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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Untersuchungshaft in
Sachsen-Anhalt - Taschengeld und längere Besuchszeit - Ministerin Kolb: Gesetz
ist auf der Höhe der Zeit

18.02.2010, Magdeburg – 17

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 017/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 017/10

 

 

 

Magdeburg, den 18. Februar 2010

 

 

 

Untersuchungshaft in

Sachsen-Anhalt - Taschengeld und längere Besuchszeit - Ministerin Kolb: Gesetz

ist auf der Höhe der Zeit

 

Magdeburg (MJ). ¿Unser Gesetz ist modern und reformorientiert. Es ist auf

der Höhe der Zeit¿, sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb über das Untersuchungshaft-Vollzugsgesetz

des Landes Sachsen-Anhalt. Es wurde am heutigen Donnerstag, dem 18. Februar

2010, im Landtag verabschiedet. Das Gesetz regelt für Sachsen-Anhalt alle

Vollzugsbelange einer Untersuchungshaft. Notwendig wurde seine Verabschiedung,

da ab dem 1. September 2006 die Zuständigkeit für die Untersuchungshaft auf die

Länder übergegangen ist. Ministerin Kolb: ¿Es ist nach dem

Jugendstrafvollzugsgesetz das zweite große Gesetzesvorhaben der Landesregierung

im Justizvollzug.¿

 

Das Gesetz gibt die Rahmenbedingungen vor, um eine sichere

Unterbringung von Untersuchungsgefangenen und zugleich die Durchführung geordneter

Strafverfahren zu ermöglichen. Grundlage bleibt dabei die Unschuldsvermutung.

Das Gesetz sieht keinen Behandlungs- und keinen Erziehungsauftrag vor.

Untersuchungsgefangenen steht es frei, angebotene Hilfestellungen anzunehmen

oder abzulehnen.

 

Besondere Bestimmungen gibt es für junge

Untersuchungsgefangene. Ministerin Kolb: ¿Jugendliche sind in den meisten

Fällen noch mit Mitteln der Erziehung erreichbar und positiv zu beeinflussen.

Deshalb soll schon die Zeit der Untersuchungshaft genutzt werden, um den jungen

Gefangenen altersgemäße und individuell erforderliche Angebote der Aus- und

Fortbildung zu machen.¿

 

Zu den Besonderheiten des sachsen-anhaltischen Gesetzes

zählen folgende Regelungen:

 

¿ Untersuchungsgefangenen wird bei entsprechender

Bedürftigkeit ein Taschengeld gewährt, vergleichbar den Strafgefangenen.

Zugleich erhalten sie bei entsprechender Beschäftigung das gleiche Arbeitsentgelt.

 

 

¿ Um dem Bedürfnis nach Kontakt zur Familie zu

entsprechen, stehen Untersuchungsgefangenen monatlich zwei Stunden regulärer

Besuchszeit zu, für Jugendliche sind es vier Stunden monatlich.

 

¿ Rechtsanwälte und Notare, die als Organe der

Rechtspflege ein besonderes Vertrauen genießen, werden hinsichtlich der

Kontaktmöglichkeiten zu den Inhaftierten den Verteidigern gleichgestellt. Eine

solche Regelung gibt es bisher nur in Berlin.

 

¿ Es wird die Möglichkeit einer

Eltern-Kind-Unterbringung eingeräumt. Sachsen-Anhalt ist damit nach Brandenburg

erst das zweite Bundesland mit einer solchen Regelung.

Ministerin Kolb: ¿Damit greifen wir auch die neueste Rechtsprechung des

Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf, wonach das Recht auf

familiären Kontakt mit Kleinkindern bei Vätern nicht weniger stark ausgeprägt

ist als bei Müttern. Auch insoweit verfolgt unser Gesetz auch in diesem Punkt

einen reformorientierten Ansatz.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes

Sachsen-Anhalt

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Domplatz 2 - 4

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Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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