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Bundesrat - Kolb: Schutz der
Menschenwürde muss sich auch im Strafrecht niederschlagen
04.03.2010, Magdeburg – 21
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 021/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 021/10
Magdeburg, den 4. März 2010
Bundesrat - Kolb: Schutz der
Menschenwürde muss sich auch im Strafrecht niederschlagen
Berlin/Magdeburg (MJ). ¿Der Schutz der Menschenwürde ist ein hohes Gut.
Hautfarbe, Religion oder sexuelle Ausrichtung dürfen nicht zu Diskriminierungen
führen. Dem muss auch im Strafrecht auf breiter Grundlage Rechnung getragen
werden¿, sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb vor der Bundesratssitzung
am morgigen Freitag, dem 5. März 2010. Auf der Tagesordnung steht ein Antrag
zur Änderung des Strafgesetzbuches. Menschenverachtende, rassistische oder fremdenfeindliche
Beweggründe oder Ziele einer Tat sollen danach bei der Festsetzung der Strafe
besonders berücksichtigt werden.
Der Entwurf setzt ein deutliches Zeichen gegen
eine menschenverachtende Vorurteils- und Gewaltkriminalität. Die Gesetzesänderung soll sowohl im Bereich der polizeilichen und
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungstätigkeit als auch bei der Strafzumessung
Anwendungsdefizite vermeiden. Die jeweils Verantwortlichen werden sich danach
in jedem Stadium des Verfahrens mit der Frage auseinander setzen müssen,
ob die Tat einen extremistischen oder fremdenfeindlichen Hintergrund hat.
Justizministerin Kolb: ¿Immer wieder werden Ausländer oder
Behinderte, Obdachlose oder Homosexuelle Opfer von Straftaten und das nur
deshalb, weil sie so sind, wie sie sind ¿ weil sie bestimmte Eigenschaften oder
Überzeugungen oder eine bestimmte Herkunft besitzen. Auch wenn im Kampf gegen Extremismus
der Prävention große Bedeutung zukommt, so müssen repressive Maßnahmen diesen
doch ergänzen.¿
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