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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

"Konzept zur
Sicherungsverwahrung überfällig" Kolb fordert Bundes-Justizministerin zum
Handeln auf

16.08.2011, Magdeburg – 41

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.:

041/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Justiz und

Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 041/11

 

 

 

Magdeburg, den 16. August 2011

 

 

 

"Konzept zur

Sicherungsverwahrung überfällig" Kolb fordert Bundes-Justizministerin zum

Handeln auf

 

Berlin.

Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Dr. Angela hat mit Unverständnis darauf

reagiert, dass das Bundesministerin der Justiz noch immer kein Gesamtkonzept

für eine Reform des Rechts der Sicherungsverwahrung vorgelegt hat. ¿Spätestens

heute hätte das auf den Tisch gemusst¿, sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin

Prof. Dr. Angela Kolb. Sachsen-Anhalt ist derzeit Vorsitzland der

Justizministerkonferenz.

 

Die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der

Länder waren am Nachmittag zum Gespräch im Bundesjustizministerium geladen ¿ und

kommen jetzt mit leeren Händen zurück. Kolb: ¿Unsere Zeitpläne platzen. Es ist

unverantwortlich, dass der Bund auf Kosten der Sicherheit der Bevölkerung so

viel Zeit verstreichen lässt¿.

 

Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

hatte den Ländern Eckpunkte für das vom Bundesverfassungsgericht geforderte

Gesamtkonzept für Mitte Juli in Aussicht gestellt. Vier Wochen später liege

noch immer nichts Umfassendes vor, beklagt Kolb. Dabei hätten in Berlin heute

eigentlich die Gespräche abgeschlossen werden sollen.

 

Solange die Länder nicht wüssten,

welchem Gesamtkonzept der Bund folgt, könnten sie ihrer Pflicht zu einer

verfassungsgemäßen Ausgestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung nicht

nachkommen, sagte Kolb. ¿Wer kommt zum Beispiel in Sicherungsverwahrung? Und

unter welchen Voraussetzungen? Selbst auf diese Frage nach den Anlasstaten

steht die Antwort aus.¿ Auch zu anderen grundlegenden Fragen wie nach der

nachträglichen Sicherungsverwahrung und der Zukunft des Therapieunterbringungsgesetzes

müsse sich der Bund endlich positionieren.

 

Kolb: ¿Sicher ist bisher nur eines: Es

wird teuer. Allein können die Länder das nicht stemmen.¿ Der Bund müsse sich

beteiligen. ¿Er darf die Länder nicht im Regen stehen lassen. Beim Thema

Sicherungsverwahrung sind wir gemeinsam in der Verantwortung.¿

 

Hintergrund:

 

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 4. Mai 2011

die bisherigen Regelungen über die Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig

erklärt und eine Frist bis 31. Mai 2013 gesetzt, innerhalb der Bund und Länder

ein neues Gesamtkonzept schaffen und umsetzen müssen. Die Verfassungsrichter

hatten den Bund verpflichtet, zunächst Leitlinien durch Bundesgesetz zu regeln.

 

 

Auf der Grundlage der bislang ausstehenden

bundesgesetzlichen Vorgaben werden auf die Länder ganz erhebliche Investitionen

für neues Personal und Gebäude zukommen, die bis 31. Mai 2013 getätigt werden

müssen. Werden die notwendigen Maßnahmen nicht zeitgerecht umgesetzt, drohen

bundesweit weitere Entlassungen gefährlicher Gewalt- oder Sexualstraftäter.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Justiz und Gleichstellung des

Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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