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Kolb: "Wichtiger Schritt für
Opferschutz"
03.04.2009, Magdeburg – 21
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 021/09
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 021/09
Magdeburg, den 3. April 2009
Kolb: "Wichtiger Schritt für
Opferschutz"
Berlin/Magdeburg (MJ). Als wichtigen Schritt für den Opferschutz hat Sachsen-Anhalts
Justizministerin Professor Angela Kolb den vom Bundesrat beratenen
Gesetzentwurf zum Opferrechtsreformgesetz bezeichnet. Ziel sei, das
Strafverfahren in Zukunft so opferschonend wie möglich zu gestalten. Kolb: ¿Das
Strafverfahren darf nicht zu einer erneuten Traumatisierung der Opfer führen.
In diesem Zusammenhang sei die Heraufsetzung der Schutzaltergrenze von 16 auf
18 Jahre positiv zu werten.
¿Opfer und Zeugen von Straftaten werden noch besser
geschützt. Ihre Rechte im Strafverfahren werden gestärkt¿, sagte Kolb in Berlin.
¿Opfer und Zeugen werden ihre Rechte besser kennen und besser durchsetzen
können.¿ So sei erstmals auch gesetzlich verankert, dass besonders
schutzwürdige Zeugen ein Recht auf anwaltlichen Beistand haben.
Kolb, die in Einzelpunkten noch Bedarf für Nachjustierungen
sieht, sprach dennoch von einem ¿guten Gesamtkonzept¿, zu dem Vorschläge aus
dem Bundesrat und von Opferschutzverbänden gebündelt worden seien.
Kolb sprach sich dafür aus, die Erweiterung der
Nebenklage-Möglichkeit auf die Verfahren zu beschränken, ¿in denen Opfer
wirklich schutzbedürftig sind¿.
Hintergrund:
Sachsen-Anhalt informiert Opfer von Strafverfahren mit
einem Merkblatt über ihre Rechte. Das Merkblatt kann unter www.mj.sachsen-anhalt.de abgerufen
werden. Zum Beispiel können Zeugen, die begründete Angst davor haben, dass der
Täter ihre Anschrift kennt, unter bestimmten Umständen verhindern, dass ihre
Privatadresse in den Akten vermerkt wird. Die Gestaltung des Merkblatts ist ein
gemeinsames Projekt der Justizverwaltungen der Länder. Sachsen-Anhalt hat die
Informationen erweitert.
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