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Land verbessert Nachbetreuung
entlassener Strafgefangener
02.06.2008, Magdeburg – 34
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 034/08
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 034/08
Magdeburg, den 2. Juni 2008
Land verbessert Nachbetreuung
entlassener Strafgefangener
Magdeburg. Das Land verbessert die psychiatrische und soziale
Betreuung von entlassenen Strafgefangenen und ehemaligen Patienten des
Maßregelvollzugs. Das Ministerium für Gesundheit und Soziales und das
Ministerium für Justiz bauen dazu vernetzte Strukturen auf: Der Soziale Dienst
der Justiz, Psychiater und Psychologen werden in einer neuen gemeinsamen Forensischen
Ambulanz, der ¿FORENSA¿, zusammenarbeiten. Die Fachteams werden von Magdeburg
und Halle aus landesweit Klienten betreuen und diese vorrangig zuhause
aufsuchen. Von beiden Standorten aus sollen jeweils 40 Klienten betreut werden.
Darüber informierte Justizministerin Prof. Angela Kolb zur Eröffnung des
FORENSA-Standortes Magdeburg.
Ehemalige Strafgefangene sowie Entlassene des Maßregelvollzugs
bekommen damit eine medizinische Nachbetreuung und die soziale Begleitung aus
einer Hand. Möglich wurde diese neue Struktur durch eine Änderung des Strafgesetzbuches.
Justizministerin Professor Angela Kolb: ¿Wir brauchen einen Dreiklang von
Prävention, Behandlung und Nachsorge. Die Nachsorge wird jetzt gestärkt, damit
erhalten entlassene Straftäter eine bessere Betreuung. Das begrüße ich sehr.¿ Der
Bundesgesetzgeber habe durch die Reform der Führungsaufsicht ein Paket zum
Schutz der Bevölkerung von Rückfalltätern geschnürt, so Kolb. ¿Dieses
ermöglicht uns besser als bislang, unmittelbar auf haftentlassene Verurteilte
einzugehen und sie umfassend zu betreuen.¿
Magdeburg und Halle seien als Standort ausgewählt worden,
um so die Klienten im Flächenland optimal versorgen zu können. Kolb: ¿Wir
schaffen keine Klinik, sondern verstärken die nachsorgende Betreuung für einen
spezifischen Personenkreis.¿ Dieses zu erläutern, stehe auch beim Gespräch mit
Bürgern im Mittelpunkt. Kolb: ¿FORENSA verbessert die Nachsorge und dient damit
ganz unmittelbar dem Schutz der Bürger vor Rückfalltaten.¿
Rechtliche Grundlage für die Errichtung forensischer
Ambulanzen ist die Reform der Führungsaufsicht. Das Gericht kann demnach für die Dauer der Führungsaufsicht festlegen,
dass entlassene Personen regelmäßig Kontakt mit einem Arzt, Psychologen oder
einer ¿forensischen Ambulanz¿ haben müssen.
Die Ambulanz wird dabei einen engen Kontakt und einen
ständigen Austausch zwischen Gerichten, der Führungsaufsicht, dem Sozialen
Dienst der Justiz, den Forensischen Kliniken in Bernburg und Uchtspringe und
der Sozialtherapeutischen Anstalt in Halle sowie den an der Nachsorge
teilnehmenden psychiatrischen Kliniken, niedergelassenen Psychiatern und
Psychologen pflegen.
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