Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Diensthunde für den Justizvollzug
15.01.2015, Magdeburg – 3
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
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Halle. Sachsen-Anhalts
Justiz setzt auf Diensthunde. Vier Rauschgiftspürhunde und ein Vierbeiner, der
Handys aufspüren kann, sind für den Einsatz im Justizvollzug in Sachsen-Anhalt
ausgebildet worden und haben ihren Dienst angetreten. Justizvollzugsbedienstete
wurden parallel zu Diensthundführern fortgebildet. Zwei weitere Hunde werden
seit Beginn dieser Woche in der Diensthundführerschule Bad Schmiedeberg trainiert
und sollen später ebenfalls im Justizvollzug eingesetzt werden. Damit werden
sieben Teams im Einsatz sein.
Justizministerin Prof. Angela Kolb:
?Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass mit dem Einsatz von
justizeigenen Spürhunden die Drogenfunde zunächst ansteigen. Das belegt, dass
bei der herkömmlichen Suche manches unentdeckt bleibt.?
Der Malinois-Herder-Mix Nero (Mix aus
belgischem und holländischem Schäferhund), die Malinois Penso und Basra und
Malinois-Schäferhund-Mix Senta sind seit Jahresende im Einsatz. Die Hunde
sollen helfen, das Einschleusen von Drogen und Handys, z.B. durch Briefe und Pakete,
bei Besuchen oder der Rückkehr von Gefangenen nach dem Ausgang zu verhindern.
Sie werden bei den Kontrollen der Unterkunfts-, Freizeit- und Arbeitsbereiche
der Gefangenen eingesetzt.
Kolb: ?Unser Ziel ist, den Handel mit Drogen
unter Gefangenen zu unterbinden. Das
Auffinden von Drogen, die gut zu verstecken sind, ist personal- und zeitintensiv.
Synthetische Drogen, wie z. B. ?Crystal Meth? zum Beispiel sind aufgrund ihrer
kristallinen Form von Zucker oder Salz kaum zu unterscheiden. Gerade darum ist
der Einsatz von Hunden so wichtig. Auf ihren Spürsinn kann man sich verlassen.?
Aber
auch Handys können speziell ausgebildete Hunde aufspüren. Die Deutsche Schäferhündin Janka
hat das gelernt. Sie ist bundesweit der zweite Spürhund mit dieser Spezialausbildung
und soll in Sachsen-Anhalt in Kürze noch einen tierischen ?Kollegen? bekommen.
Außerhalb der Dienstzeiten werden die Hunde
bei ihren Diensthundführern untergebracht und versorgt. Für Futterkosten und
Pflege erhalten diese eine Aufwandsentschädigung.
Hintergrund:
Aktuell führen die
Justizvollzugbediensteten regelmäßige Kontrollen der Unterkunfts-, Freizeit-
und Arbeitsbereiche der Gefangenen durch. Die möglichen Verstecke, die dabei
untersucht werden müssen, sind vielfältig. Sie reichen von Tabakbüchsen,
Keksrollen, Teebeuteln über Hohlräumen in Matratzen bis hin zu ausgehöhlten
Tischtennisschlägern oder manipulierten technischen Geräten. Das Auffinden der
zumeist in geringen Mengen versteckten Drogen gestaltet sich daher als sehr
aufwendig.
In Einzelfällen und anlassbezogen
wurden die Kontrollen durch Diensthunde der Polizei im Rahmen der Amtshilfe
unterstützt.
Weitaus wichtiger als die Kontrollen
im Haftbereich ist es, bereits das Einschleusen von Drogen, z. B. durch Briefe
und Pakete, Besuche von Angehörigen, Überwürfe oder nach Rückkehr von
Gefangenen aus dem Ausgang, zu verhindern.
Drogenfunde in Justizvollzugsanstalten Sachsen-Anhalts 2010 bis 2013
2010
2011
2012
2013
Cannabis/
synthetische Cannabinoide
1013
g
247
g
563
g
874
g
Ecstasy
-
-
0,03
g
-
Amphetamine
12 g
0,2
g
161
g
148
g
Kokain
7 g
2 g
2 g
3 g
Opiate
3 g
-
-
1 g
(Eine abschließende Auswertung für 2014 liegt
noch nicht vor).
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