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Konzeptentwurf zur
Justizstrukturreform vorgelegt
18.10.2006, Magdeburg – 74
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 074/06
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 074/06
Magdeburg, den 18. Oktober 2006
Konzeptentwurf zur
Justizstrukturreform vorgelegt
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerium hat den ersten Pflock
eingeschlagen, um leistungsstarke und zukunftsfähige Justizstrukturen zu
erhalten. ¿Es wird Einschnitte in das Netz aus Gerichten geben. Dies ist
unvermeidlich¿, so Justizministerin Prof. Angela Kolb. ¿Aber es wird eine
Reform mit Augenmaß, die den Faktor Bürgernähe im Blick hat.¿ Der von ihr
eingesetzte Lenkungsausschuss diskutierte am heutigen Mittwoch die Schließung
von landesweit neun Gerichtsstandorten. Diese Pläne wurden zur Anhörung
freigegeben; parallel werden weitere Daten ausgewertet. Bis Jahresende werden
dann ein Gesamtkonzept und ein dazugehöriger Zeitplan vorliegen.
Der Auftrag, die Justizlandschaft neu zu ordnen, war im
Koalitionsvertrag von CDU und SPD festgeschrieben worden. Der Handlungsdruck
ergibt sich aus den immer weiter sinkenden Bevölkerungszahlen und zum Teil
extrem zurückgehenden Eingangszahlen bei den Gerichten. Weitere Einbrüche sind
zu erwarten. ¿Wir brauchen leistungsfähige Gerichtsstandorte, an denen eine
ausreichende Spezialisierung möglich ist¿, betonte Kolb. ¿Zu der Strukturreform
gibt es keine Alternative.¿
Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion,
Holger Stahlknecht sprach von einer ¿maßgeschneiderten Reform, die die Justiz
in Sachsen-Anhalt fit für die Zukunft macht¿. ¿Die Reform der Justiz führt zu
einer Straffung und Bündelung von Aufgaben und Standorten, ohne dass die
wichtige Bürgernähe verloren geht. Die Menschen vor Ort erhalten die
erforderliche Rechtssicherheit.¿ Der rechtspolitische Sprecher der
SPD-Landtagsfraktion, Dr. Ronald Brachmann, zeigte sich zufrieden, dass der Auftrag
der Koalitionsvereinbarung durch die Landesregierung zügig abgearbeitet worden
ist. ¿Die vom Justizministerium zur Strukturreform unterbreiteten Vorhaben sind
ausgewogen und eine gute Grundlage für die nunmehr vom Parlament zu
beschließenden Gesetzesänderungen, um für Sachsen-Anhalt eine zukunftsfähige
Gerichtsstruktur zu schaffen¿, sagte Brachmann.
Der zur Anhörung freigegebene Konzeptentwurf schlägt
konkret vor, die beiden kleinsten Amtsgerichte des Landes ¿ Osterburg
und Hettstedt ¿ zu schließen. Zudem sollen drei von derzeit fünf
Amtsgerichts-Außenstellen aufgelöst werden (Querfurt, Genthin und Wanzleben).
Veränderungen stehen auch bei den Staatsanwaltschaften
an. Die Außenstellen Halberstadt der Staatsanwaltschaft Magdeburg und die
Außenstelle Naumburg der Staatsanwaltschaft Halle haben bis 2011 bzw. 2014
Bestand ¿ dann laufen die Mietverträge für die genutzten Immobilien aus.
Sollten die Fallzahlen in dieser Zeit weiter sinken, schließen die
Außenstellen mit Auslaufen der Mietverträge. Steigen die Eingangszahlen, wird
der Weiterbestand erneut geprüft.
Im Bereich der Fachgerichtsbarkeiten sollen zwei
Arbeitsgerichts-Standorte (Halberstadt und Naumburg) aufgegeben werden.
Außerdem sollen das Verwaltungsgericht Dessau und das Sozialgericht Stendal
geschlossen werden. Für Bürger würden die Wege zum Sozial- oder Arbeitsgericht
damit nicht zwingend weiter. Die Einrichtung von Gerichts- und
Verhandlungstagen an den betroffenen Standorten sei geplant, so Kolb.
Sachsen-Anhalts Justizministerium hatte in den vergangenen
Monaten den Bestand von sehr kleinen Standorten geprüft. So ist im
Bundesschnitt in Flächenländern ein Amtsgericht für 117.660 Menschen zuständig,
in Sachsen-Anhalt für im Schnitt 91.471. Im Bereich Osterburg leben heute aber
nur noch 31.201 Menschen. Der durchschnittliche Geschäftsanfall im Land liegt
bei gut 3.100 Eingängen pro Amtsgericht ¿ in Osterburg sind es 845.
¿Bürgerfreundliche Justiz heißt für mich, im Land Gerichte
vorzuhalten, die durch ausreichende personelle Ausstattung so spezialisiert
sind, dass Entscheidungen schnell getroffen werden können und dass diese dann
von dauerhaftem Bestand sind¿, so die Ministerin. Zu kleine Standorte seien
nicht zukunftsfähig. Die Reform ermögliche, Personal effektiver einzusetzen und
damit zum Beispiel die Sozialgerichtsbarkeit zu stärken. Außerdem könnten
Mietkosten reduziert werden.
Die zentralen Justizstandorte würden gestärkt. ¿Dessau und
Stendal bleiben auch künftig zentrale Justizstandorte¿, betonte Kolb Sie
müssten zwar jeweils ein Fachgericht abgeben. Zugleich würden sie aber an
anderer Stelle aufgewertet. So ist in Stendal das zentrale Handelsregister des
Landes angesiedelt worden, wodurch zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen wurden.
Das Osterburger Amtsgericht soll ins Amtsgericht Stendal integriert werden. In
Dessau bleiben Landgericht und Staatsanwaltschaft vor Ort, deren Bestand
zunächst ebenfalls geprüft worden war. Zusätzlich wurde verabredet, das
Dessauer Landgericht zu stärken, indem ihm Spezialzuständigkeiten zugeordnet
werden. Auch das Sozialgericht soll Bestand haben.
Die Rechtspolitiker der Koalitionsfraktionen waren
frühzeitig in die Vorbereitung der konkreten Entscheidungen eingebunden. ¿Der
Justizbereich ist ein Beispiel dafür, wie gut die Große Koalition in unserem
Land funktionieren kann¿, so die Ministerin. Holger Stahlknecht lobte die ¿gute
und sachliche Atmosphäre¿ bei den Verhandlungen zur Justizreform zwischen den
Koalitionspartnern und mit dem Justizministerium. Jeder Verhandlungspartner
habe eigene Vorstellungen in die Reform mit einfließen lassen können.
¿Mindestens in diesem Teilbereich ist bewiesen, dass die Große Koalition in
Sachsen-Anhalt sehr gut funktioniert¿, betonte auch Holger Stahlknecht.
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