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Musterentwurf für
Strafvollzugsgesetz - Kolb: Resozialisierung rückt in den Fokus
13.09.2011, Magdeburg – 48
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.:
048/11
Ministerium für Justiz und
Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 048/11
Magdeburg, den 6. September 2011
Musterentwurf für
Strafvollzugsgesetz - Kolb: Resozialisierung rückt in den Fokus
Magdeburg (MJ). Unter Mitarbeit von Sachsen-Anhalt haben zehn Bundesländer
einen Musterentwurf für neue Strafvollzugsgesetze der Länder erarbeitet.
¿Resozialisierung von Anfang an, damit die Wiedereingliederung in die Gesellschaft
nach der Haftentlassung gelingen kann ¿ das ist der Kerngedanke¿, so
Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. Der in eineinhalb Jahren
Arbeit entstandene Entwurf sei eine gute Richtschnur für ein Landesgesetz in
Sachsen-Anhalt, sagte sie in Magdeburg. ¿Wir werden in den kommenden Monaten in
einen intensiven Diskussionsprozess mit den Parlamentariern darüber einsteigen,
wie ein optimales Strafvollzugsgesetz aussehen soll und welche personellen und
finanziellen Auswirkungen daraus folgen.¿
Der Musterentwurf baue auf dem geltenden Strafvollzugsgesetz
des Bundes auf, erläuterte Kolb und habe die Sicherheitsinteressen der
Bürgerinnen und Bürger im Blick. Neu sei der freiheitsorientierte therapiebegleitete
Ansatz, zu dem es im Hinblick auf die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts keine Alternative gebe. Er umfasst vollzugliche
Maßnahmen, die dazu dienen, von Beginn der Haft an konsequent auf die Freiheit
vorzubereiten und Rückfälligkeit zu vermeiden. Diese werden erstmals definiert
¿ zum Beispiel Arbeitstherapie, Arbeitstraining oder Psychotherapie. Darüber
hinaus sieht der Musterentwurf vor, dass neben Sexualstraftätern künftig auch
Gewaltstraftäter in eine intensive Sozialtherapie aufgenommen werden können.
Zudem wird Nachsorge fester Bestandteil der
Vollzugsplanung. Die Justizvollzugsanstalten sollen gemeinsam mit der Bewährungs-
und Straffälligenhilfe die Zeit nach der Entlassung der Inhaftierten vorbereiten
und planen. Kolb: ¿Wir wissen: Nachbetreuung vor allem in den ersten Monaten
nach der Haftentlassung senkt das Rückfallrisiko.¿
Die Neuregelung der Sicherungsverwahrung ist nicht
Gegenstand des Entwurfs. Sicherungsverwahrung ist kein Strafvollzug und bleibt
daher eigenen Gesetzentwürfen auf Bundes- und Länderebene vorbehalten.
Hintergrund:
Das Strafvollzugsgesetz (¿Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und
der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung¿) regelt den
Vollzug der von ordentlichen Gerichten verhängten Freiheitsstrafen. Durch die Föderalismusreform
die Zuständigkeit für die Vollzugsgesetzgebung vom Bund auf die Länder
übergegangen. Darum wird es in Zukunft kein einheitliches Bundesgesetz mehr
geben - sondern einzelne Landesvollzugsgesetze. Über Inhalte des Musterentwurfs
informiert eine gemeinsame Pressemitteilung der an der
Erarbeitung beteiligten Länder. Der Entwurf ist zum besseren Verständnis an das
Thüringische Landesrecht angepasst. Er ist auf der Homepage des Ministeriums
für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt als PDF-Dokument abrufbar.
Entsprechende Musterentwürfe hatte es auch für das Jugendstrafvollzugsgesetze
und die Untersuchungshaftvollzugsgesetze der Länder gegeben.
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