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Sachsen-Anhalt bekommt
zukunftsfähige Gerichtslandschaft
24.01.2008, Magdeburg – 5
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 005/08
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 005/08
Magdeburg, den 24. Januar 2008
Sachsen-Anhalt bekommt
zukunftsfähige Gerichtslandschaft
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalt bekommt eine zukunftsfeste und leistungsfähige
Justizstruktur. Das vom Landtag beschlossene Gesetz zur Gerichtsstrukturreform sieht
vor, die Zahl der Gerichtsstandorte zu reduzieren, trotzdem bleibt die
Justizlandschaft im Bundesvergleich sehr bürgerfreundlich und auch in der
Fläche gut erreichbar. Vor dem Hintergrund zunehmenden Spezialisierungsdrucks
in den Gerichten, sinkender Eingangszahlen vor allem bei den Fachgerichten und
rückläufiger Bevölkerungszahlen sei es notwendig, leistungsfähige und
zukunftsfeste Strukturen in der Justiz zu schaffen, betonte Justizministerin
Prof. Angela Kolb im Parlament. ¿Die Straffung der Gerichtsstruktur in
Sachsen-Anhalt ist notwendig, ja unausweichlich und in hohem Maße vernünftig.¿
Der Gesetzentwurf sieht die Aufhebung bzw. Zusammenführung
von Gerichten vor. Im Einzelnen betroffen sind die beiden kleinsten
Amtsgerichte Sachsen-Anhalts in Hettstedt und Osterburg, die Arbeitsgerichte
Naumburg und Halberstadt, das Sozialgericht Stendal und das kleinste
Verwaltungsgericht Deutschlands in Dessau. Ferner wird das Gebiet der ehemals
selbständigen Stadt Roßlau zum 1. März 2008 dem Amtsgericht Dessau (dann Amtsgericht Dessau-Roßlau) zugeordnet.
Kolb betonte, durch die Veränderungen werde eine
ausreichende Konzentration von Gerichten verschiedener Gerichtszweige in den
Mittel- und Oberzentren erreicht, so dass diese häufig an einem Standort in
Gerichtszentren zusammengefasst werden könnten. Richter könnten sich besser
spezialisieren und es komme zu einer besseren Auslastung von Gebäuden,
Bibliotheken und Technik.
Das Justizministerium hatte die Zukunftsfähigkeit der
Gerichtsstandorte im Land anhand einheitlicher Kriterien wie Bürgernähe und
Infrastruktur, Immobiliensituation und Personalkosten geprüft und auch
umfassende Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorgenommen und auf dieser Grundlage
einen Gesetzentwurf entwickelt, der nun durch den Landtag verabschiedet wurde.
Die Landtagsrede finden Sie hier >>>
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