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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Gemeinsame Medieninformation:
Justizminister fordern Rechtsklarheit zum Atom-Moratorium und neues Atomgesetz

07.04.2011, Magdeburg – 19

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 019/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 019/11

 

 

 

Magdeburg, den 7. April 2011

 

 

 

Gemeinsame Medieninformation:

Justizminister fordern Rechtsklarheit zum Atom-Moratorium und neues Atomgesetz

 

Vor dem Hintergrund der

eingereichten Klage des Energiekonzerns RWE gegen das Land Hessen und der nach

wie vor unsicheren Rechtslage des Atom-Moratoriums

wenden sich die sozialdemokratischen Justizminister der Länder Thüringen,

Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz an ihre Fachkollegin,

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. ¿Entscheidungen von dieser

politischen, wirtschaftlichen, finanziellen und auch rechtlichen Tragweite

sind unbedingt erklärungsbedürftig. Allein der Satz, man sei sicher, dass das

Atom-Moratorium sicher sei, reichten dafür nicht aus. Die

Bundesjustizministerin sollte daher das Ergebnis einer möglicherweise in ihrem

Ministerium veranlassten Rechtsprüfung öffentlich machen und damit für mehr

Rechtsklarheit sorgen¿, fordert Thüringens Justizminister Holger Poppenhäger die

Bundesjustizministerin auf, eine klare Position zu dieser Rechtsfrage zu

beziehen. Den Umstand, dass bislang keine Stellungnahme des

Bundesjustizministeriums bekannt ist, interpretieren ihre Fachkolleginnen und

-kollegen aus den Ländern so, dass auch Frau Leutheusser-Schnarrenberger an der

rechtlichen Zulässigkeit des zeitweiligen Abschaltens der Atomkraftwerke

zweifelt.

 

Die vorübergehende Stilllegung der

älteren Kernkraftwerke stützt die Bundesregierung auf § 19 Abs. 3 des Atomgesetzes

(¿staatliche Anordnung aus Sicherheits­gründen¿). Nach der Auffassung der drei

Justizminister ist das Moratorium der Bundesregierung hingegen rechtlich

nicht wirksam. Rechtsverbindlichkeit könne nur durch eine Gesetzesänderung

geschaffen werden, jedoch nicht durch ein freiwillig oder "zwangsweise"

durchgesetztes Moratorium. Der Verweis der Bundesregierung auf eine

Ermächtigung nach § 19 Abs. 3 Atomgesetz reiche für eine auch nur

vorübergehende Außerkraftsetzung des Gesetzes nicht aus. Diese Norm könne die

Stilllegung der sieben älteren Atomkraftwerke in Deutschland allenfalls dann

rechtfertigen, wenn deren Betrieb derzeit gesetzes- oder genehmigungswidrig

ist.

 

Würden diese Auslegung nun

durch ein Gericht bestätigt, sind Schadenersatzforderungen der Betreiber

der stillgelegten Atomkraftwerke nicht auszuschließen. Unklar ist

dabei, ob die dann drohenden beträchtlichen Forderungen gegen

den Bund zu richten sind oder gegen das das Atomgesetz im Auftrag des Bundes

ausführende Land, das die Stilllegungsanordnung erlassen hat. Auch hier

fordern die Minister die Bundesregierung auf, sich rasch dazu zu erklären, wer

die Kosten für diese Rechtsstreite und etwaigen Schadenersatz trägt. Die

Justizminister erwarten, dass der Bund sämtliche Forderungen übernimmt und die

Länder davon entlastet. ¿Wir brauchen so schnell wie möglich gesetzlichen

Grundlagen, damit die nötige Rechtssicherheit gegeben ist¿, so die Justizministerin

von Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Angela Kolb.

 

Dass der drängende Handlungsbedarf

inzwischen auch in Berlin erkannt wurde, begrüßen die Justizminister. Denn

derzeit deutet sich an, dass eine neue gesetzliche Grundlage für die

Rechtsfragen, die sich aus dem von der Bundesregierung veranlassten Moratorium

ergeben, erarbeitet wird. ¿Wir wollen unseren Teil zu einer sicheren atomfreien

Energieversorgung beitragen¿, bieten sie ihre Unterstützung an. ¿Es dürfen nun

nicht noch mehr alte Versäumnisse wiederholt werden. Bei der jetzt dringend

anstehenden gesetzlichen Neureglung muss der Bundesrat umfassend und

rechtzeitig beteiligt werden¿, fordert der nordrhein-westfälische

Justizminister Thomas Kutschaty.

 

¿Wir stehen vor einer großen

Aufgabe. Darum brauchen wir eine breite gesellschaftliche Debatte, wann

und wie der Ausstieg aus der Atomenergie und der komplette Umstieg auf

erneuerbare Energien gut gelingen können¿, sagte der rheinland-pfälzische Justizminister

Heinz-Georg Bamberger.

 

Hintergrund

 

Mit dem Elften Gesetz zur Änderung

des Atomgesetzes erfolgte eine Verlängerung der Laufzeit der gegenwärtig noch 17

Kernkraftwerke in Deutschland um durchschnittlich zwölf Jahre. Strittig war

hier nicht die Beteiligung des Bundesrates überhaupt, sondern die

Zustimmungsbedürftigkeit dieses Gesetzes. Der Bundesrat war am Gesetzgebungsverfahren

beteiligt. Eine Reihe namhafter Staats- und Verfassungsrechtler hatten die

Zustimmungsbedürftigkeit bejaht. Der Bundestag hat die andere Auffassung

vertreten und das Gesetz ohne Einholung der Zustimmung des Bundesrates beschlossen.

 

 

 

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Ministerium der Justiz des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail:

presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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