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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Erbrecht in Europa - Kolb: wir
brauchen europäisches Nachlasszeugnis - Auch in Zukunft wichtige Aufgabe für
Notare

12.02.2010, Magdeburg – 16

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 016/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 016/10

 

 

 

Magdeburg, den 12. Februar 2010

 

 

 

Erbrecht in Europa - Kolb: wir

brauchen europäisches Nachlasszeugnis - Auch in Zukunft wichtige Aufgabe für

Notare

 

Magdeburg (MJ). Europa wächst unter dem Dach der EU zusammen. Grenzüberschreitende

Sachverhalte sind in Deutschland längst Alltag in Gerichten, Behörden und

Kanzleien. Diese Entwicklung macht auch vor dem Erbrecht nicht Halt. ¿Es ist

wichtig, dass wir auf europäischer Ebene Regelungen schaffen, die den Bürgern

auch bei internationalen Erbrechtsfällen Rechtssicherheit geben¿, sagte

Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb auf der Sitzung des Bundesrates am

heutigen Freitag, 12. Februar 2010, in Berlin. ¿Wir müssen auf europäischer

Ebene Regeln für den Erbfall sowie ein europäisches Nachlasszeugnis schaffen.¿

 

Zur Abstimmung standen heute im Bundesrat die

Vorstellungen der Bundesländer für eine EU-weite Verordnung, die die Rechtslage

bei europäischen Erbrechtsfällen vereinfachen und vereinheitlichen soll.

Ministerin Kolb: ¿Der vorliegende Vorschlag ist ein gutes Beispiel für

Verbesserungen, welche die Europäische Union ermöglichen kann, weil sie die

dafür erforderliche Rechtssetzungskompetenz hat. Ein solches Vorhaben wird

besser auf europäischer als auf nationaler Ebene geregelt.¿

 

Dennoch sieht die Justizministerin wichtige Punkte, die

aus Sicht der Bundesländer nachgebessert werden müssen. Dies betrifft u. a. die

Notare, deren Arbeit im bisherigen Vorschlag zur EU-Verordnung keine angemessene

Berücksichtigung gefunden hat. Ihnen kommt in Deutschland jedoch eine

erhebliche Entlastungs- und Filterfunktion zugunsten der Nachlassgerichte zu.

¿Solche nationalen Zuständigkeiten müssen bestehen bleiben¿, verlangt Kolb, die

damit Forderungen aus der Praxis aufgreift. Darüber hinaus verlangt die

Justizministerin, dass das deutsche Grundbuchsystem nicht weiter ausgehöhlt

wird.

 

Nachdrücklich plädiert die Ministerin dafür, ein

europäisches Nachlasszeugnis (entspricht in etwa dem deutschen Erbschein) einzuführen.

¿Das müssen wir ohne erhöhten bürokratischen Aufwand schaffen¿, so Kolb

angesichts der steigenden Zahl von Deutschen, die im Ausland Vermögen wie

beispielsweise eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus haben. ¿Dabei müssen in

Deutschland auch in Zukunft Notare entsprechende Aufgaben wahrnehmen können.¿

 

Als sehr positiv betrachtet Kolb die einheitliche

Regelung, dass in einem Erbfall künftig der Aufenthaltsort des Erblassers

Grundlage für das anzuwendende Recht sein soll. Eine Wahlmöglichkeit wird eingeräumt,

wenn der Erblasser eine Nationalität hat, die nicht mit dem Aufenthaltsort

übereinstimmt. ¿Dadurch ist ausreichend Flexibilität gewährleistet.¿

 

Hintergrund:

 

Die Europäische Kommission hat am 14. Oktober 2009 einen

Vorschlag vorgelegt, der EU-weit einheitlich die internationale Zuständigkeit

von Nachlass- und Erbsachen, die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von

erbrechtlichen Entscheidungen und Urkunden sowie die Einführung eines europäischen

Nachlasszeugnisses regelt. Notwendig machen dies ca. 450.000 neue Erbrechtsfälle

mit internationalem Hintergrund jährlich, die sich nach EU-Angaben auf ein

geschätztes Vermögen von mehr als 120 Mdr. Euro beziehen.

 

Bislang gibt es keine europäische Regelung. EU-Parlament

und Rat werden die Erbrechtsverordnung auch unter Berücksichtigung der

Stellungnahme der deutschen Bundesländer beschließen. Ein zügiges Vorgehen wird

von der spanischen Präsidentschaft unterstützt.

 

 

 

Impressum:

 

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