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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Schärfere Maßnahmen gegen
Sexualstraftäter und konsequenteres Vorgehen gegen Kinderpornographie

21.03.2006, Magdeburg – 31

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 031/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 031/06

 

 

 

Magdeburg, den 21. März 2006

 

 

 

Schärfere Maßnahmen gegen

Sexualstraftäter und konsequenteres Vorgehen gegen Kinderpornographie

 

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker hält schärfere

Maßnahmen gegen Sexualstraftäter zum Schutz der Bevölkerung für dringend

erforderlich. ¿Die Signale aus dem Bundesjustizministeriums hinsichtlich der

Führungsaufsicht gegen Sexualstraftäter sind deshalb begrüßenswert¿, so Becker

zum vorgelegten Gesetzesentwurf.

 

Den Schutz insbesondere von Kindern könne man aber nicht

nur durch die Verschärfung der Führungsaufsicht erhöhen, sondern vor allem

durch konsequentes Vorgehen bei Straftaten, die einem realen sexuellen Missbrauch

häufig voraus gehen.

 

¿Der Besitz und Konsum von Kinderpornographie ist oft die

Einstiegsdroge, an deren Ende in vielen Fällen der reale sexuelle Missbrauch

steht¿, so der Justizminister. Bisher sieht der Gesetzgeber beim einfachen

Besitz von Kinderpornographie eine Freiheitsstrafe bis lediglich zwei Jahren

vor und stellt die Straftat im Strafmaß mit einer Sachbeschädigung gleich.

 

¿Wir haben an dieser Stelle des Sexualstrafrechts

weiterhin akuten Handlungsbedarf, denn jeder Fall von Kinderpornographie ist

eine Abbildung eines sexuellen Missbrauchs. Das ist kein Bagatelldelikt¿, so

Becker, der erneut eine härtere Bestrafung für den Besitz von

Kinderpornographie fordert.

 

Zur Information: Die Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender,

pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften bei der

Staatsanwaltschaft Halle hat im Jahr 2005 636 Verfahren gegen unbekannte und

bekannte Täter neu eingeleitet. 89 Prozent der Verfahren (568) standen im

Zusammenhang mit Kinderpornographie. In den meisten kinderpornographischen

Verfahren wird das Material über das Internet bezogen. In 20 Verfahren wurde

kinderpornographisches Material per Mobiltelefon verbreitet. Das doppelt so

viele Fälle, wie im Jahr 2004.

 

Bei Nachfragen wenden

Sie sich bitte an:

Sandra Littmann, Tel. 0391-567 6235

 

 

 

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Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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