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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Diensthunde für den Justizvollzug

15.01.2015, Magdeburg – 3

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

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Halle. Sachsen-Anhalts

Justiz setzt auf Diensthunde. Vier Rauschgiftspürhunde und ein Vierbeiner, der

Handys aufspüren kann, sind für den Einsatz im Justizvollzug in Sachsen-Anhalt

ausgebildet worden und haben ihren Dienst angetreten. Justizvollzugsbedienstete

wurden parallel zu Diensthundführern fortgebildet. Zwei weitere Hunde werden

seit Beginn dieser Woche in der Diensthundführerschule Bad Schmiedeberg trainiert

und sollen später ebenfalls im Justizvollzug eingesetzt werden. Damit werden

sieben Teams im Einsatz sein.

 

 

 

Justizministerin Prof. Angela Kolb:

?Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass mit dem Einsatz von

justizeigenen Spürhunden die Drogenfunde zunächst ansteigen. Das belegt, dass

bei der herkömmlichen Suche manches unentdeckt bleibt.?

 

 

 

Der Malinois-Herder-Mix Nero (Mix aus

belgischem und holländischem Schäferhund), die Malinois Penso und Basra und

Malinois-Schäferhund-Mix Senta sind seit Jahresende im Einsatz. Die Hunde

sollen helfen, das Einschleusen von Drogen und Handys, z.B. durch Briefe und Pakete,

bei Besuchen oder der Rückkehr von Gefangenen nach dem Ausgang zu verhindern.

Sie werden bei den Kontrollen der Unterkunfts-, Freizeit- und Arbeitsbereiche

der Gefangenen eingesetzt.

 

 

 

Kolb: ?Unser Ziel ist, den Handel mit Drogen

unter Gefangenen zu unterbinden. Das

Auffinden von Drogen, die gut zu verstecken sind, ist personal- und zeitintensiv.

Synthetische Drogen, wie z. B. ?Crystal Meth? zum Beispiel sind aufgrund ihrer

kristallinen Form von Zucker oder Salz kaum zu unterscheiden. Gerade darum ist

der Einsatz von Hunden so wichtig. Auf ihren Spürsinn kann man sich verlassen.?

 

 

 

Aber

auch Handys können speziell ausgebildete Hunde aufspüren. Die Deutsche Schäferhündin Janka

hat das gelernt. Sie ist bundesweit der zweite Spürhund mit dieser Spezialausbildung

und soll in Sachsen-Anhalt in Kürze noch einen tierischen ?Kollegen? bekommen.

 

Außerhalb der Dienstzeiten werden die Hunde

bei ihren Diensthundführern untergebracht und versorgt. Für Futterkosten und

Pflege erhalten diese eine Aufwandsentschädigung.

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

 

Aktuell führen die

Justizvollzugbediensteten regelmäßige Kontrollen der Unterkunfts-, Freizeit-

und Arbeitsbereiche der Gefangenen durch. Die möglichen Verstecke, die dabei

untersucht werden müssen, sind vielfältig. Sie reichen von Tabakbüchsen,

Keksrollen, Teebeuteln über Hohlräumen in Matratzen bis hin zu ausgehöhlten

Tischtennisschlägern oder manipulierten technischen Geräten. Das Auffinden der

zumeist in geringen Mengen versteckten Drogen gestaltet sich daher als sehr

aufwendig.

 

In Einzelfällen und anlassbezogen

wurden die Kontrollen durch Diensthunde der Polizei im Rahmen der Amtshilfe

unterstützt. 

 

Weitaus wichtiger als die Kontrollen

im Haftbereich ist es, bereits das Einschleusen von Drogen, z. B. durch Briefe

und Pakete, Besuche von Angehörigen, Überwürfe oder nach Rückkehr von

Gefangenen aus dem Ausgang, zu verhindern. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Drogenfunde in Justizvollzugsanstalten Sachsen-Anhalts 2010 bis 2013

 

 

 

 

 

 

 

2010

 

 

2011

 

 

2012

 

 

2013

 

 

 

 

Cannabis/

synthetische Cannabinoide

 

 

1013

g

 

 

247

g

 

 

563

g

 

 

874

g

 

 

 

 

Ecstasy

 

 

-

 

 

-

 

 

0,03

g

 

 

-

 

 

 

 

Amphetamine

 

 

12 g

 

 

0,2

g

 

 

161

g

 

 

148

g

 

 

 

 

Kokain

 

 

7 g

 

 

2 g

 

 

2 g

 

 

3 g

 

 

 

 

Opiate

 

 

3 g

 

 

-

 

 

-

 

 

1 g

 

 

 

 

 

 

(Eine abschließende Auswertung für 2014 liegt

noch nicht vor).

 

 

 

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