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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Kolb: Erbansprüche nichtehelicher Kinder besser schützen

29.03.2012, Magdeburg – 20

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb hat den Bund aufgefordert, die Erbansprüche von nichtehelich geborenen Kindern in Deutschland besser zu sichern.

Der Bundesrat berät morgen einen Gesetzesantrag, der die Grundlage dafür schaffen soll, dass die Bundesnotarkammer die Informationen über nichteheliche Kinder, die bis Ende 2008 geboren wurden, in das neue Zentrale Testamentsregister aufnehmen kann. ?Wir brauchen ein strukturiertes  Benachrichtigungswesen zwischen den zuständigen Stellen bei Gericht und in den Behörden?, sagte Kolb vor der Sitzung. ?Sonst laufen die Kinder Gefahr, Erbansprüche zu verlieren, weil sie im Erbfall nicht in den Blick geraten.?

Nichtehelichen Kindern steht ein gesetzliches Erbrecht zu. Gleiches gilt für adoptierte Kinder. Im Standesamt wurde jedoch bei der Eintragung der Geburt eines Kindes bis Ende 2008 zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern unterschieden. Während eheliche Kinder in das Familienbuch der Eltern eingetragen wurden, legten die Standesämter für nichteheliche oder einzeladoptierte Kinder sogenannte ?weiße Karteikarten? an, die mit dem Geburtsregistereintrag der Eltern verknüpft wurden. Kolb sagte, es sei notwendig, diese Karteikarten in das Zentrale Testamentsregister zu überführen. Der Bund müsse dafür die Rechtsgrundlage schaffen, so Kolb

Bis 2009 informierte das Geburtsstandesamt nach dem Tod des Elternteils von Amts wegen das Nachlassgericht über die Existenz des Kindes, wenn eine ?weiße Karteikarte? vorlag. Rechtsgrundlage war eine Verwaltungsvorschrift des Bundes. Diese gilt jedoch seit März 2010 nicht mehr. Damit fehlt eine Rechtsgrundlage für automatische Weitergabe der Information.

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