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Besserer Schutz vor
Sexualstraftätern
12.06.2009, Magdeburg – 43
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 043/09
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 043/09
Magdeburg, den 12. Juni 2009
Besserer Schutz vor
Sexualstraftätern
Magdeburg/Berlin (MJ). Mit einem erweiterten Führungszeugnis sollen künftig
Kinder und Jugendliche besser vor Übergriffen von verurteilten Sexualstraftätern
geschützt werden. ¿Die kriminologische Erfahrung zeigt, dass sich Menschen mit
pädophilen Neigungen in vielen Fällen bewusst Tätigkeiten mit einer Nähe zu
Kindern und Jugendlichen suchen¿, sagte Justizministerin Professor Angela Kolb
am Freitag im Bundesrat in Berlin. ¿Die Führungszeugnisse müssen deshalb
aussagekräftiger werden. Bei Stellenbewerbern mit engem Kontakt zu Mädchen und
Jungen sollen die relevanten Verurteilungen in einem erweiterten Führungszeugnis
sichtbar sein.¿
Bisher werden zum Beispiel Verurteilungen mit geringem
Strafmaß wegen des Besitzes von Kinderpornografie oder Exhibitionismus nicht in
das Führungszeugnis aufgenommen. ¿Lässt sich bislang ein Arbeitgeber vor der
Einstellung ein Führungszeugnis vorlegen, erfährt er in den meisten Fällen
nichts von Erstverurteilungen von weniger als 90 Tagessätzen oder bis zu drei Monaten
Freiheitsstrafe¿, sagte Kolb. ¿Arbeitgeber können damit in der Regel nicht
verhindern, dass Sexualstraftäter mit geringen Strafen bei Tätigkeiten mit
Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden.¿
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zahlreiche weitere
sexualstrafrechtliche Verurteilungen unabhängig von der Höhe des Strafmaßes in
ein erweitertes Führungszeugnis aufgenommen werden. Ein erweitertes
Führungszeugnis kann beantragt werden, wenn bei künftigen Tätigkeiten eng mit
Mädchen und Jungen zusammengearbeitet werden soll. ¿Das ist richtig, denn etwa
ein künftiger Dachdecker wird bei seiner Arbeit in der Regel keinen engen Kontakt
mit Kindern und Jugendlichen haben¿, sagte Kolb. ¿Die Verurteilten müssen auch
die Chance zur Resozialisierung bekommen.¿
Der Bundesrat verzichtete am Freitag auf eine Anrufung des
Vermittlungsausschusses zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes.
Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung im Mai ohne
Änderungen verabschiedet. Allerdings hat der Bundesrat in einer Entschließung
darauf hingewiesen, dass die geplanten Änderungen nicht weitreichend genug
seien.
Hintergrund:
Das Bundeszentralregistergesetz regelt, dass jedem
Menschen von 14 Jahren an auf einen Antrag hin und ohne Angabe von Gründen ein
Führungszeugnis erstellt wird. Ob eine Verurteilung in das Führungszeugnis aufgenommen
wird, richtet sich nach der Höhe des Strafmaßes. Der Grund des
Gesetzesverstoßes spielt dabei in der Regel keine Rolle. Nach geltendem Recht
erscheinen Erstverurteilungen erst bei Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen
und bei Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten. Von diesen Grenzen sind
bisher nur einige schwere Sexualstraftaten wie der Missbrauch von Schutzbefohlenen
oder Vergewaltigungen ausgenommen.
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