Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Verantwortlichkeiten werden
aufgeklärt
19.09.2008, Magdeburg – 59
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 059/08
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 059/08
Magdeburg, den 19. September 2008
Verantwortlichkeiten werden
aufgeklärt
Magdeburg (MJ). Verantwortlichkeiten und mögliches Fehlverhalten von Mitarbeitern
im Zusammenhang mit der Beschaffung und Nutzung der Videotechnik im
Justizzentrum Magdeburg werden auf Veranlassung des Justizministeriums durch
ein so genanntes Verwaltungsermittlungsverfahren geklärt. Das Ministerium hat
das Amtsgericht Magdeburg heute über das Oberlandesgericht mit der
entsprechenden Untersuchung beauftragt.
Das Amtsgericht wurde angewiesen aufzuklären, wie es dazu kommen
konnte, dass Kameras angeschafft wurden, die auch die Aufzeichnung akustischer
Signale ermöglichen. Geklärt werden soll auch, ob es in dienstrechtlich erheblichem
Maße persönliches Verschulden einzelner Mitarbeiter gibt. Das Amtsgericht ist
als so genannte hausverwaltende Behörde im Justizzentrum zuständig für
entsprechende Fragen.
Nach Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz am Einsatz der
Sicherheitstechnik im Justizzentrum hatte sich das Justizministerium eingeschaltet
und zunächst umgehend veranlasst, dass die Sicherheitstechnik neu eingestellt
wurde. Der Aufnahmewinkel einer Kamera an der Außenfassade des Justizzentrums
zum Breiten Weg, die zuvor auch Teile des Gehwegs erfasst hatte, wurde am
Montag durch eine Fachfirma verengt, die Aufzeichnungszeit der Bilder auf
maximal drei Tage verkürzt, die Möglichkeit akustischer Aufzeichnungen wurde
dauerhaft unterbunden.
Datenschutz sei ein sehr sensibles Gut, so Justizstaatssekretär
Burkhard Lischka. ¿Die Sofortmaßnahmen sind umgesetzt. Jetzt werden die
Verantwortlichkeiten im Justizzentrum umfassend aufgeklärt. Dabei wird auch zu
beantworten sein, warum der Einsatz der Anlage nicht früher unter
Datenschutz-Aspekten geprüft wurde.¿
Lischka betonte, die Überprüfung der Situation in den anderen
Gerichten des Landes habe bestätigt, dass das Justizzentrum Magdeburg als
einziges über Videotechnik mit akustischer Aufzeichnungsmöglichkeit verfügte.
Bilddaten von Videoanlagen dürften maximal drei Tage aufgezeichnet und nur
Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verwendet werden.
Hintergrund:
Das Datenschutzgesetz erlaubt in Paragraph 30
Datenschutzgesetz LSA den Einsatz von Videotechnik in öffentlichen zugänglichen
Bereichen zum Zwecke der Wahrung des Hausrechts, zum Schutz des Eigentums oder
zur Kontrolle von Zugangsberechtigten sowie zur Verfolgung von Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten. Gerade Justizgebäude waren in der jüngsten Vergangenheit
Ziel von Einbrüchen und Sachbeschädigungen.
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