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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Besserer Schutz vor
Sexualstraftätern

12.06.2009, Magdeburg – 43

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 043/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 043/09

 

 

 

Magdeburg, den 12. Juni 2009

 

 

 

Besserer Schutz vor

Sexualstraftätern

 

Magdeburg/Berlin (MJ). Mit einem erweiterten Führungszeugnis sollen künftig

Kinder und Jugendliche besser vor Übergriffen von verurteilten Sexualstraftätern

geschützt werden. ¿Die kriminologische Erfahrung zeigt, dass sich Menschen mit

pädophilen Neigungen in vielen Fällen bewusst Tätigkeiten mit einer Nähe zu

Kindern und Jugendlichen suchen¿, sagte Justizministerin Professor Angela Kolb

am Freitag im Bundesrat in Berlin. ¿Die Führungszeugnisse müssen deshalb

aussagekräftiger werden. Bei Stellenbewerbern mit engem Kontakt zu Mädchen und

Jungen sollen die relevanten Verurteilungen in einem erweiterten Führungszeugnis

sichtbar sein.¿

 

Bisher werden zum Beispiel Verurteilungen mit geringem

Strafmaß wegen des Besitzes von Kinderpornografie oder Exhibitionismus nicht in

das Führungszeugnis aufgenommen. ¿Lässt sich bislang ein Arbeitgeber vor der

Einstellung ein Führungszeugnis vorlegen, erfährt er in den meisten Fällen

nichts von Erstverurteilungen von weniger als 90 Tagessätzen oder bis zu drei Monaten

Freiheitsstrafe¿, sagte Kolb. ¿Arbeitgeber können damit in der Regel nicht

verhindern, dass Sexualstraftäter mit geringen Strafen bei Tätigkeiten mit

Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden.¿

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zahlreiche weitere

sexualstrafrechtliche Verurteilungen unabhängig von der Höhe des Strafmaßes in

ein erweitertes Führungszeugnis aufgenommen werden. Ein erweitertes

Führungszeugnis kann beantragt werden, wenn bei künftigen Tätigkeiten eng mit

Mädchen und Jungen zusammengearbeitet werden soll. ¿Das ist richtig, denn etwa

ein künftiger Dachdecker wird bei seiner Arbeit in der Regel keinen engen Kontakt

mit Kindern und Jugendlichen haben¿, sagte Kolb. ¿Die Verurteilten müssen auch

die Chance zur Resozialisierung bekommen.¿

 

Der Bundesrat verzichtete am Freitag auf eine Anrufung des

Vermittlungsausschusses zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes.

Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung im Mai ohne

Änderungen verabschiedet. Allerdings hat der Bundesrat in einer Entschließung

darauf hingewiesen, dass die geplanten Änderungen nicht weitreichend genug

seien.

 

Hintergrund:

 

Das Bundeszentralregistergesetz regelt, dass jedem

Menschen von 14 Jahren an auf einen Antrag hin und ohne Angabe von Gründen ein

Führungszeugnis erstellt wird. Ob eine Verurteilung in das Führungszeugnis aufgenommen

wird, richtet sich nach der Höhe des Strafmaßes. Der Grund des

Gesetzesverstoßes spielt dabei in der Regel keine Rolle. Nach geltendem Recht

erscheinen Erstverurteilungen erst bei Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen

und bei Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten. Von diesen Grenzen sind

bisher nur einige schwere Sexualstraftaten wie der Missbrauch von Schutzbefohlenen

oder Vergewaltigungen ausgenommen.

 

 

 

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