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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Spitzenergebnisse für Juristennachwuchs

16.02.2012, Magdeburg – 9

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Juristennachwuchs hat hervorragende Ergebnisse erzielt. Bei der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung schloss im jüngsten Prüfungsdurchgang jeder vierte mit einem Prädikatsexamen ab. Justizministerin Prof. Angela Kolb freute sich über den hohen Anteil an Spitzennoten ? der Notenstufen gut und vollbefriedigend. ?Dies belegt eindrucksvoll die wirklich sehr gute Ausbildung an unserer Juristischen Fakultät in Halle?, sagte sie in Magdeburg.

 

Die Durchschnittspunktzahl der 83 erfolgreichen (von 99 geprüften) Absolventen der staatlichen Pflichtfachprüfung lag bei 7,46 Punkten?. Nur jeder sechste Geprüfte (16,2 Prozent), so wenige wie noch nie zuvor, hat nicht bestanden.

 

Zwölf Absolventen bestanden mit der staatlichen Pflichtfachprüfung gleichzeitig die erste juristische Prüfung, die aus dem staatlichen und einem universitären Prüfungsteil besteht. Hier lag der Durchschnitt bei 7,33 Punkten.

 

Hintergrund

 

Die erste juristische Prüfung besteht aus der staatliche Pflichtfachprüfung, die zentral vom Landesjustizprüfungsamt des Justizministeriums abgenommen wird, und der Prüfung in einem universitären Schwerpunktbereich, den die Studenten frei wählen können. Diese Prüfung nimmt die Juristische Fakultät in Halle ab.

 

Der erfolgreiche Abschluss der ersten juristischen Prüfung ist Voraussetzung für den Antritt des sich anschließenden Referendariats, das an einem Gericht, bei einer Staatsanwaltschaft, in einer Verwaltungsbehörde sowie bei einer Anwaltskanzlei zu absolvieren ist.

 

Die Ausbildung zum ?Volljuristen? endet mit der zweiten juristischen Staatsprüfung, die ebenfalls vom Landesjustizprüfungsamt abgenommen wird.

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