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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Gegen Ungleichbehandlung von
Kindern

19.05.2006, Magdeburg – 41

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 041/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 041/06

 

 

 

Magdeburg, den 19. Mai 2006

 

 

 

Gegen Ungleichbehandlung von

Kindern

 

Magdeburg

(MJ/MS). Sachsen-Anhalt  bedauert 

die Entscheidung des Bundesrates, die Ost-West-Angleichung der Hilfen  für

Alleinerziehende nicht sofort zu vollziehen, sondern bis zum Jahr 2010 zu

strecken.

 

Bisher

hatten in Ost und West unterschiedliche Sätze gegolten. Sachsen und Thüringen

hatten sich im Bundesrat zunächst dafür eingesetzt, dies beizubehalten. Am Mittwoch

schob Thüringen dann den Vorschlag nach, den Vorschuss bis 2010 stufenweise

anzugleichen. Dies fand heute die Mehrheit im Bundesrat.

 

¿Für

unterschiedliche Sätze in Ost und West gibt es keinen sachlichen Grund mehr¿,

betonten Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb und ihre

Kabinetts-Kollegin, Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe, unisono.

 

In

diesem Zusammenhang verwiesen beide darauf, dass erst jüngst die

Differenzierung zwischen Leistungsempfängern in den neuen Ländern und denen in

den alten Ländern beim ALG II aufgehoben worden sei ¿ eben gerade weil sich die

Lebenshaltungskosten angeglichen hätten. ¿Dies für minderjährige Kinder anders

zu bewerten, wäre inkonsequent¿, so Ministerin Kolb. Eine Angleichung müsse vor

2010 geschehen, so Kuppe.

 

Beide

Ministerinnen unterstützen Überlegungen zu einer generell regionalen

Differenzierung von staatlichen Leistungen. Die Lebenshaltungskosten seien in

den einzelnen Regionen Deutschlands unterschiedlich. Diese Grenze verlaufe aber

nicht automatisch zwischen alten und neuen Ländern.

 

Hintergrund : Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle

Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten

Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat für bis zu

72 Monate ein. Die Zahlung kann beim Jugendamt beantragt werden und endet

spätestens, wenn das Kind zwölf Jahre alt wird.

 

Bisher

werden in den neuen Bundesländern für ein Kind unter sechs Jahren 188 Euro

monatlich gezahlt, für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren 228 Euro. In den

alten Ländern liegen die Sätze bei 204 Euro bzw. 247 Euro monatlich. 2005

bekamen in Sachsen-Anhalt insgesamt 20.144 Kinder Unterhaltsvorschuss: 11.763

unter Sechsjährige und 8.381 Mädchen und Jungen zwischen sechs und elf Jahren.

2004 hatten insgesamt 19.361 Kinder Leistungen bekommen. 11.358 Kinder unter sechs

Jahren sowie 8.002 Sechs- bis Elfjährige.

 

Ute Albersmann

Pressesprecherin

 

 

 

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Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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