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Untersuchungshaft in
Sachsen-Anhalt - Taschengeld und längere Besuchszeit - Ministerin Kolb: Gesetz
ist auf der Höhe der Zeit
18.02.2010, Magdeburg – 17
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 017/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 017/10
Magdeburg, den 18. Februar 2010
Untersuchungshaft in
Sachsen-Anhalt - Taschengeld und längere Besuchszeit - Ministerin Kolb: Gesetz
ist auf der Höhe der Zeit
Magdeburg (MJ). ¿Unser Gesetz ist modern und reformorientiert. Es ist auf
der Höhe der Zeit¿, sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb über das Untersuchungshaft-Vollzugsgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt. Es wurde am heutigen Donnerstag, dem 18. Februar
2010, im Landtag verabschiedet. Das Gesetz regelt für Sachsen-Anhalt alle
Vollzugsbelange einer Untersuchungshaft. Notwendig wurde seine Verabschiedung,
da ab dem 1. September 2006 die Zuständigkeit für die Untersuchungshaft auf die
Länder übergegangen ist. Ministerin Kolb: ¿Es ist nach dem
Jugendstrafvollzugsgesetz das zweite große Gesetzesvorhaben der Landesregierung
im Justizvollzug.¿
Das Gesetz gibt die Rahmenbedingungen vor, um eine sichere
Unterbringung von Untersuchungsgefangenen und zugleich die Durchführung geordneter
Strafverfahren zu ermöglichen. Grundlage bleibt dabei die Unschuldsvermutung.
Das Gesetz sieht keinen Behandlungs- und keinen Erziehungsauftrag vor.
Untersuchungsgefangenen steht es frei, angebotene Hilfestellungen anzunehmen
oder abzulehnen.
Besondere Bestimmungen gibt es für junge
Untersuchungsgefangene. Ministerin Kolb: ¿Jugendliche sind in den meisten
Fällen noch mit Mitteln der Erziehung erreichbar und positiv zu beeinflussen.
Deshalb soll schon die Zeit der Untersuchungshaft genutzt werden, um den jungen
Gefangenen altersgemäße und individuell erforderliche Angebote der Aus- und
Fortbildung zu machen.¿
Zu den Besonderheiten des sachsen-anhaltischen Gesetzes
zählen folgende Regelungen:
¿ Untersuchungsgefangenen wird bei entsprechender
Bedürftigkeit ein Taschengeld gewährt, vergleichbar den Strafgefangenen.
Zugleich erhalten sie bei entsprechender Beschäftigung das gleiche Arbeitsentgelt.
¿ Um dem Bedürfnis nach Kontakt zur Familie zu
entsprechen, stehen Untersuchungsgefangenen monatlich zwei Stunden regulärer
Besuchszeit zu, für Jugendliche sind es vier Stunden monatlich.
¿ Rechtsanwälte und Notare, die als Organe der
Rechtspflege ein besonderes Vertrauen genießen, werden hinsichtlich der
Kontaktmöglichkeiten zu den Inhaftierten den Verteidigern gleichgestellt. Eine
solche Regelung gibt es bisher nur in Berlin.
¿ Es wird die Möglichkeit einer
Eltern-Kind-Unterbringung eingeräumt. Sachsen-Anhalt ist damit nach Brandenburg
erst das zweite Bundesland mit einer solchen Regelung.
Ministerin Kolb: ¿Damit greifen wir auch die neueste Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf, wonach das Recht auf
familiären Kontakt mit Kleinkindern bei Vätern nicht weniger stark ausgeprägt
ist als bei Müttern. Auch insoweit verfolgt unser Gesetz auch in diesem Punkt
einen reformorientierten Ansatz.¿
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