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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Gute Grundlage für
Untersuchungshaft

03.11.2008, Magdeburg – 75

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 075/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 075/08

 

 

 

Magdeburg, den 3. November 2008

 

 

 

Gute Grundlage für

Untersuchungshaft

 

Magdeburg/Berlin

(MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin

Prof. Angela Kolb hat es als guten Erfolg bezeichnet, dass zwölf Bundesländer

einen gemeinsamen Entwurf für ein Untersuchungshaftvollzugsgesetz vorgelegt

haben. ¿Das ist für Sachsen-Anhalt und die anderen beteiligten Länder eine

Grundlage für einen zeitgemäßen Untersuchungshaftvollzug. Ich freue mich über

den breiten, fast bundesweiten Konsens¿, sagte Kolb bei der Vorstellung des

Entwurfs in Berlin. Im Magdeburger Justizministerium werde derzeit auf dieser

Grundlage ein Entwurf für ein Landesgesetz erarbeitet. Mit der

Föderalismusreform war die Zuständigkeit für den Vollzug der Untersuchungshaft

vom Bund auf die Länder übergegangen.

 

Der

Entwurf regelt die Struktur der Haftbedingungen und Ansprüche von

Untersuchungshäftlingen verbindlich. Kernbestandteile sind die

Einzelunterbringung der Gefangenen, ihre Trennung von den Strafgefangenen und

die Regelungen zum Kontakt mit der Außenwelt. Besondere Regelungen betreffen

den Vollzug der Untersuchungshaft an jungen Gefangenen, der erzieherisch zu

gestalten ist. Die bislang bestehende Schlechterstellung vieler

Untersuchungsgefangener gegenüber Strafgefangenen wird beendet. So soll auch

Untersuchungsgefangenen möglichst Gelegenheit zur Arbeit gegeben werden.

 

Kolb.

¿Der jetzt vorliegende Entwurf ist dafür eine hervorragende Grundlage für ein

sachsen-anhaltisches Landesgesetz. Er erfüllt zentrale Forderungen; so wie sie

auch in einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und SPD im Landtag von

Sachsen-Anhalt erhoben worden sind.¿

 

Hintergrund:

 

Der

Entwurf wurde von den Ländern Sachsen-Anhalt, Berlin, Thüringen, Brandenburg,

Hamburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland,

Schleswig-Holstein und Sachsen gemeinsam erarbeitet. Ziel des Entwurfes sind

einheitliche Regelungen zum Vollzug der Untersuchungshaft in den beteiligten

Ländern. Sie sollen die Neufassung des Rechts der Untersuchungshaft ergänzen,

die derzeit vom Bundesjustizministerium vorbereitet wird. Nach der

erfolgreichen Zusammenarbeit beim Jugendstrafvollzug ist dies der zweite große

Bereich, in dem mehrere Länder sich auf einheitliche Regelungsinhalte

verständigt haben. Gleichzeitig wird der Vollzug der Untersuchungshaft damit

erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium

der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

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Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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