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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Einfachere Anmeldung für Vereine:
Bundesrat stimmt Sachsen-Anhalts Vorschlag zu

03.04.2009, Magdeburg – 22

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 022/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 022/09

 

 

 

Magdeburg, den 3. April 2009

 

 

 

Einfachere Anmeldung für Vereine:

Bundesrat stimmt Sachsen-Anhalts Vorschlag zu

 

Berlin (MJ). Der Bundesrat hat den Vorschlägen Sachsen-Anhalts zugestimmt,

Vereinen die Anmeldung zu erleichtern. Die beiden Anträge sehen vor, dass sich

Vereine mit einer Mustersatzung einfacher anmelden können und bei der

Vereinseintragung nicht mehr der gesamte Vorstand dabei sein muss. ¿Wir wollen

damit Verbesserungen für Vereine durchsetzen¿, sagte Justizministerin Professor

Angela Kolb am Freitag in Berlin. Der Bundesrat nahm die Anträge des

Justizministeriums Sachsen-Anhalts an. Er empfiehlt damit dem Bundesjustizministerium,

den Gesetzentwurf zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum

Vereinsregister an mehreren Stellen zu ändern.

 

Mit der ersten Änderungsempfehlung bittet der Bundesrat

das Bundesjustizministerium, zu prüfen, ob Vereine sich mit einer Mustersatzung

auf einfachere Weise anmelden können. ¿Nach unserer Auffassung sollten Vereine

eine Mustersatzung bei der Anmeldung benutzen können¿, sagte Kolb. ¿Wenn die

Gründungsmitglieder die Mustersatzung verwenden, haben sie auf einfache und

überschaubare Weise Rechtssicherheit.¿ Vereine hätten oft Schwierigkeiten beim

Formulieren einer gesetzeskonformen Satzung und dem Durchführen einer

Gründungsversammlung.

 

Die Vereine brauchten keine weiteren Unterlagen

einreichen, wenn die Mustersatzung ordnungsgemäß ausgefüllt sei. Nach den

geltenden Bestimmungen des Paragrafen 59 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

müssen Vereine zur Anmeldung die Satzung des Vereins in Abschrift und Urschrift

sowie eine Abschrift der Urkunden über die Bestellung des Vorstands vorlegen.

 

Der zweite Änderungsvorschlag sieht vor, dass künftig

nicht mehr der gesamte Vorstand zur Eintragung eines Vereins bei einem Notar

anwesend sein muss. ¿Wir vertreten die Auffassung, dass es ausreicht, wenn die

vertretungsberechtigten Mitglieder des Vorstands für die Anmeldung zum Notar

gehen¿, sagte Kolb. Nach der Empfehlung des Bundesrats soll Paragraf 59 des BGB

neu gefasst werden. Der Paragraf sieht bisher vor, dass der gesamte Vorstand seinen

Verein zur Eintragung anmelden muss.

 

 

 

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