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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Ministerium fordert
Gesetzesverschärfung

13.12.2006, Magdeburg – 89

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 089/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 089/06

 

 

 

Magdeburg, den 13. Dezember 2006

 

 

 

Ministerium fordert

Gesetzesverschärfung

 

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb drängt

auf eine Verschärfung der Rechtsgrundlagen zur nachträglichen

Sicherungsverwahrung von hochgradig gefährlichen Straftätern. In einem Brief an

Bundesjustizministein Brigitte Zypries forderte sie, die bestehenden Lücken im

Recht der nachträglichen Sicherungsverwahrung alsbald zu schließen.

 

Zugleich appellierte sie an den Bundestag, die im Mai vom

Bundesrat eingebrachte und von Sachsen-Anhalt unterstützte Gesetzesinitiative

zur Stärkung der Sicherungsverwahrung zügig zu beraten und zu verabschieden.

¿Die Allgemeinheit muss umfassend vor gefährlichen Straftätern geschützt

werden¿, forderte Ministerin Kolb. ¿Die Voraussetzungen, unter denen nach

geltendem Gesetz die nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt werden kann,

haben sich als zu eng erwiesen.¿

 

Die Ministerin verwies damit auf die grundsätzlichen

praktischen Probleme in der Anwendung der 2004 geschaffenen bundesgesetzlichen

Regelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung. Für einen effektiven Schutz

sei der Bundesgesetzgeber gefordert. ¿Die Vorschläge hierfür liegen auf dem Tisch¿,

so Justizministerin Prof. Kolb. ¿Der Bundesgesetzgeber muss nunmehr handeln¿,

sagte sie.

 

Hintergrund:

 

Vor dem Landgericht Magdeburg ist heute der Prozess gegen

Frank O. wegen nachträglicher Sicherungsverwahrung zu Ende gegangen. Die von

der Staatsanwaltschaft beantragte nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde

zurückgewiesen. O. war deshalb auf freien Fuß zu setzen. Die Staatsanwaltschaft

hat verschärfte Führungsaufsicht erwirkt. Das alles dient dazu, die Bevölkerung

im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen bestmöglich zu schützen.

 

O. hatte als damals 17-Jähriger 1983 eine Frau getötet und

wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt. 1991 auf Bewährung entlassen, stach er 1992

auf eine Frau ein. Er wurde daraufhin zu acht Jahren Haft verurteilt. Danach blieb

er auf Grundlage eines Landesgesetzes zur nachträglichen Sicherungsverwahrung

in Haft, weil er als rückfallgefährdet und hochgradig gefährlich eingestuft

wurde. Das Bundesverfassungsgericht, vor dem O. klagte, stufte das Landesgesetz

als verfassungswidrig ein und forderte eine bundesgesetzliche Regelung. Auf

Grundlage des neuen Bundesgesetzes wurde erneut gegen O. verhandelt, er musste

weiter in Haft bleiben. Dieses Urteil hatte der BGH aufgehoben und die Sache an

das Landgericht Magdeburg zurück verwiesen.

 

 

 

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