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Justizzentrum Magdeburg:
Justizministerin enthüllt Gedenkplatte "Eike von Repgow"
09.11.2010, Magdeburg – 93
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 093/10
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 093/10
Magdeburg, den 10. November 2010
Justizzentrum Magdeburg:
Justizministerin enthüllt Gedenkplatte "Eike von Repgow"
Magdeburg (MJ). Vor dem Justizzentrum Magdeburg ist am heutigen Mittwoch,
dem 10. November 2010, die Gedenkplatte ¿Eike von Repgow¿ enthüllt worden.
Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb nahm an der Feierstunde teil. ¿Neben dem
Schriftzug an der Fassade des Justizzentrums, das seit 2009 den Namen ,Eike von
Repgow¿ trägt, erinnert nun auch die Bronzetafel an den Verfasser des berühmten
Sachsenspiegels. Es ist eine angemessene und künstlerisch anspruchsvolle
Würdigung. Schließlich haben die Rechtsgrundsätze, die Eike von Repgow im 13.
Jahrhundert formuliert hat, nach ganz Mitteleuropa ausgestrahlt und
Auswirkungen bis in unsere Tage¿, so Ministerin Kolb.
Die Bronzetafel ist in den Fußweg vor dem Haupteingang zum
Justizzentrum im Breiten Weg eingelassen. Der Hallenser Bildhauer Martin Roedel
(Jahrgang 1975) hat sie gestaltet. Er ist Absolvent der Hochschule für Kunst
und Design Burg Giebichenstein in Halle (Saale) und war Schüler des
renommierten halleschen Künstlers Prof. Bernd Göbel. Die Herstellungskosten von
rund 5.000 Euro sind wesentlich durch Spenden von Mitgliedern des
Landesheimatbundes Sachsen-Anhalt mit finanziert worden, die sich für die
Ausarbeitung und öffentliche Darstellung der Rechtsgeschichte
Mitteldeutschlands engagieren.
Die Gedenkplatte trägt die Inschrift:
VON RECHTE NE SAL - NIEMANNE
WISSEN
LIEBE NOCH LEYDE - NOCH ZORN NOCH GABE
gewidmet
EIKE VON REPGOW
vor 1209 ¿ um 1233
Verfasser des Sachsenspiegels
des wichtigsten deutschen Rechtsbuches von europäischem Rang
von Freunden seines Werkes
Die Inschrift bezieht sich darauf, dass sich die
Rechtskundigen weder von Liebe oder Zorn noch von anderen Einflüssen abbringen
lassen sollen, unvoreingenommen Recht zu sprechen. Das Zitat aus dem
Sachsenspiegel beschreibt einen juristischen Grundsatz, der seit nunmehr 800 Jahren
und damit bis in unsere Zeit Gültigkeit hat.
Hintergrund
Das Justizzentrum Magdeburg erhielt am 12. März 2009 den
Namen ¿Eike von Repgow¿. Die Namensverleihung erfolgte im Rahmen des
Eike-von-Repgow-Jahres aus Anlass der urkundlichen Ersterwähnung des Sachsenspiegel-Verfassers
800 Jahre zuvor. Die vom Landesheimatbund mit gestiftete Bronzetafel ist
bereits bei der feierlichen Namensweihe an das Justizzentrum übergeben worden.
Sie war zuletzt im Foyer des Gebäudes ausgestellt. Bei der Erneuerung des
Fußgängerbereiches vor dem Justizzentrum ist die Gedenkplatte nun an ihrem
Bestimmungsort verlegt worden.
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