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"Konzept zur
Sicherungsverwahrung überfällig" Kolb fordert Bundes-Justizministerin zum
Handeln auf
16.08.2011, Magdeburg – 41
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.:
041/11
Ministerium für Justiz und
Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 041/11
Magdeburg, den 16. August 2011
"Konzept zur
Sicherungsverwahrung überfällig" Kolb fordert Bundes-Justizministerin zum
Handeln auf
Berlin.
Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Dr. Angela hat mit Unverständnis darauf
reagiert, dass das Bundesministerin der Justiz noch immer kein Gesamtkonzept
für eine Reform des Rechts der Sicherungsverwahrung vorgelegt hat. ¿Spätestens
heute hätte das auf den Tisch gemusst¿, sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin
Prof. Dr. Angela Kolb. Sachsen-Anhalt ist derzeit Vorsitzland der
Justizministerkonferenz.
Die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der
Länder waren am Nachmittag zum Gespräch im Bundesjustizministerium geladen ¿ und
kommen jetzt mit leeren Händen zurück. Kolb: ¿Unsere Zeitpläne platzen. Es ist
unverantwortlich, dass der Bund auf Kosten der Sicherheit der Bevölkerung so
viel Zeit verstreichen lässt¿.
Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
hatte den Ländern Eckpunkte für das vom Bundesverfassungsgericht geforderte
Gesamtkonzept für Mitte Juli in Aussicht gestellt. Vier Wochen später liege
noch immer nichts Umfassendes vor, beklagt Kolb. Dabei hätten in Berlin heute
eigentlich die Gespräche abgeschlossen werden sollen.
Solange die Länder nicht wüssten,
welchem Gesamtkonzept der Bund folgt, könnten sie ihrer Pflicht zu einer
verfassungsgemäßen Ausgestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung nicht
nachkommen, sagte Kolb. ¿Wer kommt zum Beispiel in Sicherungsverwahrung? Und
unter welchen Voraussetzungen? Selbst auf diese Frage nach den Anlasstaten
steht die Antwort aus.¿ Auch zu anderen grundlegenden Fragen wie nach der
nachträglichen Sicherungsverwahrung und der Zukunft des Therapieunterbringungsgesetzes
müsse sich der Bund endlich positionieren.
Kolb: ¿Sicher ist bisher nur eines: Es
wird teuer. Allein können die Länder das nicht stemmen.¿ Der Bund müsse sich
beteiligen. ¿Er darf die Länder nicht im Regen stehen lassen. Beim Thema
Sicherungsverwahrung sind wir gemeinsam in der Verantwortung.¿
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 4. Mai 2011
die bisherigen Regelungen über die Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig
erklärt und eine Frist bis 31. Mai 2013 gesetzt, innerhalb der Bund und Länder
ein neues Gesamtkonzept schaffen und umsetzen müssen. Die Verfassungsrichter
hatten den Bund verpflichtet, zunächst Leitlinien durch Bundesgesetz zu regeln.
Auf der Grundlage der bislang ausstehenden
bundesgesetzlichen Vorgaben werden auf die Länder ganz erhebliche Investitionen
für neues Personal und Gebäude zukommen, die bis 31. Mai 2013 getätigt werden
müssen. Werden die notwendigen Maßnahmen nicht zeitgerecht umgesetzt, drohen
bundesweit weitere Entlassungen gefährlicher Gewalt- oder Sexualstraftäter.
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