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Vorschläge aus der Praxis:
Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen wollen die Sozialgerichte entlasten
24.06.2009, Magdeburg – 50
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 050/09
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 050/09
Magdeburg, den 19. Juni 2009
Vorschläge aus der Praxis:
Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen wollen die Sozialgerichte entlasten
Magdeburg (MJ). Konkrete Vorschläge zu Gesetzesänderungen, um die Sozialgerichtsbarkeit
zu entlasten, hat eine Arbeitsgruppe von 12 Sozialrichterinnen und
Sozialrichtern aus Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
erarbeitet. ¿Die aus der praktischen Erfahrung an den Sozialgerichten gewonnenen
Vorschläge werden bei der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister
(JuMiKo) am 24. und 25. Juni 2009 in Dresden vorgelegt. Sie betreffen im
Wesentlichen die Bereiche der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) und
der Gesetzlichen Krankenversicherung¿, sagten der Niedersächsische
Justizminister Bernd Busemann und seine Amtskollegin aus Sachsen-Anhalt, Prof.
Dr. Angela Kolb, sowie der Bremer Justizsenator Ralf Nagel anlässlich der
Vorstellung der Arbeitsergebnisse am Freitag (19.06.2009).
Hintergrund: Anlass zur Bildung
der länderübergreifenden Arbeitsgruppe war die stetig steigende,
außergewöhnlich hohe Zahl von sozialgerichtlichen Eil- und Hauptsacheverfahren,
die von Rechtspraktikern insbesondere auf Qualitätsmängel des einschlägigen
geltenden materiellen Rechts zurückgeführt wurden. Die Arbeit der
länderübergreifenden Arbeitsgruppe war von der Justizministerkonferenz im
November 2008 ausdrücklich begrüßt worden.
Im Bereich der Grundsicherung für
Arbeitsuchende regt die Arbeitsgruppe vor allem den schon nach der
gegenwärtigen Rechtslage zulässigen Erlass einer Rechtsverordnung durch das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales an.
Darin sollten die von den ARGEn zu
übernehmenden Kosten für Unterkunft und Heizung pauschal festgesetzt werden.
Bislang muss bei Klagen häufig aufwändig und zeitintensiv gerichtlich überprüft
werden, ob der Wohnraum oder die Heizkosten angemessen sind. Weitere Vorschläge
zielen auf einfachere, auch für den Hilfeempfänger verständlichere gesetzliche
Regelungen zur Übernahme von Miet- und Energieschulden sowie
Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten ab. Auch der für Hilfeempfänger immer bedeutsamer
werdende, äußerst einschneidende Bereich der Kürzung und Einstellung des
Arbeitslosengeld II sollte, so die Sozialrichterinnen und Sozialrichter, klarer
geregelt werden.
Im Bereich des
Krankenversicherungsrechts sehen die Praktiker vor allem bei Streitigkeiten
zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern über die Abrechnung erbrachter
stationärer Leistungen die Notwendigkeit der Einführung eines
Schlichtungsverfahrens. ¿Durch Defizite in der Zusammenarbeit entstehen bislang
zahlreiche Verfahren, deren finanzielle Bedeutung mit dem verbundenen
Arbeitsaufwand und den Kosten für den Steuerzahler in keinem Verhältnis stehen.
Hier könnte eine vorgerichtliche Prüfungsinstanz wirksame Abhilfe schaffen¿,
sagte Prof. Dr. Angela Kolb, Justizministerin von Sachsen-Anhalt.
Aus Sicht der Praktiker sollte der
Gesetzgeber die vom Bundesverfassungsgericht bis spätestens Ende 2010 geforderte
Neuordnung der ARGEn zum Anlass nehmen, das im ¿Zweiten Buch des
Sozialgesetzbuches, welches das Arbeitslosengeld II regelt, teilweise
inhaltlich zu ändern, von bereits vorhandenen Möglichkeiten Gebrauch zu machen
und insgesamt wesentlich überschaubarer zu gestalten. Damit würde nicht nur die
Arbeit der Richter wesentlich erleichtert, sondern im Interesse aller die
Verfahrenslaufzeiten deutlich verkürzt werden. ¿Eine Entlastung der
öffentlichen Haushalte und des Steuerzahlers durch geringere Prozesskosten wäre
hiermit ebenfalls verbunden¿, machten Kolb, Nagel und Busemann deutlich.
Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe
sind über die Homepage des Ministeriums der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt unter
www.sachsen-anhalt.de
einsehbar.
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