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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Untersuchung von Embryonen -
Justizministerin Kolb: Gentest kann Eltern in ihrem Kinderwunsch stärken -
Zulassung in eng definiertem Rahmen ist zu begrüßen

19.01.2011, Magdeburg – 3

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 003/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 003/11

 

 

 

Magdeburg, den 19. Januar 2011

 

 

 

Untersuchung von Embryonen -

Justizministerin Kolb: Gentest kann Eltern in ihrem Kinderwunsch stärken -

Zulassung in eng definiertem Rahmen ist zu begrüßen

 

Magdeburg (MJ). Justizministerin Kolb begrüßt die gestern vorgestellte Empfehlung

renommierter Wissenschaftler in Deutschland, die

Präimplanta-tionsdiagnostik (PID) dem Gesetz der Pränataldiagnostik (PND)

gleichzustellen. Zu diesem Vorschlag, der auch von der in Halle (Saale)

ansässigen Nationalen Akademie der Wissenschaften ¿Leopoldina¿ mitgetragen

wird, erklärt sie: ¿Dies ist eine gute Grundlage, um die damit verbundenen,

zweifellos schwierigen Probleme zu lösen.¿

 

Der Expertenvorschlag sieht für Gentests

strenge Auflagen vor. So dürften fragliche Embryonen nur auf monogene

Erbkrankheiten oder Chromosomen-Missbildungen überprüft werden. Eine PID wäre

ausschließlich zur Diagnose einer unheilbaren schweren, erblichen Krankheit

möglich. Tests auf Volkskrankheiten wie Diabetes, Allergien oder Bluthochdruck,

die zumeist nicht ausschließlich genetische Ursachen haben, sind nach der

Empfehlung der Wissenschaftler ausgeschlossen.

 

Justizministerin Kolb: ¿Mir geht es darum, die

Entscheidung von erblich vorbelasteten Paaren für ein Kind zu erleichtern. Nach

einem Marathon an medizinischen Untersuchungen und aufwändigen Behandlungen

darf im  Fall einer genetisch bedingten Erkrankung des Embryos nicht ein

Spätabbruch die einzige Alternative sein.¿

 

Die derzeitige Diskussion über die PID müsse

aber auch über medizinische Sachverhalte hinausgehen, so Ministerin Kolb

weiter: ¿In Sachsen-Anhalt wurde in den vergangenen Jahren viel getan, um

behinderten Menschen einen möglichst normalen Alltag mit Freizeit und Beruf zu

ermöglichen. Auch im Justizbereich haben wir Anstrengungen unternommen, um

beispielsweise einen barrierefreien Zugang zu Gerichten zu ermöglichen. Im

Umgang mit behinderten Menschen sehe ich aber nach wie vor noch

Handlungsbedarf. Sie brauchen unser aller Verständnis, unsere Unterstützung und

eine vielfältige Förderung.¿

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium

der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

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Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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