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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Gewaltdarstellungen in
Computerspielen: Kolb fordert neue Freigabe-Kriterien für Spiele

26.06.2009, Magdeburg – 53

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 053/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 053/09

 

 

 

Magdeburg, den 25. Juni 2009

 

 

 

Gewaltdarstellungen in

Computerspielen: Kolb fordert neue Freigabe-Kriterien für Spiele

 

Dresden (MJ). Kinder und Jugendliche sollen

nach Ansicht von Justizministerin Professor Angela Kolb besser vor

Gewaltdarstellungen in Computerspielen geschützt werden. ¿Wir sollten darüber

nachdenken, ob wir andere Kriterien benötigen, wenn wir Computerspiele für den

Verkauf an Kinder und Jugendliche zulassen¿, sagte Kolb am Donnerstag auf der

Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Dresden. ¿Ich

plädiere dafür, auch das Sucht- und Abhängigkeitspotenzial zu berücksichtigen,

wenn Computerspiele darauf hin untersucht werden, von welchem Alter an sie

gekauft werden können.¿

 

Computerspiele dürfen Kindern und

Jugendlichen nur zugänglich gemacht werden, wenn die Programme durch die

Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) freigegeben und mit einer

Alterskennzeichnung versehen worden sind. Die Justizminister sprachen sich in

einer gemeinsamen Erklärung dafür aus, die Rolle der Bundesländer im

Freigabeprozess zu stärken. ¿Wir setzen uns dafür ein, dass auch die Kriterien

für die Alterskennzeichnung überprüft werden¿, sagte Kolb. Dazu gehört nach ihrer

Ansicht auch die Möglichkeit, jederzeit eine erneute Überprüfung der Alterskennzeichnung

veranlassen zu können. Bisher ist eine Überprüfung der Entscheidung nur

innerhalb von zehn Tagen nach dem Abschluss des Prüfverfahrens möglich.

 

Darüber hinaus regte

Justizministerin Kolb an, mehr Tester und Gutachter für die Prüfverfahren der

USK einzustellen und ein personelles Rotationsverfahren für die Prüfteams

einzuführen, um ¿Gewöhnungsprozesse¿ zu vermeiden. ¿Die USK prüft jedes Jahr

rund 3.000 Spiele. Bei dieser großen Zahl von Computerspielen ist es wichtig,

dass jedes Spiel kritisch und gründlich darauf hin geprüft wird, ob es wirklich

für Kinder und Jugendliche geeignet ist¿, sagte Kolb.

 

Außerdem forderte Kolb dazu auf,

die Spielehersteller, die zum Teil erhebliche Gewinne erzielen, stärker an den

Kosten des Prüfverfahrens etwa durch kostendeckende Gebühren zu beteiligen.

Auch eine besondere Gewaltspielabgabe für Computerspiele sei denkbar. ¿Diese

Gelder können wir verwenden, um sie in dringend benötigte Präventionsprojekte

zu investieren¿, sagte Kolb. ¿Auch wenn nur ein Teil der Computerspiele

gewalttätig sind, würde eine solche Abgabe das generelle Interesse der

Hersteller der Spiele am Jugendschutz verdeutlichen.¿

 

Hintergrund:

 

Spiele ohne Jugendfreigabe sind in

der Bundesrepublik nach dem Jugendschutzgesetz vom Versandhandel und

Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen wie an Verkaufsständen und Kiosken

ausgeschlossen. Dies trifft auch für nicht gekennzeichnete Spiele zu. Der

Handel bietet in Deutschland fast nur gekennzeichnete Spiele an.

 

 

 

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