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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Bedingungen im Jugendarrest verbessert

05.10.2012, Magdeburg – 68

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg (MJ). Justizministerin Prof. Angela Kolb hat heute im Rechtsausschuss des Landtages über eine verbesserte Personalausstattung und Sanierungsarbeiten in der Jugendarrestanstalt (JAA) Halle informiert. Durch die Schließung der JVA-Außenstelle Naumburg sei es möglich geworden, zusätzliche Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes in der Jugendarrestanstalt einzusetzen und die JAA somit bedarfsgerecht auszustatten. Zudem werde weiter am Gebäude saniert.

Im Rahmen seit längerem geplanter Arbeiten werden aktuell Fußböden in Arrestzellen ausgetauscht, im kommenden Jahr soll der Bodenbelag im Freizeitraum erneuert werden. Es wird neue Möbel für verschiedene Räume geben, auch Malerarbeiten sind geplant. Für die Bibliothek können kurzfristig zusätzliche Bücher beschafft werden. Gleichwohl liege der Gesamtsanierungsbedarf der Immobilie mit mindestens 600.000 Euro weiter hoch, so Kolb. Dies müsse bei der anstehenden Justizstrukturreform mit bedacht werden. Zudem werde auch der neue, bundesrechtlich eingeführte sogenannte ?Warnschussarrest? Veränderungen bringen.

Die Jugendarrestanstalt Halle ist in Sachsen-Anhalt die einzige Einrichtung für den Vollzug von Jugendarrest. Sie ist sowohl für Mädchen als auch für Jungen zuständig, die von einem Jugendgericht zu Kurz- und Freizeitarrest oder zu Dauerarrest verurteilt worden sind.

Die Jugendarrestanstalt verfügt insgesamt über 36 Arrestplätze, davon 32 für Jungen und vier für Mädchen. In der Anstalt wird auch der Arrest für Schulschwänzer vollzogen, die wegen Schulpflichtverletzung verhängte Bußgelder nicht bezahlt und Sozialstunden nicht abgeleistet haben (2011: 237). Insgesamt 604 Jugendliche haben im Jahr 2011 einen Arrest verbüßt. 2012 waren es bis Ende August 432 (darunter 77 Mädchen). Durchschnittlich war die Jugendarrestanstalt Halle im Jahr 2011 mit 13 Arrestanten belegt.

Jugendarrest ist keine Haftstrafe. Er soll laut Jugendgerichtsgesetz vielmehr das Ehrgefühl des Jugendlichen wecken und eindringlich bewusst machen, dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat. ?Jedem Arrestanten wird ein Mitarbeiter des Vollzugsdienstes als Betreuer zugewiesen. Dadurch erreichen wir, dass der Arrestanten einen festen, mit seinen Problemen vertrauten Ansprechpartner hat?, so Kolb.

Daneben gehören zum Behandlungs- und Betreuungsprogramm regelmäßige sportliche Aktivitäten und wöchentliche Trainingseinheiten für Atemübungen und Konzentrationsübungen, aber auch Museums- und Bibliotheksbesuche. Neben Ehrenamtlern unterstützt auch die Polizei, die wieder in die Präventionsarbeit einbezogen wird.

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