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Justizministerium leitet
Disziplinarverfahren gegen Landesbeauftragten Ruden ein
08.04.2010, Magdeburg – 30
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 030/10
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 030/10
Magdeburg, den 7. April 2010
Justizministerium leitet
Disziplinarverfahren gegen Landesbeauftragten Ruden ein
Magdeburg (MJ) . Das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt hat
gegen den Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen DDR, Gerhard Ruden, ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Zugleich wird er vorläufig nach dem Disziplinargesetz des Landes Sachsen-Anhalt
seines Dienstes enthoben und darf damit sein Amt nicht mehr ausüben. Der
entsprechende Bescheid des Justizministeriums wird Herrn Ruden schriftlich
zugestellt.
Anlass für das Disziplinarverfahren sind Rudens Äußerungen
in der Tageszeitung ¿Magdeburger Volksstimme¿ vom 31. März 2010:
¿Ich habe ihn ja nicht in den
Knast reingebracht, letztendlich hat er sich selber reingebracht. Er ist ja
durch seine flotten Reden aufgefallen. ¿ Er hat mich reingerissen in diese
ganze Stasi-Misere. Mit seinen dämlichen Attitüden. Warum ist er denn verhaftet
worden? Weil er den Schnabel nicht gehalten hat. ¿ Ich meine: Wenn einer
verhaftet wird, dann hat er ja wohl in erster Linie selbst daran Schuld. Ich
war doch nicht der Grund für seine Verhaftung.¿,
und
¿Mag ja sein, dass dieses Verhör
auch noch ein halbes Jahr mehr eingebracht hat, zusätzlich¿.
Nach Ansicht des Justizministeriums bestehen massive
Zweifel, ob der Landesbeauftragte die ihm nach dem Gesetz obliegenden Aufgaben
noch erfüllen kann. Die zitierten Aussagen erscheinen für einen Landesbeauftragten
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR gänzlich unangemessen.
Die für das Amt erforderliche Integrität und Unparteilichkeit ist unter diesen
Umständen nicht mehr gewährleistet.
Mit Zustellung des Bescheides wird die vorläufige
Dienstenthebung wirksam und vollziehbar.
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