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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Sachsen-Anhalt bekommt
zukunftsfähige Gerichtslandschaft

24.01.2008, Magdeburg – 5

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 005/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 005/08

 

 

 

Magdeburg, den 24. Januar 2008

 

 

 

Sachsen-Anhalt bekommt

zukunftsfähige Gerichtslandschaft

 

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalt bekommt eine zukunftsfeste und leistungsfähige

Justizstruktur. Das vom Landtag beschlossene Gesetz zur Gerichtsstrukturreform sieht

vor, die Zahl der Gerichtsstandorte zu reduzieren, trotzdem bleibt die

Justizlandschaft im Bundesvergleich sehr bürgerfreundlich und auch in der

Fläche gut erreichbar. Vor dem Hintergrund zunehmenden Spezialisierungsdrucks

in den Gerichten, sinkender Eingangszahlen vor allem bei den Fachgerichten und

rückläufiger Bevölkerungszahlen sei es notwendig, leistungsfähige und

zukunftsfeste Strukturen in der Justiz zu schaffen, betonte Justizministerin

Prof. Angela Kolb im Parlament. ¿Die Straffung der Gerichtsstruktur in

Sachsen-Anhalt ist notwendig, ja unausweichlich und in hohem Maße vernünftig.¿

 

Der Gesetzentwurf sieht die Aufhebung bzw. Zusammenführung

von Gerichten vor. Im Einzelnen betroffen sind die beiden kleinsten

Amtsgerichte Sachsen-Anhalts in Hettstedt und Osterburg, die Arbeitsgerichte

Naumburg und Halberstadt, das Sozialgericht Stendal und das kleinste

Verwaltungsgericht Deutschlands in Dessau. Ferner wird das Gebiet der ehemals

selbständigen Stadt Roßlau zum 1. März 2008 dem Amtsgericht Dessau (dann Amtsgericht Dessau-Roßlau) zugeordnet.

 

Kolb betonte, durch die Veränderungen werde eine

ausreichende Konzentration von Gerichten verschiedener Gerichtszweige in den

Mittel- und Oberzentren erreicht, so dass diese häufig an einem Standort in

Gerichtszentren zusammengefasst werden könnten. Richter könnten sich besser

spezialisieren und es komme zu einer besseren Auslastung von Gebäuden,

Bibliotheken und Technik.

 

Das Justizministerium hatte die Zukunftsfähigkeit der

Gerichtsstandorte im Land anhand einheitlicher Kriterien wie Bürgernähe und

Infrastruktur, Immobiliensituation und Personalkosten geprüft und auch

umfassende Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorgenommen und auf dieser Grundlage

einen Gesetzentwurf entwickelt, der nun durch den Landtag verabschiedet wurde.

 

Die Landtagsrede finden Sie hier >>>

 

 

 

 

 

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Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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