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Verhandlungen zur
Prozesskostenhilfe gescheitert
29.09.2008, Magdeburg – 65
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 065/08
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 065/08
Magdeburg, den 26. September 2008
Verhandlungen zur
Prozesskostenhilfe gescheitert
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizstaatssekretär Burkhard Lischka hat
das Scheitern der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema Prozesskostenhilfe
kritisiert. Für diese Legislaturperiode sei eine große Chance vertan. ¿Wir haben
es nicht geschafft, sinnvolle Reformen endlich durchzusetzen¿, so Lischka, der
Mitglied der Arbeitsgruppe ist. Vertreter des Bundestages hätten sich verweigert,
das Prinzip ¿Wer Raten zahlen kann, erhält Prozesskostenhilfe nur als Darlehen
und nicht als verlorener Zuschuss¿ umzusetzen.
Das ist aus Sicht Lischkas besonders befremdlich, weil
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erst in diesen Tagen anlässlich des
Deutschen Juristentages in Erfurt von den Ländern gefordert hatte, mehr Geld in
die Justiz zu investieren. ¿Insbesondere bundesgesetzliche Weichenstellungen
haben dazu geführt, dass sich die Verfahrensauslagen, wozu auch die
Prozesskostenhilfe gehört, innerhalb von gut zehn Jahren fast verdreifacht
haben¿, so Lischka. ¿Dies Geld fehlt uns in anderen Bereichen der Justiz. Teile
des Bundestages sind offensichtlich nicht bereit, hier überfällige Korrekturen
einzuleiten.¿
Die Regelungen zur Prozesskostenhilfe (PKH) garantieren,
dass jeder Bürger Zugang zum Recht hat. Wer die Anwaltskosten und die Gerichtsgebühren
nicht aufbringen kann, erhält staatliche Hilfen, die er gegebenenfalls in Raten
zurückzahlen muss. ¿Allerdings treibt hier ein wichtiges Gesetz Blüten¿, so
Lischka. In Sachsen-Anhalt zahle das Land inzwischen Anwaltskosten und Gerichtsgebühren
für zwei von drei Scheidungen. In 67 Prozent aller Fälle werde für Familienrechtsverfahren
Prozesskostenhilfe gewährt.
Die Länder hatten einen Gesetzentwurf in den Bundestag
eingebracht, der insbesondere vorsieht, die Eigenbeteiligung gut- und normal
verdienender Parteien an den Prozesskosten angemessen zu erhöhen. Diejenigen,
deren Einkommen und Vermögen über das im Sozialhilferecht definierte
Existenzminimum hinausgeht, sollen Prozesskostenhilfe künftig im Regelfall nur
noch als Darlehen erhalten, das zumindest teilweise zurückzuzahlen ist.
Hintergrund:
Die Prozesskostenhilfe gewährleistet in allen
Gerichtsbarkeiten den Zugang der Bürger zum Recht. Die Kosten dafür trägt die
Landeskasse. Sie sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. In
Sachsen-Anhalt stiegen die sogenannten Verfahrensauslagen (Prozesskostenhilfe,
Beratungshilfe, Betreuungskosten) von 29,3 Millionen Euro im Jahr 1996
auf 84,2 Millionen Euro im Jahr 2007.
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