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Erbrecht in Europa - Kolb: wir
brauchen europäisches Nachlasszeugnis - Auch in Zukunft wichtige Aufgabe für
Notare
12.02.2010, Magdeburg – 16
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 016/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 016/10
Magdeburg, den 12. Februar 2010
Erbrecht in Europa - Kolb: wir
brauchen europäisches Nachlasszeugnis - Auch in Zukunft wichtige Aufgabe für
Notare
Magdeburg (MJ). Europa wächst unter dem Dach der EU zusammen. Grenzüberschreitende
Sachverhalte sind in Deutschland längst Alltag in Gerichten, Behörden und
Kanzleien. Diese Entwicklung macht auch vor dem Erbrecht nicht Halt. ¿Es ist
wichtig, dass wir auf europäischer Ebene Regelungen schaffen, die den Bürgern
auch bei internationalen Erbrechtsfällen Rechtssicherheit geben¿, sagte
Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb auf der Sitzung des Bundesrates am
heutigen Freitag, 12. Februar 2010, in Berlin. ¿Wir müssen auf europäischer
Ebene Regeln für den Erbfall sowie ein europäisches Nachlasszeugnis schaffen.¿
Zur Abstimmung standen heute im Bundesrat die
Vorstellungen der Bundesländer für eine EU-weite Verordnung, die die Rechtslage
bei europäischen Erbrechtsfällen vereinfachen und vereinheitlichen soll.
Ministerin Kolb: ¿Der vorliegende Vorschlag ist ein gutes Beispiel für
Verbesserungen, welche die Europäische Union ermöglichen kann, weil sie die
dafür erforderliche Rechtssetzungskompetenz hat. Ein solches Vorhaben wird
besser auf europäischer als auf nationaler Ebene geregelt.¿
Dennoch sieht die Justizministerin wichtige Punkte, die
aus Sicht der Bundesländer nachgebessert werden müssen. Dies betrifft u. a. die
Notare, deren Arbeit im bisherigen Vorschlag zur EU-Verordnung keine angemessene
Berücksichtigung gefunden hat. Ihnen kommt in Deutschland jedoch eine
erhebliche Entlastungs- und Filterfunktion zugunsten der Nachlassgerichte zu.
¿Solche nationalen Zuständigkeiten müssen bestehen bleiben¿, verlangt Kolb, die
damit Forderungen aus der Praxis aufgreift. Darüber hinaus verlangt die
Justizministerin, dass das deutsche Grundbuchsystem nicht weiter ausgehöhlt
wird.
Nachdrücklich plädiert die Ministerin dafür, ein
europäisches Nachlasszeugnis (entspricht in etwa dem deutschen Erbschein) einzuführen.
¿Das müssen wir ohne erhöhten bürokratischen Aufwand schaffen¿, so Kolb
angesichts der steigenden Zahl von Deutschen, die im Ausland Vermögen wie
beispielsweise eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus haben. ¿Dabei müssen in
Deutschland auch in Zukunft Notare entsprechende Aufgaben wahrnehmen können.¿
Als sehr positiv betrachtet Kolb die einheitliche
Regelung, dass in einem Erbfall künftig der Aufenthaltsort des Erblassers
Grundlage für das anzuwendende Recht sein soll. Eine Wahlmöglichkeit wird eingeräumt,
wenn der Erblasser eine Nationalität hat, die nicht mit dem Aufenthaltsort
übereinstimmt. ¿Dadurch ist ausreichend Flexibilität gewährleistet.¿
Hintergrund:
Die Europäische Kommission hat am 14. Oktober 2009 einen
Vorschlag vorgelegt, der EU-weit einheitlich die internationale Zuständigkeit
von Nachlass- und Erbsachen, die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von
erbrechtlichen Entscheidungen und Urkunden sowie die Einführung eines europäischen
Nachlasszeugnisses regelt. Notwendig machen dies ca. 450.000 neue Erbrechtsfälle
mit internationalem Hintergrund jährlich, die sich nach EU-Angaben auf ein
geschätztes Vermögen von mehr als 120 Mdr. Euro beziehen.
Bislang gibt es keine europäische Regelung. EU-Parlament
und Rat werden die Erbrechtsverordnung auch unter Berücksichtigung der
Stellungnahme der deutschen Bundesländer beschließen. Ein zügiges Vorgehen wird
von der spanischen Präsidentschaft unterstützt.
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