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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Justizministerin Kolb besucht den
Bürgerbeauftragten von Mecklenburg-Vorpommern

26.03.2009, Magdeburg – 18

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 018/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 018/09

 

 

 

Magdeburg, den 26. März 2009

 

 

 

Justizministerin Kolb besucht den

Bürgerbeauftragten von Mecklenburg-Vorpommern

 

Schwerin (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb

hat sich am Donnerstag über die Arbeit des Bürgerbeauftragten von

Mecklenburg-Vorpommern informiert. Der Bürgerbeauftragte wird vom Landtag

Mecklenburg-Vorpommerns für die Dauer von sechs Jahren gewählt und ist in der

Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Er ist für

alle Bürgerinnen und Bürger Ansprechpartner, die sich von fehlerhaftem oder

rechtswidrigem Handeln der öffentlichen Verwaltung betroffen fühlen und bietet

dazu in allen Kreisen und kreisfreien Städten Sprechtage an.

 

¿Die Institution des Bürgerbeauftragten ist für die

Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ein großer Gewinn¿, sagte Kolb nach einem

Treffen mit dem Bürgerbeauftragten Bernd Schubert in Schwerin. ¿In einem

Flächenland ist es von großem Vorteil, dass der Bürgerbeauftragte regelmäßig zu

den Menschen im Land unterwegs ist.¿ Der Bürgerbeauftragte und die Ministerin

verständigten sich ebenso über die Ursachen mangelhaften Verwaltungshandelns.

¿Der Einsatz des Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis bietet eine gute

Grundlage für die Verständigung zwischen Bürgern und Verwaltung¿, sagte die

Ministerin nach dem Treffen.

 

Neben Mecklenburg-Vorpommern verfügen auch die Länder

Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sowie der Freistaat Thüringen über die

Einrichtung eines Bürgerbeauftragten. Diese Bürgerbeauftragten sind neben dem

jeweiligen Petitionsausschuss tätig. In Sachsen-Anhalt können sich die Bürger

mit Beschwerden an den Petitionsausschuss des Landtages wenden. Die Paragrafen

19 und 61 der Landesverfassung regeln das Petitionsrecht.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

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