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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

"Schwitzen statt sitzen" erspart
in Sachsen-Anhalt 253 Jahre Haft

13.04.2007, Magdeburg – 23

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 023/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 023/07

 

 

 

Magdeburg, den 13. April 2007

 

 

 

"Schwitzen statt sitzen" erspart

in Sachsen-Anhalt 253 Jahre Haft

 

Magdeburg (MJ). Insgesamt 3.956 Verurteilte konnten im Jahr 2006 die über

sie verhängte Ersatzfreiheitsstrafe durch die Verrichtung gemeinnütziger Arbeit

abwenden. Auf diesem Weg konnten 92.475 Hafttage bzw. mehr als 253 Jahre Haft

vermieden werden. ¿Damit wurden dem Landeshaushalt Kosten in Höhe von rund 7,7

Millionen Euro erspart¿, informierte Justizministerin Prof. Angela Kolb

anlässlich eines Besuches des Jugend- und Sozialzentrums ¿Mutter Teresa¿ des

Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg in Magdeburg.

 

Bürger, die beispielsweise zu einer Geldstrafe verurteilt

wurden und aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, diese zu

bezahlen, haben die Möglichkeit, ihre Strafe bei gemeinnützigen oder

öffentlichen Einrichtungen abzuarbeiten.

 

Mit dem Ableisten gemeinnütziger Arbeit würden nicht nur

die Haftanstalten entlastet. ¿Die Straftäter erbringen auch eine nützliche

Leistung für die Allgemeinheit¿, betonte Kolb. Sie lobte das Engagement des

Sozialen Dienstes der Justiz, gemeinnütziger Organisationen wie der Caritas

sowie der Städte und Gemeinden. ¿Nur durch die gute Zusammenarbeit können wir

dieses wichtige Programm so erfolgreich gestalten¿, fügte sie hinzu.

 

Die Vermittlung der Straftäter an die

Beschäftigungsstellen erfolgt in erster Linie durch den Sozialen Dienst der

Justiz. In einigen Regionen Sachsen-Anhalts übernehmen aber auch freie Träger

der Straffälligenhilfe die Vermittlungstätigkeit. In Magdeburg ist dies der

Caritasverband für das Dekanat Magdeburg mit seinem Projekt ¿Arbeit statt

Strafe¿, das seit 1999 in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des

Sozialen Dienstes der Justiz Magdeburg erfolgreich durchgeführt wird. Der

Caritasverband kooperiert über das Projekt mit ungefähr 105

Beschäftigungsstellen im Raum Magdeburg. ¿Dieses Netz ist äußerst wertvoll¿,

betonte die Ministerin. Die vermittelten Tätigkeiten reichen von Grünanlagenpflege

über Reparatur- und Pflegearbeiten auf Kinderspielplätzen bis zu Hilfsarbeiten

in Sozialen Einrichtungen.

 

2006 wandten sich 867 Personen zur Vermittlung in

gemeinnützige Arbeit an das Projekt des Caritasverbandes. Insgesamt wurden

82.483 Stunden gemeinnützige Arbeit abgeleistet, davon entfiel ein erheblicher

Anteil ¿ fast 70.000 Stunden ¿ auf ¿freie Arbeit¿ zur Abwendung von

Ersatzfreiheitsstrafen.

 

Zur Information: Ersatzfreiheitsstrafe muss verbüßt werden, wenn ein Verurteilter

die gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht bezahlen kann. Die Dauer der

Freiheitsstrafe bemisst sich nach der Höhe der Geldstrafe. Seit 1993 gibt es in

Sachsen-Anhalt eine geltende Rechtsverordnung, die es den Vollstreckungsbehörden

ermöglicht, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige

Arbeit abzuwenden.

 

Ute Albersmann

Pressesprecherin

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des

Landes Sachsen-Anhalt

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Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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