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Gewaltdarstellungen in
Computerspielen: Kolb fordert neue Freigabe-Kriterien für Spiele
26.06.2009, Magdeburg – 53
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 053/09
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 053/09
Magdeburg, den 25. Juni 2009
Gewaltdarstellungen in
Computerspielen: Kolb fordert neue Freigabe-Kriterien für Spiele
Dresden (MJ). Kinder und Jugendliche sollen
nach Ansicht von Justizministerin Professor Angela Kolb besser vor
Gewaltdarstellungen in Computerspielen geschützt werden. ¿Wir sollten darüber
nachdenken, ob wir andere Kriterien benötigen, wenn wir Computerspiele für den
Verkauf an Kinder und Jugendliche zulassen¿, sagte Kolb am Donnerstag auf der
Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Dresden. ¿Ich
plädiere dafür, auch das Sucht- und Abhängigkeitspotenzial zu berücksichtigen,
wenn Computerspiele darauf hin untersucht werden, von welchem Alter an sie
gekauft werden können.¿
Computerspiele dürfen Kindern und
Jugendlichen nur zugänglich gemacht werden, wenn die Programme durch die
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) freigegeben und mit einer
Alterskennzeichnung versehen worden sind. Die Justizminister sprachen sich in
einer gemeinsamen Erklärung dafür aus, die Rolle der Bundesländer im
Freigabeprozess zu stärken. ¿Wir setzen uns dafür ein, dass auch die Kriterien
für die Alterskennzeichnung überprüft werden¿, sagte Kolb. Dazu gehört nach ihrer
Ansicht auch die Möglichkeit, jederzeit eine erneute Überprüfung der Alterskennzeichnung
veranlassen zu können. Bisher ist eine Überprüfung der Entscheidung nur
innerhalb von zehn Tagen nach dem Abschluss des Prüfverfahrens möglich.
Darüber hinaus regte
Justizministerin Kolb an, mehr Tester und Gutachter für die Prüfverfahren der
USK einzustellen und ein personelles Rotationsverfahren für die Prüfteams
einzuführen, um ¿Gewöhnungsprozesse¿ zu vermeiden. ¿Die USK prüft jedes Jahr
rund 3.000 Spiele. Bei dieser großen Zahl von Computerspielen ist es wichtig,
dass jedes Spiel kritisch und gründlich darauf hin geprüft wird, ob es wirklich
für Kinder und Jugendliche geeignet ist¿, sagte Kolb.
Außerdem forderte Kolb dazu auf,
die Spielehersteller, die zum Teil erhebliche Gewinne erzielen, stärker an den
Kosten des Prüfverfahrens etwa durch kostendeckende Gebühren zu beteiligen.
Auch eine besondere Gewaltspielabgabe für Computerspiele sei denkbar. ¿Diese
Gelder können wir verwenden, um sie in dringend benötigte Präventionsprojekte
zu investieren¿, sagte Kolb. ¿Auch wenn nur ein Teil der Computerspiele
gewalttätig sind, würde eine solche Abgabe das generelle Interesse der
Hersteller der Spiele am Jugendschutz verdeutlichen.¿
Hintergrund:
Spiele ohne Jugendfreigabe sind in
der Bundesrepublik nach dem Jugendschutzgesetz vom Versandhandel und
Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen wie an Verkaufsständen und Kiosken
ausgeschlossen. Dies trifft auch für nicht gekennzeichnete Spiele zu. Der
Handel bietet in Deutschland fast nur gekennzeichnete Spiele an.
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