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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Konzeptentwurf zur
Justizstrukturreform vorgelegt

18.10.2006, Magdeburg – 74

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 074/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 074/06

 

 

 

Magdeburg, den 18. Oktober 2006

 

 

 

Konzeptentwurf zur

Justizstrukturreform vorgelegt

 

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerium hat den ersten Pflock

eingeschlagen, um leistungsstarke und zukunftsfähige Justizstrukturen zu

erhalten. ¿Es wird Einschnitte in das Netz aus Gerichten geben. Dies ist

unvermeidlich¿, so Justizministerin Prof. Angela Kolb. ¿Aber es wird eine

Reform mit Augenmaß, die den Faktor Bürgernähe im Blick hat.¿ Der von ihr

eingesetzte Lenkungsausschuss diskutierte am heutigen Mittwoch die Schließung

von landesweit neun Gerichtsstandorten. Diese Pläne wurden zur Anhörung

freigegeben; parallel werden weitere Daten ausgewertet. Bis Jahresende werden

dann ein Gesamtkonzept und ein dazugehöriger Zeitplan vorliegen.

 

Der Auftrag, die Justizlandschaft neu zu ordnen, war im

Koalitionsvertrag von CDU und SPD festgeschrieben worden. Der Handlungsdruck

ergibt sich aus den immer weiter sinkenden Bevölkerungszahlen und zum Teil

extrem zurückgehenden Eingangszahlen bei den Gerichten. Weitere Einbrüche sind

zu erwarten. ¿Wir brauchen leistungsfähige Gerichtsstandorte, an denen eine

ausreichende Spezialisierung möglich ist¿, betonte Kolb. ¿Zu der Strukturreform

gibt es keine Alternative.¿

 

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion,

Holger Stahlknecht sprach von einer ¿maßgeschneiderten Reform, die die Justiz

in Sachsen-Anhalt fit für die Zukunft macht¿. ¿Die Reform der Justiz führt zu

einer Straffung und Bündelung von Aufgaben und Standorten, ohne dass die

wichtige Bürgernähe verloren geht. Die Menschen vor Ort erhalten die

erforderliche Rechtssicherheit.¿ Der rechtspolitische Sprecher der

SPD-Landtagsfraktion, Dr. Ronald Brachmann, zeigte sich zufrieden, dass der Auftrag

der Koalitionsvereinbarung durch die Landesregierung zügig abgearbeitet worden

ist. ¿Die vom Justizministerium zur Strukturreform unterbreiteten Vorhaben sind

ausgewogen und eine gute Grundlage für die nunmehr vom Parlament zu

beschließenden Gesetzesänderungen, um für Sachsen-Anhalt eine zukunftsfähige

Gerichtsstruktur zu schaffen¿, sagte Brachmann.

 

Der zur Anhörung freigegebene Konzeptentwurf schlägt

konkret vor, die beiden kleinsten Amtsgerichte des Landes ¿ Osterburg 

und Hettstedt ¿ zu schließen. Zudem sollen drei von derzeit fünf

Amtsgerichts-Außenstellen aufgelöst werden (Querfurt, Genthin und Wanzleben).

 

Veränderungen stehen auch bei den Staatsanwaltschaften

an. Die Außenstellen Halberstadt der Staatsanwaltschaft Magdeburg und die

Außenstelle Naumburg der Staatsanwaltschaft Halle haben bis 2011 bzw. 2014

Bestand ¿ dann laufen die Mietverträge für die genutzten Immobilien aus.

Sollten die Fallzahlen in dieser Zeit weiter sinken,  schließen die

Außenstellen mit Auslaufen der Mietverträge. Steigen die Eingangszahlen, wird

der Weiterbestand erneut geprüft.

 

Im Bereich der Fachgerichtsbarkeiten sollen zwei

Arbeitsgerichts-Standorte (Halberstadt und Naumburg) aufgegeben werden.

Außerdem sollen das Verwaltungsgericht Dessau und das Sozialgericht Stendal

geschlossen werden. Für Bürger würden die Wege zum Sozial- oder Arbeitsgericht

damit nicht zwingend weiter. Die Einrichtung von Gerichts- und

Verhandlungstagen an den betroffenen Standorten sei geplant, so Kolb.

 

Sachsen-Anhalts Justizministerium hatte in den vergangenen

Monaten den Bestand von sehr kleinen Standorten geprüft. So ist im

Bundesschnitt in Flächenländern ein Amtsgericht für 117.660 Menschen zuständig,

in Sachsen-Anhalt für im Schnitt 91.471. Im Bereich Osterburg leben heute aber

nur noch 31.201 Menschen. Der durchschnittliche Geschäftsanfall im Land liegt

bei gut 3.100 Eingängen pro Amtsgericht ¿ in Osterburg sind es 845.

 

¿Bürgerfreundliche Justiz heißt für mich, im Land Gerichte

vorzuhalten, die durch ausreichende personelle Ausstattung so spezialisiert

sind, dass Entscheidungen schnell getroffen werden können und dass diese dann

von dauerhaftem Bestand sind¿, so die Ministerin. Zu kleine Standorte seien

nicht zukunftsfähig. Die Reform ermögliche, Personal effektiver einzusetzen und

damit zum Beispiel die Sozialgerichtsbarkeit zu stärken. Außerdem könnten

Mietkosten reduziert werden.

 

Die zentralen Justizstandorte würden gestärkt. ¿Dessau und

Stendal bleiben auch künftig zentrale Justizstandorte¿, betonte Kolb Sie

müssten zwar jeweils ein Fachgericht abgeben. Zugleich würden sie aber an

anderer Stelle aufgewertet. So ist in Stendal das zentrale Handelsregister des

Landes angesiedelt worden, wodurch zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen wurden.

Das Osterburger Amtsgericht soll ins Amtsgericht Stendal integriert werden. In

Dessau bleiben Landgericht und Staatsanwaltschaft vor Ort, deren Bestand

zunächst ebenfalls geprüft worden war. Zusätzlich wurde verabredet, das

Dessauer Landgericht zu stärken, indem ihm Spezialzuständigkeiten zugeordnet

werden. Auch das Sozialgericht soll Bestand haben.

 

Die Rechtspolitiker der Koalitionsfraktionen waren

frühzeitig in die Vorbereitung der konkreten Entscheidungen eingebunden. ¿Der

Justizbereich ist ein Beispiel dafür, wie gut die Große Koalition in unserem

Land funktionieren kann¿, so die Ministerin. Holger Stahlknecht lobte die ¿gute

und sachliche Atmosphäre¿ bei den Verhandlungen zur Justizreform zwischen den

Koalitionspartnern und mit dem Justizministerium. Jeder Verhandlungspartner

habe eigene Vorstellungen in die Reform mit einfließen lassen können.

¿Mindestens in diesem Teilbereich ist bewiesen, dass die Große Koalition in

Sachsen-Anhalt sehr gut funktioniert¿, betonte auch Holger Stahlknecht.

 

 

 

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