Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Rechtspfleger müssen nicht mehr ?stempeln?
29.12.2014, Magdeburg – 62
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
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Magdeburg. Sachsen-Anhalts Justizministerium
führt zum 1. Januar die Vertrauensarbeitszeit für die Rechtspflegerinnen und
Rechtspfleger an den Gerichten und Staatsanwaltschaften ein. Die Erfassung und
Kontrolle von Anwesenheits-Zeiten wird damit abgeschafft. Grundlage ist eine
Vereinbarung mit dem Hauptpersonalrat des Ministeriums. ?Der Abschied von der
Stempeluhr fördert die Motivation und bringt eine bessere Vereinbarkeit von
Familie und Beruf?, so Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und
Gleichstellung, Professor Angela Kolb.
Gearbeitet
wird auch weiterhin im Gericht, Akten dürfen nur im Ausnahmefall zu Hause bearbeitet
werden. Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind aber bei der Gestaltung
ihrer Arbeitszeit frei ? vorausgesetzt die Sprechzeiten in den Fachabteilungen
des Gerichts sind gewährleistet.
Vorausgegangen
war ein einjähriges Pilotprojekt an den Amtsgerichten in Schönebeck und Halle,
dessen Ergebnisse sowohl vom Oberlandesgericht wie vom Ministerium für Justiz
und Gleichstellung positiv bewertet wurde. Mit der Einführung der
Vertrauensarbeitszeit und der größeren Flexibilität stieg die Arbeitszufriedenheit,
die Zahl der Krankentage sank.
Die
Vertrauensarbeitszeit sei ein Angebot, sagte Kolb. ?Wer nicht teilnehmen
möchte, für den gelten die bisherigen Konditionen.?
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