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Kindergeld-Rückzahlung - Kolb:
Neue Klageflut droht
25.01.2010, Magdeburg – 8
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 008/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 008/10
Magdeburg, den 25. Januar 2010
Kindergeld-Rückzahlung - Kolb:
Neue Klageflut droht
Magdeburg (MJ). ¿Uns droht bei den Sozialgerichten eine neue Klageflut¿, befürchtet
Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb angesichts vielfach zuviel gezahlter
ALG-II-Leistungen im Januar. Hintergrund ist die Kindergelderhöhung zum
Jahresbeginn, die vielfach bei den Auszahlungen nicht berücksichtigt wurde.
¿Dieses Vorgehen führt einmal mehr zu einer großen Verunsicherung bei den
betroffenen Hartz-IV-Empfängern. Außerdem stehen die Rückzahlungsforderungen in
keinem Verhältnis zum hohen Verwaltungsaufwand¿, so Kolb.
Die Ministerin fordert, wie im Sozialgesetzbuch
vorgeschrieben, jetzt jeden einzelnen Fall genau zu prüfen, bevor der
Rückforderungsbescheid an die Hartz-IV-Empfänger ergeht. Der Gesetzgeber hat
dafür ausreichend zeitlichen Handlungsspielraum eingeräumt. Kolb: ¿Kommt es
jetzt zu pauschalen Rückforderungen und nicht zu genauen Einzelfallprüfungen,
werden unsere ohnehin schon sehr belasteten Sozialgerichte mit einer neuen Flut
von Klagen konfrontiert.¿
Ministerin Kolb weiter: ¿Mit Blick auf die Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts Anfang Februar zum Bemessungssatz für Kinder von
Hartz-IV-Empfängern scheint es überhaupt fraglich, ob Rückforderungen noch realisiert
werden können. Der gesamte Sachverhalt zeigt einmal mehr, dass ein
Gesamtkonzept fehlt, um die ständigen Unsicherheiten bei den betroffenen zu
beseitigen.¿
Hintergrund:
Das staatliche Kindergeld wird auf ALG-II-Leistungen
angerechnet. Seit Jahresbeginn erhalten alle Eltern 20 Euro mehr Kindergeld.
Dieser neue Satz ist bei den Januarbescheiden nicht gegengerechnet worden.
Hartz-IV-Empfänger haben damit mehr Leistungen erhalten, als ihnen zustehen. Betroffen
sind geschätzt 1 Millionen Leistungsempfänger.
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