Menu
menu

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Urteile rund um den letzten Tag
im Jahr: Wenn Justizia auf Silvester trifft

30.12.2009, Magdeburg – 110

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 110/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 110/09

 

 

 

Magdeburg, den 30. Dezember 2009

 

 

 

Urteile rund um den letzten Tag

im Jahr: Wenn Justizia auf Silvester trifft

 

Magdeburg (MJ). Ein besinnlicher, ruhiger Jahresausklang ¿ nicht für Justizia!

Der letzte Tag eines Jahres mit seinen Besonderheiten samt Feuerwerksknallerei

und ablaufender Jahresfrist hat es aus rechtlicher Sicht durchaus in sich.

Deutschlandweit müssen sich Gerichte immer wieder mit Streitigkeiten

beschäftigen, die rund um den Silvestertag ausgebrochen sind. Zum Jahresende an

dieser Stelle eine kleine, teils amüsante Auswahl:

 

Vorsicht beim Tanz

 

Wer Silvester eine heiße Sohle aufs Parkett legt, muss zu

fortgeschrittener Stunde damit rechnen, dass ein anderer Tänzer im Übermut

stürzen kann. Führt der Fehltritt zu einem Schaden, wird unter diesen Umständen

nach Ansicht des Oberlandesgerichts Oldenburg kein Schadensersatz gewährt.

 

(OLG Oldenburg, NJW-RR 1990, 1437)

 

Abendgarderobe muss sein

 

Die Bahn ist verpflichtet, vor Silvester noch nicht

ausgeliefertes Gepäck umgehend zuzustellen. Schließlich muss die Erwartung des

Inhabers, in gehobener Abendgarderobe bei der Silvestergala erscheinen zu

können, voll befriedigt werden, meinte 2003 ein Richter am Amtsgericht

Frankfurt/Main.

 

(AG Frankfurt/Main, 2003 ¿ 29 C 646/02)

 

Nachmittags ist es zu spät

 

Makler und Notare mögen an Silvester mit ihren Klienten

bis kurz vor Mitternacht im Büro sitzen, um in den letzten Stunden des Jahres

noch Wichtiges zu beurkunden. Wird jedoch ein Brief am Silvesternachmittag

einfach in den Hausbriefkasten eines Maklerbüros gesteckt, gilt dies als nicht

mehr rechtzeitig zugestellt, urteilte im Jahr 2008 der Bundesgerichtshof.

 

(BGH, NJW 2008, 843)   

 

Kein unbemannter Flugkörper

 

Wenn Silvester eine Feuerwerksrakete in einem Wohngebiet

¿abstürzt¿, so handelt es sich nach Ansicht des Amtsgerichts Neunkirchen nicht

um den unglücklichen Flug eines unbemannten Flugkörpers und auch nicht um eine

Elementargewalt. Schäden aufgrund dieser Ursachen sind nicht versicherbar.

 

(AG Neunkirchen, 2003 ¿ 5 C 344/03)

 

Angriff auf eine Telefonzelle

 

Wird ein Feuerwerkskörper in Silvesterlaune in

unmittelbarer Nähe einer benutzten Telefonzelle gezündet, gilt dies als ein

vorsätzlicher, rechtswidriger und tätlicher Angriff im Sinne des

Opferentschädigungsgesetzes, lautete 1997 ein Urteil des Bundessozialgerichts.

 

(BSG, 1997 ¿ 9 RVg 1/95)   

 

Schuss mit Signalwirkung

 

Keine Gewalttat liegt dagegen nach Meinung des

Landessozialgerichts Niedersachsen vor, wenn in der Silvesternacht ein Schuss

mit Signalmunition aus einer zulassungsfreien Signalpistole abgegeben wird.

 

(LSG Niedersachsen, 1995 ¿ L 8 Vg 2/95)

 

Auch Kleingedrucktes beachten

 

Vor dem Abfeuern eine Silvesterrakete sollte möglichst

gründlich die Gebrauchsanweisung gelesen und anschließend beachtet werden. Dann

muss man auch nicht für Schäden haften, die eine verirrte Rakete anrichtet,

befand 2006 das Oberlandesgericht Brandenburg.

 

(OLG Brandenburg, 2006, 432)

 

Tierische Angelegenheit

 

Ob sich Pferde für ein Feuerwerk interessieren, darf

bezweifelt werden. Die meisten Vierbeiner empfinden die Knallerei sicher als

laute Bedrohung. Dennoch ist es nicht Aufgabe der Ordnungsbehörden, Pferde vor

Silvesterknallerei zu schützen, so 2007 ein Urteil am Oberverwaltungsgericht

Bremen.

 

(OVG Bremen, NJW 2007, 939)

 

Das Team des Referats

Öffentlichkeitsarbeit im Justizministerium

 

Sachsen-Anhalt hofft, dass Sie Silvester

ohne eine Konfrontation

 

mit Justizia genießen können.

 

Wir wünschen Ihnen einen

fröhlichen Jahreswechsel sowie Spaß, Kraft und Kreativität für die Aufgaben,

die das Jahr 2010 für Sie und uns bereithält.

 

 

 

Karola Waterstraat

 

Anja Schrott

 

Heinz Vormbrocke

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium

der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail:

presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de