länder ihre Strafe in der

Justizvollzugsanstalt Chemnitz verbüßen. Damit werden insgesamt 1.271 Hafttage

nicht vollstreckt, was einer Gesamtzeit von mehr als drei Jahren entspricht.

 

Die

endgültigen Amnestiezahlen werden Ende Januar 2011 vorliegen.

 

Inhaftierte

kommen nur unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss der

Weihnachtsamnestie. So fällt der Termin ihrer regulären Haftentlassung in die

Zeit zwischen dem 20. November 2011 und dem 7. Januar 2011. Zugleich muss der

zuständige Staatsanwalt prognostizieren, dass sehr wahrscheinlich keine weiteren

Straftaten begangen werden. Amnestie-Kandidaten müssen sich während der

Haftzeit gut geführt haben. Ihre künftige Unterkunft und ihr Lebensunterhalt

müssen sichergestellt und die Gefangenen selbst mit seiner vorzeitigen

Entlassung einverstanden sein. Ministerin Kolb: ¿Die Vollstreckungsbehörden

haben jeden einzelnen Fall gründlich geprüft.¿

 

Hintergrund

 

Zum

1. November 2010 waren im Justizvollzug des Landes Sachsen-Anhalt 1.549

Gefangene im Erwachsenen- und 259 Gefangene im Jugend-Strafvollzug inhaftiert.

Im vergangenen Jahr wurden 79 Personen im Rahmen der Weihnachtsamnestie

vorzeitig aus der Haft entlassen.

 

Weihnachtsamnestien

werden in fast allen Bundesländern erlassen, nur Bayern und Sachsen nutzen

diese Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung nicht.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium

der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

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Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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