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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Justizvollzugsanstalt Burg: Moderne Sicherungsverwahrung in Burg

12.04.2013, Magdeburg – 19

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Burg (MJ). Der Bereich der Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Burg ist umgebaut worden, Personal wurde aufgestockt. Damit hat Sachsen-Anhalt Forderungen des Bundesverfassungsgerichts und des Oberlandesgerichts Naumburg zur neuen Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung umgesetzt. Bis Ende Mai werden die neun Sicherungsverwahrten aus Sachsen-Anhalt ihre neuen 20-Quadratmeter-Räume bezogen haben, die jeweils über einen eigenen Sanitärbereich und eine Kochmöglichkeit verfügen. Justizministerin Professor Angela Kolb: ?Dank unseres privaten Partners haben wir den Umbau fristgerecht fertig stellen können.?

 

Insgesamt sind durch das Zusammenfassen von jeweils zwei Räumen 18 Unterkunftsbereiche entstanden. Die Bau- und Ausstattungskosten belaufen sich auf rd. 978.000 Euro und werden aus dem Einzelplan 20 (Hochbauten) finanziert. Die Arbeiten hat die Projektgesellschaft Justizvollzug Burg GmbH & Co. KG (PJB) mit seinem Partner Bilfinger HSG FM und lokalen Nachunternehmern durchgeführt.

 

Das Team, das für die Sicherungsverwahrten und von Sicherungsverwahrung bedrohten Gefangenen zuständig ist, ist um einen therapeutischen Leiter, externe Psychologen und Sozialpädagogen, sowie um drei Mitarbeiter im Allgemeinen Vollzugsdienst aufgestockt worden. ?Wir haben die Voraussetzungen geschaffen, um einen therapiegerichteten und freiheitsorientierten Vollzug zu gestalten?, so Justizministerin Prof. Angela Kolb.

 

Profitieren sollen auch diejenigen Strafgefangenen, bei denen Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten wurde. Ihnen sollen bessere Therapiemöglichkeiten angeboten werden. Schließlich ist auch für sie eine stufenweise Erprobung zur Entlassungsvorbereitung möglich. Damit werde umfassend auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts reagiert, sagte Kolb.

 

Die Karlsruher Richter hatten im Mai 2011 entschieden, dass die Sicherungsverwahrung bis Ende Mai 2013 grundlegend neu ausgerichtet werden muss. Strafhaft und Sicherungsverwahrung müssen sich deutlich unterscheiden. Im Land wird ein Gesetz zum Vollzug der Sicherungsverwahrung beraten, das festlegt, wie Unterbringung und Behandlung der Sicherungsverwahrung stattzufinden hat.

 

Hintergrund:

 

Die JVA Burg ist eine Haftanstalt für männliche Strafgefangene und Sicherungsverwahrte mit zurzeit 583 Gefangenen (Stand 1. März), darunter drei Sicherungsverwahrten aus Thüringen sowie neun aus Sachsen-Anhalt. Die Thüringer Sicherungsverwahrten werden Sachsen-Anhalt in den kommenden Wochen verlassen, sie werden nach Hessen verlegt.

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