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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Justizministerium leitet
Disziplinarverfahren gegen Landesbeauftragten Ruden ein

08.04.2010, Magdeburg – 30

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 030/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 030/10

 

 

 

Magdeburg, den 7. April 2010

 

 

 

Justizministerium leitet

Disziplinarverfahren gegen Landesbeauftragten Ruden ein

 

Magdeburg (MJ) . Das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt hat

gegen den Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes

der ehemaligen DDR, Gerhard Ruden, ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Zugleich wird er vorläufig nach dem Disziplinargesetz des Landes Sachsen-Anhalt

seines Dienstes enthoben und darf damit sein Amt nicht mehr ausüben. Der

entsprechende Bescheid des Justizministeriums wird Herrn Ruden schriftlich

zugestellt.

 

Anlass für das Disziplinarverfahren sind Rudens Äußerungen

in der Tageszeitung ¿Magdeburger Volksstimme¿ vom 31. März 2010:

 

¿Ich habe ihn ja nicht in den

Knast reingebracht, letztendlich hat er sich selber reingebracht. Er ist ja

durch seine flotten Reden aufgefallen. ¿ Er hat mich reingerissen in diese

ganze Stasi-Misere. Mit seinen dämlichen Attitüden. Warum ist er denn verhaftet

worden? Weil er den Schnabel nicht gehalten hat. ¿ Ich meine: Wenn einer

verhaftet wird, dann hat er ja wohl in erster Linie selbst daran Schuld. Ich

war doch nicht der Grund für seine Verhaftung.¿,

 

und

 

¿Mag ja sein, dass dieses Verhör

auch noch ein halbes Jahr mehr eingebracht hat, zusätzlich¿.

 

Nach Ansicht des Justizministeriums bestehen massive

Zweifel, ob der Landesbeauftragte die ihm nach dem Gesetz obliegenden Aufgaben

noch erfüllen kann. Die zitierten Aussagen erscheinen für einen Landesbeauftragten

für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR gänzlich unangemessen.

Die für das Amt erforderliche Integrität und Unparteilichkeit ist unter diesen

Umständen nicht mehr gewährleistet.

 

Mit Zustellung des Bescheides wird die vorläufige

Dienstenthebung wirksam und vollziehbar.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

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