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Ministerium fordert
Gesetzesverschärfung
13.12.2006, Magdeburg – 89
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 089/06
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 089/06
Magdeburg, den 13. Dezember 2006
Ministerium fordert
Gesetzesverschärfung
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb drängt
auf eine Verschärfung der Rechtsgrundlagen zur nachträglichen
Sicherungsverwahrung von hochgradig gefährlichen Straftätern. In einem Brief an
Bundesjustizministein Brigitte Zypries forderte sie, die bestehenden Lücken im
Recht der nachträglichen Sicherungsverwahrung alsbald zu schließen.
Zugleich appellierte sie an den Bundestag, die im Mai vom
Bundesrat eingebrachte und von Sachsen-Anhalt unterstützte Gesetzesinitiative
zur Stärkung der Sicherungsverwahrung zügig zu beraten und zu verabschieden.
¿Die Allgemeinheit muss umfassend vor gefährlichen Straftätern geschützt
werden¿, forderte Ministerin Kolb. ¿Die Voraussetzungen, unter denen nach
geltendem Gesetz die nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt werden kann,
haben sich als zu eng erwiesen.¿
Die Ministerin verwies damit auf die grundsätzlichen
praktischen Probleme in der Anwendung der 2004 geschaffenen bundesgesetzlichen
Regelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung. Für einen effektiven Schutz
sei der Bundesgesetzgeber gefordert. ¿Die Vorschläge hierfür liegen auf dem Tisch¿,
so Justizministerin Prof. Kolb. ¿Der Bundesgesetzgeber muss nunmehr handeln¿,
sagte sie.
Hintergrund:
Vor dem Landgericht Magdeburg ist heute der Prozess gegen
Frank O. wegen nachträglicher Sicherungsverwahrung zu Ende gegangen. Die von
der Staatsanwaltschaft beantragte nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde
zurückgewiesen. O. war deshalb auf freien Fuß zu setzen. Die Staatsanwaltschaft
hat verschärfte Führungsaufsicht erwirkt. Das alles dient dazu, die Bevölkerung
im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen bestmöglich zu schützen.
O. hatte als damals 17-Jähriger 1983 eine Frau getötet und
wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt. 1991 auf Bewährung entlassen, stach er 1992
auf eine Frau ein. Er wurde daraufhin zu acht Jahren Haft verurteilt. Danach blieb
er auf Grundlage eines Landesgesetzes zur nachträglichen Sicherungsverwahrung
in Haft, weil er als rückfallgefährdet und hochgradig gefährlich eingestuft
wurde. Das Bundesverfassungsgericht, vor dem O. klagte, stufte das Landesgesetz
als verfassungswidrig ein und forderte eine bundesgesetzliche Regelung. Auf
Grundlage des neuen Bundesgesetzes wurde erneut gegen O. verhandelt, er musste
weiter in Haft bleiben. Dieses Urteil hatte der BGH aufgehoben und die Sache an
das Landgericht Magdeburg zurück verwiesen.
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