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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Verhandlungen zur
Prozesskostenhilfe gescheitert

29.09.2008, Magdeburg – 65

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 065/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 065/08

 

 

 

Magdeburg, den 26. September 2008

 

 

 

Verhandlungen zur

Prozesskostenhilfe gescheitert

 

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizstaatssekretär Burkhard Lischka hat

das Scheitern der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema Prozesskostenhilfe

kritisiert. Für diese Legislaturperiode sei eine große Chance vertan. ¿Wir haben

es nicht geschafft, sinnvolle Reformen endlich durchzusetzen¿, so Lischka, der

Mitglied der Arbeitsgruppe ist. Vertreter des Bundestages hätten sich verweigert,

das Prinzip ¿Wer Raten zahlen kann, erhält Prozesskostenhilfe nur als Darlehen

und nicht als verlorener Zuschuss¿ umzusetzen.

 

Das ist aus Sicht Lischkas besonders befremdlich, weil

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erst in diesen Tagen anlässlich des

Deutschen Juristentages in Erfurt von den Ländern gefordert hatte, mehr Geld in

die Justiz zu investieren. ¿Insbesondere bundesgesetzliche Weichenstellungen

haben dazu geführt, dass sich die Verfahrensauslagen, wozu auch die

Prozesskostenhilfe gehört, innerhalb von gut zehn Jahren fast verdreifacht

haben¿, so Lischka. ¿Dies Geld fehlt uns in anderen Bereichen der Justiz. Teile

des Bundestages sind offensichtlich nicht bereit, hier überfällige Korrekturen

einzuleiten.¿

 

Die Regelungen zur Prozesskostenhilfe (PKH) garantieren,

dass jeder Bürger Zugang zum Recht hat. Wer die Anwaltskosten und die Gerichtsgebühren

nicht aufbringen kann, erhält staatliche Hilfen, die er gegebenenfalls in Raten

zurückzahlen muss. ¿Allerdings treibt hier ein wichtiges Gesetz Blüten¿, so

Lischka. In Sachsen-Anhalt zahle das Land inzwischen Anwaltskosten und Gerichtsgebühren

für zwei von drei Scheidungen. In 67 Prozent aller Fälle werde für Familienrechtsverfahren

Prozesskostenhilfe gewährt.

 

Die Länder hatten einen Gesetzentwurf in den Bundestag

eingebracht, der insbesondere vorsieht, die Eigenbeteiligung gut- und normal

verdienender Parteien an den Prozesskosten angemessen zu erhöhen. Diejenigen,

deren Einkommen und Vermögen über das im Sozialhilferecht definierte

Existenzminimum hinausgeht, sollen Prozesskostenhilfe künftig im Regelfall nur

noch als Darlehen erhalten, das zumindest teilweise zurückzuzahlen ist.

 

Hintergrund:

 

 

Die Prozesskostenhilfe gewährleistet in allen

Gerichtsbarkeiten den Zugang der Bürger zum Recht. Die Kosten dafür trägt die

Landeskasse. Sie sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. In

Sachsen-Anhalt stiegen die sogenannten Verfahrensauslagen (Prozesskostenhilfe,

Beratungshilfe, Betreuungskosten) von 29,3 Millionen Euro im Jahr 1996

auf 84,2 Millionen Euro im Jahr 2007.

 

 

 

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