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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Kolb: Abgeordnetenbestechung darf nicht straffrei sein

15.11.2012, Magdeburg – 90

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Berlin/Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb hat sich dafür ausgesprochen, Abgeordnetenbestechung endlich schärfer zu ahnden. ?Eine Anpassung des Strafgesetzbuches ist überfällig?, sagte Kolb. Volksvertreter, die bei Wahrnehmung ihres Mandats Vorteile annehmen, müssten bestraft werden. ?Schmieren darf nicht straffrei bleiben!? Natürlich hätten Parlament und Parlamentarier eine schützenswerte Rolle, doch dürfe das nicht als Argument dafür herhalten, Schutzlücken zu akzeptieren, sagte Kolb in Berlin, wo die Justizministerkonferenz über die ?Neuregelung des Tatbestandes der Abgeordnetenbestechung? diskutierte.

 

Kolb begrüßte, das Nordrhein-Westfalen einen Gesetzentwurf vorlegen will, der alle strafwürdigen Verhaltensweisen von und gegenüber Abgeordneten im Bereich der Vorteilsannahme und ?gewährung erfasst. ?Die jetzt schon Jahre andauernde Debatte ist unwürdig und muss schnell beendet werden?, so die Minister. Eine gesetzliche Regelung würde zugleich die Tür dafür aufstoßen, dass Deutschland endlich die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziere. ?Es schadet der internationalen Reputation Deutschlands erheblich, dass dies bisher nicht passiert ist.?

 

Zugleich sprach sie sich für mehr Transparenz beim Thema Nebenverdienste von Abgeordneten aus. Hier seien neue Regelungen auch auf Landesebene notwendig, sagte Kolb, die selbst Landtagsabgeordnete ist. Insofern sei sehr zu begrüßen, dass sich der Ältestenrat des Landtags des Themas angenommen habe.

 

In Sachsen-Anhalt müssen Abgeordnete bislang nur ihre Nebeneinkünfte beim Landtagspräsidenten anzeigen, wenn diese höher sind als 500 Euro im Monat oder 6.000 Euro im Jahr. Eine Pflicht zur Veröffentlichung besteht im Gegensatz zum Bundestag nicht.

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