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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Gemeinsame Pressemitteilung:
Ehegattensplitting gehört abgeschafft

11.01.2011, Magdeburg – 2

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 002/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 002/11

 

 

 

Magdeburg, den 11. Januar 2011

 

 

 

Gemeinsame Pressemitteilung:

Ehegattensplitting gehört abgeschafft

 

Magdeburg/MJ. In der aktuellen Diskussion um mehr Chancengleichheit für

künftige Generationen fordern Finanzminister Jens Bullerjahn und Justizministerin

Prof. Dr. Angela Kolb eine Streichung des Ehegattensplittings aus dem Steuerrecht:

 

¿Das Ehegattensplitting ist antiquiert. Es entspricht

nicht mehr unserer gesellschaftlichen Realität. Auch in Sachsen-Anhalt gibt es

heutzutage viele Paare, die ohne Trauschein in langen und stabilen Beziehungen

glücklich zusammenleben. Sie sind nach dem aktuellen Steuerrecht finanziell

eindeutig schlechter gestellt, was in besonderer Weise die Kinder in

Lebenspartnerschaften benachteiligt. Wenn ihre Eltern durch die jeweils individuelle

Veranlagung mehr Steuern zahlen müssen, steht weniger Geld für Erziehung und

Ausbildung zu Verfügung, als bei ihren Schulkameraden, die in klassischen

Familien leben. Auch Alleinerziehende und ihre Kinder werden im Hinblick auf

das Ehegattensplitting steuerlich benachteiligt.

 

Diese Diskriminierungen sind nicht länger akzeptabel. Das

Ehegattensplitting hat in einem modernen Steuerrecht keinen Platz mehr. Statt

Ehepaaren jährlich Steuervorteile in Milliardenhöhe einzuräumen, sollte dieses

Geld besser für den weiteren Ausbau einer qualitätsvollen Kinderbetreuung

eingesetzt werden. Nur so haben künftige Generationen die gleichen Chancen beim

Start in ihr Leben.¿

 

Rückblick

 

Das Ehegattensplitting gibt es seit Ende der 1950er Jahre.

Basierend auf dem im Grundgesetz festgeschriebenen besonderen Schutz von Ehe

und Familie, hatte das Bundesverfassungsgericht 1958 eine Benachteiligung von

Ehepaaren bei der Besteuerung erkannt. Die Adenauer-Regierung brachte daraufhin

eine Steuerreform auf den Weg, in die das Ehegattensplitting Eingang fand.

 

 

 

Impressum:

 

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