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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Vorschläge aus der Praxis:
Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen wollen die Sozialgerichte entlasten

24.06.2009, Magdeburg – 50

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 050/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 050/09

 

 

 

Magdeburg, den 19. Juni 2009

 

 

 

Vorschläge aus der Praxis:

Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen wollen die Sozialgerichte entlasten

 

Magdeburg (MJ). Konkrete Vorschläge zu Gesetzesänderungen, um die Sozialgerichtsbarkeit

zu entlasten, hat eine Arbeitsgruppe von 12 Sozialrichterinnen und

Sozialrichtern aus Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

erarbeitet. ¿Die aus der praktischen Erfahrung an den Sozialgerichten gewonnenen

Vorschläge werden bei der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister

(JuMiKo) am 24. und 25. Juni 2009 in Dresden vorgelegt. Sie betreffen im

Wesentlichen die Bereiche der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) und

der Gesetzlichen Krankenversicherung¿, sagten der Niedersächsische

Justizminister Bernd Busemann und seine Amtskollegin aus Sachsen-Anhalt, Prof.

Dr. Angela Kolb, sowie der Bremer Justizsenator Ralf Nagel anlässlich der

Vorstellung der Arbeitsergebnisse am Freitag (19.06.2009).

 

Hintergrund: Anlass zur Bildung

der länderübergreifenden Arbeitsgruppe war die stetig steigende,

außergewöhnlich hohe Zahl von sozialgerichtlichen Eil- und Hauptsacheverfahren,

die von Rechtspraktikern insbesondere auf Qualitätsmängel des einschlägigen

geltenden materiellen Rechts zurückgeführt wurden. Die Arbeit der

länderübergreifenden Arbeitsgruppe war von der Justizministerkonferenz im

November 2008 ausdrücklich begrüßt worden.

 

Im Bereich der Grundsicherung für

Arbeitsuchende regt die Arbeitsgruppe vor allem den schon nach der

gegenwärtigen Rechtslage zulässigen Erlass einer Rechtsverordnung durch das Bundesministerium

für Arbeit und Soziales an.

 

Darin sollten die von den ARGEn zu

übernehmenden Kosten für Unterkunft und Heizung pauschal festgesetzt werden.

Bislang muss bei Klagen häufig aufwändig und zeitintensiv gerichtlich überprüft

werden, ob der Wohnraum oder die Heizkosten angemessen sind. Weitere Vorschläge

zielen auf einfachere, auch für den Hilfeempfänger verständlichere gesetzliche

Regelungen zur Übernahme von Miet- und Energieschulden sowie

Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten ab. Auch der für Hilfeempfänger immer bedeutsamer

werdende, äußerst einschneidende Bereich der Kürzung und Einstellung des

Arbeitslosengeld II sollte, so die Sozialrichterinnen und Sozialrichter, klarer

geregelt werden.

 

Im Bereich des

Krankenversicherungsrechts sehen die Praktiker vor allem bei Streitigkeiten

zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern über die Abrechnung erbrachter

stationärer Leistungen die Notwendigkeit der Einführung eines

Schlichtungsverfahrens. ¿Durch Defizite in der Zusammenarbeit entstehen bislang

zahlreiche Verfahren, deren finanzielle Bedeutung mit dem verbundenen

Arbeitsaufwand und den Kosten für den Steuerzahler in keinem Verhältnis stehen.

Hier könnte eine vorgerichtliche Prüfungsinstanz wirksame Abhilfe schaffen¿,

sagte Prof. Dr. Angela Kolb, Justizministerin von Sachsen-Anhalt.

 

Aus Sicht der Praktiker sollte der

Gesetzgeber die vom Bundesverfassungsgericht bis spätestens Ende 2010 geforderte

Neuordnung der ARGEn zum Anlass nehmen, das im ¿Zweiten Buch des

Sozialgesetzbuches, welches das Arbeitslosengeld II regelt, teilweise

inhaltlich zu ändern, von bereits vorhandenen Möglichkeiten Gebrauch zu machen

und insgesamt wesentlich überschaubarer zu gestalten. Damit würde nicht nur die

Arbeit der Richter wesentlich erleichtert, sondern im Interesse aller die

Verfahrenslaufzeiten deutlich verkürzt werden. ¿Eine Entlastung der

öffentlichen Haushalte und des Steuerzahlers durch geringere Prozesskosten wäre

hiermit ebenfalls verbunden¿, machten Kolb, Nagel und Busemann deutlich.

 

Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe

sind über die Homepage des Ministeriums der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt unter

www.sachsen-anhalt.de

einsehbar.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes

Sachsen-Anhalt

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

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