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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Musterentwurf für
Strafvollzugsgesetz - Kolb: Resozialisierung rückt in den Fokus

13.09.2011, Magdeburg – 48

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.:

048/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Justiz und

Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 048/11

 

 

 

Magdeburg, den 6. September 2011

 

 

 

Musterentwurf für

Strafvollzugsgesetz - Kolb: Resozialisierung rückt in den Fokus

 

Magdeburg (MJ). Unter Mitarbeit von Sachsen-Anhalt haben zehn Bundesländer

einen Musterentwurf für neue Strafvollzugsgesetze der Länder erarbeitet.

¿Resozialisierung von Anfang an, damit die Wiedereingliederung in die Gesellschaft

nach der Haftentlassung gelingen kann ¿ das ist der Kerngedanke¿, so

Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. Der in eineinhalb Jahren

Arbeit entstandene Entwurf sei eine gute Richtschnur für ein Landesgesetz in

Sachsen-Anhalt, sagte sie in Magdeburg. ¿Wir werden in den kommenden Monaten in

einen intensiven Diskussionsprozess mit den Parlamentariern darüber einsteigen,

wie ein optimales Strafvollzugsgesetz aussehen soll und welche personellen und

finanziellen Auswirkungen daraus folgen.¿

 

Der Musterentwurf baue auf dem geltenden Strafvollzugsgesetz

des Bundes auf, erläuterte Kolb und habe die Sicherheitsinteressen der

Bürgerinnen und Bürger im Blick. Neu sei der freiheitsorientierte therapiebegleitete

Ansatz, zu dem es im Hinblick auf die Rechtsprechung des

Bundesverfassungsgerichts keine Alternative gebe. Er umfasst vollzugliche

Maßnahmen, die dazu dienen, von Beginn der Haft an konsequent auf die Freiheit

vorzubereiten und Rückfälligkeit zu vermeiden. Diese werden erstmals definiert

¿ zum Beispiel Arbeitstherapie, Arbeitstraining oder Psychotherapie. Darüber

hinaus sieht der Musterentwurf vor, dass neben Sexualstraftätern künftig auch

Gewaltstraftäter in eine intensive Sozialtherapie aufgenommen werden können.

 

Zudem wird Nachsorge fester Bestandteil der

Vollzugsplanung. Die Justizvollzugsanstalten sollen gemeinsam mit der Bewährungs-

und Straffälligenhilfe die Zeit nach der Entlassung der Inhaftierten vorbereiten

und planen. Kolb: ¿Wir wissen: Nachbetreuung vor allem in den ersten Monaten

nach der Haftentlassung senkt das Rückfallrisiko.¿

 

Die Neuregelung der Sicherungsverwahrung ist nicht

Gegenstand des Entwurfs. Sicherungsverwahrung ist kein Strafvollzug und bleibt

daher eigenen Gesetzentwürfen auf Bundes- und Länderebene vorbehalten.

 

Hintergrund:

 

Das Strafvollzugsgesetz (¿Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und

der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung¿) regelt den

Vollzug der von ordentlichen Gerichten verhängten Freiheitsstrafen. Durch die Föderalismusreform

die Zuständigkeit für die Vollzugsgesetzgebung vom Bund auf die Länder

übergegangen. Darum wird es in Zukunft kein einheitliches Bundesgesetz mehr

geben - sondern einzelne Landesvollzugsgesetze. Über Inhalte des Musterentwurfs

informiert eine gemeinsame Pressemitteilung der an der

Erarbeitung beteiligten Länder. Der Entwurf ist zum besseren Verständnis an das

Thüringische Landesrecht angepasst. Er ist auf der Homepage des Ministeriums

für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt als PDF-Dokument abrufbar.

 

Entsprechende Musterentwürfe hatte es auch für das Jugendstrafvollzugsgesetze

und die Untersuchungshaftvollzugsgesetze der Länder gegeben.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes

Sachsen-Anhalt

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Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail:

presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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