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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Verantwortlichkeiten werden
aufgeklärt

19.09.2008, Magdeburg – 59

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 059/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 059/08

 

 

 

Magdeburg, den 19. September 2008

 

 

 

Verantwortlichkeiten werden

aufgeklärt

 

Magdeburg (MJ). Verantwortlichkeiten und mögliches Fehlverhalten von Mitarbeitern

im Zusammenhang mit der Beschaffung und Nutzung der Videotechnik im

Justizzentrum Magdeburg werden auf Veranlassung des Justizministeriums  durch

ein so genanntes Verwaltungsermittlungsverfahren geklärt. Das Ministerium hat

das Amtsgericht Magdeburg heute über das Oberlandesgericht mit der

entsprechenden Untersuchung beauftragt.

 

Das Amtsgericht wurde angewiesen aufzuklären, wie es dazu kommen

konnte, dass Kameras angeschafft wurden, die auch die Aufzeichnung akustischer

Signale ermöglichen. Geklärt werden soll auch, ob es in dienstrechtlich erheblichem

Maße persönliches Verschulden einzelner Mitarbeiter gibt. Das Amtsgericht ist

als so genannte hausverwaltende Behörde im Justizzentrum zuständig für

entsprechende Fragen.

 

Nach Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz am Einsatz der

Sicherheitstechnik im Justizzentrum hatte sich das Justizministerium eingeschaltet

und zunächst umgehend veranlasst, dass die Sicherheitstechnik neu eingestellt

wurde. Der Aufnahmewinkel einer Kamera an der Außenfassade des Justizzentrums

zum Breiten Weg, die zuvor auch Teile des Gehwegs erfasst hatte, wurde am

Montag durch eine Fachfirma verengt, die Aufzeichnungszeit der Bilder auf

maximal drei Tage verkürzt, die Möglichkeit akustischer Aufzeichnungen wurde

dauerhaft unterbunden.

 

Datenschutz sei ein sehr sensibles Gut, so Justizstaatssekretär

Burkhard Lischka. ¿Die Sofortmaßnahmen sind umgesetzt. Jetzt werden die

Verantwortlichkeiten im Justizzentrum umfassend aufgeklärt. Dabei wird auch zu

beantworten sein, warum der Einsatz der Anlage nicht früher unter

Datenschutz-Aspekten geprüft wurde.¿

 

Lischka betonte, die Überprüfung der Situation in den anderen

Gerichten des Landes habe bestätigt, dass das Justizzentrum Magdeburg als

einziges über Videotechnik mit akustischer Aufzeichnungsmöglichkeit verfügte.

Bilddaten von Videoanlagen dürften maximal drei Tage aufgezeichnet und nur

Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verwendet werden.

 

Hintergrund:

 

Das Datenschutzgesetz erlaubt in Paragraph 30

Datenschutzgesetz LSA den Einsatz von Videotechnik in öffentlichen zugänglichen

Bereichen zum Zwecke der Wahrung des Hausrechts, zum Schutz des Eigentums oder

zur Kontrolle von Zugangsberechtigten sowie zur Verfolgung von Straftaten und

Ordnungswidrigkeiten. Gerade Justizgebäude waren in der jüngsten Vergangenheit

Ziel von Einbrüchen und Sachbeschädigungen.

 

 

 

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