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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Patientenverfügung gesetzlich
regeln

13.06.2006, Magdeburg – 48

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 048/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 048/06

 

 

 

Magdeburg, den 13. Juni 2006

 

 

 

Patientenverfügung gesetzlich

regeln

 

Magdeburg/Halle

(MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin

Professor Angela Kolb hat am Dienstag bei einer Fachveranstaltung der

Juristischen Studiengesellschaft in Halle die Notwendigkeit klarer gesetzlicher

Regelungen über Wirkung und Reichweite von Patientenverfügungen betont. Es

seien gesetzliche Regelungen notwendig, die sicherstellen, dass der in eine Patientenverfügung

niedergelegte Wille auch tatsächlich beachtet wird, sagte die Ministerin.

 

Menschen,

die sich dazu entschlössen, eine Patientenverfügung zu erstellen, brächten

damit zum Ausdruck, dass sie selbst die Entscheidung und Verantwortung für den

Verlauf ihrer letzten Lebensphase übernehmen wollen. ¿Sie erwarten dann, dass

ihre Patientenverfügung dazu beiträgt, Leiden, Siechtum sowie eine

übergebührliche Belastung ihrer Angehörigen zu vermeiden. Sie versprechen sich

davon Sicherheit, bis zum Ende nach eigenen Vorstellungen menschenwürdig zu

leben¿.

 

Ministerin

Kolb warnte zugleich vor zu hohen Erwartungen. Patientenverfügungen könnten

nicht alle Fragen nach einem selbstbestimmten und menschenwürdigen Sterben

lösen. ¿Da der Tod für viele Menschen ein Tabu-Thema ist, brauchen wir mehr

Aufklärung und Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenslagen. Auch die

Hospizbewegung verdient mehr Aufmerksamkeit und Anerkennung.

 

Hintergrund:

 

Die Juristische Studiengesellschaft Sachsen-Anhalt wurde

im November 2005 gegründet. Sie verfolgt das Ziel, durch die wissenschaftliche

Behandlung grundsätzlicher und aktueller Fragen des Rechts, des Staates und der

Wirtschaft ein Bindeglied zwischen den in verschiedenen Berufszweigen tätigen

Juristen und anderer Personen zu sein, die mit solchen Fragen befasst sind. In

Halle referierte Prof. Thomas Wagenitz, Richter am BGH, über ¿Finale

Selbstbestimmung ¿ über Wirkungen und Risiken von Vorsorgeverfügungen¿.

 

Ute Albersmann

Pressesprecherin

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

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Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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