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Gute Grundlage für
Untersuchungshaft
03.11.2008, Magdeburg – 75
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 075/08
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 075/08
Magdeburg, den 3. November 2008
Gute Grundlage für
Untersuchungshaft
Magdeburg/Berlin
(MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin
Prof. Angela Kolb hat es als guten Erfolg bezeichnet, dass zwölf Bundesländer
einen gemeinsamen Entwurf für ein Untersuchungshaftvollzugsgesetz vorgelegt
haben. ¿Das ist für Sachsen-Anhalt und die anderen beteiligten Länder eine
Grundlage für einen zeitgemäßen Untersuchungshaftvollzug. Ich freue mich über
den breiten, fast bundesweiten Konsens¿, sagte Kolb bei der Vorstellung des
Entwurfs in Berlin. Im Magdeburger Justizministerium werde derzeit auf dieser
Grundlage ein Entwurf für ein Landesgesetz erarbeitet. Mit der
Föderalismusreform war die Zuständigkeit für den Vollzug der Untersuchungshaft
vom Bund auf die Länder übergegangen.
Der
Entwurf regelt die Struktur der Haftbedingungen und Ansprüche von
Untersuchungshäftlingen verbindlich. Kernbestandteile sind die
Einzelunterbringung der Gefangenen, ihre Trennung von den Strafgefangenen und
die Regelungen zum Kontakt mit der Außenwelt. Besondere Regelungen betreffen
den Vollzug der Untersuchungshaft an jungen Gefangenen, der erzieherisch zu
gestalten ist. Die bislang bestehende Schlechterstellung vieler
Untersuchungsgefangener gegenüber Strafgefangenen wird beendet. So soll auch
Untersuchungsgefangenen möglichst Gelegenheit zur Arbeit gegeben werden.
Kolb.
¿Der jetzt vorliegende Entwurf ist dafür eine hervorragende Grundlage für ein
sachsen-anhaltisches Landesgesetz. Er erfüllt zentrale Forderungen; so wie sie
auch in einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und SPD im Landtag von
Sachsen-Anhalt erhoben worden sind.¿
Hintergrund:
Der
Entwurf wurde von den Ländern Sachsen-Anhalt, Berlin, Thüringen, Brandenburg,
Hamburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland,
Schleswig-Holstein und Sachsen gemeinsam erarbeitet. Ziel des Entwurfes sind
einheitliche Regelungen zum Vollzug der Untersuchungshaft in den beteiligten
Ländern. Sie sollen die Neufassung des Rechts der Untersuchungshaft ergänzen,
die derzeit vom Bundesjustizministerium vorbereitet wird. Nach der
erfolgreichen Zusammenarbeit beim Jugendstrafvollzug ist dies der zweite große
Bereich, in dem mehrere Länder sich auf einheitliche Regelungsinhalte
verständigt haben. Gleichzeitig wird der Vollzug der Untersuchungshaft damit
erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
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