Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Kolb: ?Mutterschutzzeiten bei Rente mit 63 berücksichtigen?
03.07.2015, Magdeburg – 37
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Normal
0
21
false
false
false
DE
X-NONE
X-NONE
Berlin (MJ). Sachsen-Anhalts Gleichstellungsministerin
Professor Angela Kolb hat begrüßt, dass sich die 25. Konferenz der
Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und ?minister in Berlin dem Antrag
Sachsen-Anhalts angeschlossen hat, Mutterschutzzeiten bei der Rente mit 63 zu
berücksichtigen. Kolb: ?Wir brauchen eine Änderung der Regelungen zur gesetzlichen
Rentenversicherung, damit die betroffenen Frauen nicht länger benachteiligt
werden.?
Besonders langjährig
Versicherte, die die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, haben seit 2014 die
Möglichkeit abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Nach der derzeitigen
Rechtslage wird der Mutterschutz bei der Berechnung der 45-jährigen Wartezeit
nicht in allen Fällen voll berücksichtigt. Es handelt sich dabei um einen
Zeitraum von einem Monat vor der Geburt des ersten Kindes.
Das könne im
Einzelfall zur Folge haben, dass eine Frau die Rente mit 63 nicht in Anspruch
nehmen könne, weil ihr genau diese Wochen Versicherungszeit fehlten.
Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel: 0391 567-6235Fax: 0391 567-6187Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de