Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Untersuchung von Embryonen -
Justizministerin Kolb: Gentest kann Eltern in ihrem Kinderwunsch stärken -
Zulassung in eng definiertem Rahmen ist zu begrüßen
19.01.2011, Magdeburg – 3
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 003/11
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 003/11
Magdeburg, den 19. Januar 2011
Untersuchung von Embryonen -
Justizministerin Kolb: Gentest kann Eltern in ihrem Kinderwunsch stärken -
Zulassung in eng definiertem Rahmen ist zu begrüßen
Magdeburg (MJ). Justizministerin Kolb begrüßt die gestern vorgestellte Empfehlung
renommierter Wissenschaftler in Deutschland, die
Präimplanta-tionsdiagnostik (PID) dem Gesetz der Pränataldiagnostik (PND)
gleichzustellen. Zu diesem Vorschlag, der auch von der in Halle (Saale)
ansässigen Nationalen Akademie der Wissenschaften ¿Leopoldina¿ mitgetragen
wird, erklärt sie: ¿Dies ist eine gute Grundlage, um die damit verbundenen,
zweifellos schwierigen Probleme zu lösen.¿
Der Expertenvorschlag sieht für Gentests
strenge Auflagen vor. So dürften fragliche Embryonen nur auf monogene
Erbkrankheiten oder Chromosomen-Missbildungen überprüft werden. Eine PID wäre
ausschließlich zur Diagnose einer unheilbaren schweren, erblichen Krankheit
möglich. Tests auf Volkskrankheiten wie Diabetes, Allergien oder Bluthochdruck,
die zumeist nicht ausschließlich genetische Ursachen haben, sind nach der
Empfehlung der Wissenschaftler ausgeschlossen.
Justizministerin Kolb: ¿Mir geht es darum, die
Entscheidung von erblich vorbelasteten Paaren für ein Kind zu erleichtern. Nach
einem Marathon an medizinischen Untersuchungen und aufwändigen Behandlungen
darf im Fall einer genetisch bedingten Erkrankung des Embryos nicht ein
Spätabbruch die einzige Alternative sein.¿
Die derzeitige Diskussion über die PID müsse
aber auch über medizinische Sachverhalte hinausgehen, so Ministerin Kolb
weiter: ¿In Sachsen-Anhalt wurde in den vergangenen Jahren viel getan, um
behinderten Menschen einen möglichst normalen Alltag mit Freizeit und Beruf zu
ermöglichen. Auch im Justizbereich haben wir Anstrengungen unternommen, um
beispielsweise einen barrierefreien Zugang zu Gerichten zu ermöglichen. Im
Umgang mit behinderten Menschen sehe ich aber nach wie vor noch
Handlungsbedarf. Sie brauchen unser aller Verständnis, unsere Unterstützung und
eine vielfältige Förderung.¿
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