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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Kolb: Täter-Opfer-Ausgleich
schafft Rechtsfrieden

14.10.2009, Magdeburg – 85

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 085/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 085/09

 

 

 

Magdeburg, den 14. Oktober 2009

 

 

 

Kolb: Täter-Opfer-Ausgleich

schafft Rechtsfrieden

 

Magdeburg (MJ). Mit einer gemeinsamen Festveranstaltung in der Staatskanzlei

haben das Ministerium der Justiz und der Landesverband für Straffälligen- und

Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt die 15-jährige erfolgreiche Projektentwicklung

des Täter-Opfer-Ausgleichs in Sachsen-Anhalt gewürdigt. ¿Der TOA ist in besonderer

Weise geeignet, Rechtsfrieden wiederherzustellen¿, betonten Justizministerin

Professor Angela Kolb und Staatsminister Rainer Robra, der Vorsitzender des

Landesverbandes für Straffälligen- und Bewährungshilfe ist. ¿Opferinteressen können

stärker berücksichtig werden, als dies in herkömmlichen Strafverfahren möglich

ist.¿

 

Beim Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) erhalten Täter und Opfer

die Möglichkeit zur Aussprache über die Tat und ihre Folgen. Ziel ist, eine von

beiden Seiten akzeptierte Form der Wiedergutmachung zu erarbeiten. Anders als

beim Strafverfahren kann das Opfer eine aktive Rolle übernehmen.

Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche können einvernehmlich geregelt

werden, so dass das Opfer schnell und unbürokratisch Wiedergutmachung erhalten

kann.

 

1.326 solcher Schlichtungen wurden laut der Statistik des

Landesverbandes im Jahr 2008 durchgeführt, 893 Anträge konnten erfolgreich

geschlichtet werden. In den meisten Fällen wurde neben einer persönlichen

Entschuldigung eine Schadensersatzleistung, Schmerzensgeld oder eine

Arbeitsleistung erbracht. Insgesamt waren an den Schlichtungen 3.726 Personen

beteiligt. Neben den Beschuldigten und Geschädigten sind 842 weitere Personen

in das Verfahren einbezogen worden. Der Großteil der bearbeiteten Fälle bezog

sich auf Straftaten nach dem allgemeinen Strafrecht. ¿Mit diesen Ergebnissen

braucht das Landesprojekt Täter-Opfer-Ausgleich auch einen bundesweiten Vergleich

nicht zu scheuen.¿, so Kolb.

 

Der TOA wird in Sachsen-Anhalt in den meisten Fällen von

freien Trägern durchgeführt, die im Landessprojekt TOA unter der Leitung des

Landesverbandes für Straffälligen- und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt zusammengeschlossen

sind. Im Jahr 2008 waren die Projektteilnehmer an insgesamt 16 Standorten im

Land aktiv. Kann kein geeigneter Verein oder freier Träger die Schlichtung

übernehmen, übernehmen dies Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der Justiz den

TOA. Diese Mitarbeiter verfügen über eine spezielle Zusatzausbildung zum

Konfliktberater oder Mediator. Sachsen-Anhalt förderte den

Täter-Opfer-Ausgleich im vergangenen Jahr mit rund 317.000 Euro,  zum Start vor

15 Jahren waren es 102.200 Euro gewesen.

 

¿Die Anstrengungen in der täglichen Arbeit der

Konfliktschlichter lassen sich jedoch mit Zahlen nur bedingt ausdrücken ¿,

würdigte die Ministerin die Arbeit der Schlichter.

 

Im Rahmen der Festveranstaltung sind 23 Schlichterinnen

und Schlichter ausgezeichnet worden, die sich in den vergangenen 15 Jahren in

dem Projekt engagiert haben. Justizministerin Angela Kolb und Staatsminister

Rainer Robra, Vorsitzender des Landesverbandes für Straffälligen- und

Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt, überreichten die Auszeichnungsurkunden.

 

 

 

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