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Sicherheit in Justizgebäuden -
Ministerin Kolb: Rechtsprechung bleibt öffentlich
14.03.2011, Magdeburg – 14
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 014/11
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 014/11
Magdeburg, den 14. März 2011
Sicherheit in Justizgebäuden -
Ministerin Kolb: Rechtsprechung bleibt öffentlich
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalt hat in den vergangenen beiden Jahre etwa
72.000 Euro in die Modernisierung und Neuanschaffung von Sicherheitstechnik in
den Gerichten investiert. ¿Gewalt hat in einem Gerichtssaal nicht zu suchen. Wo
Recht gesprochen wird, darf es keine gewalttätigen Übergriffe geben. Deshalb ergreifen
wir auch weiterhin alle notwendigen Maßnahmen, um mögliche Gefahren früh zu
erkennen und Gewalttaten zu verhindern¿, sagte Justizministerin Prof. Dr.
Angela Kolb am heutigen 14. März 2011 anlässlich der Inbetriebnahme der neuen
Sicherheitsschleuse im Justizzentrum Magdeburg. Zugleich stellte sie gemeinsam
mit Winfried Schubert, Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg, den
Abschlussbericht der Arbeitsgruppe ¿Sicherheit in Justizgebäuden in
Sachsen-Anhalt¿ vor. Er wird Handlungsgrundlage für die kommenden Jahre sein.
Anlass für das Einsetzen der landesweiten
Justiz-Arbeitsgruppe war die Gewalttat im Landgericht Dresden im Sommer 2009,
bei der eine junge Frau im Gerichtssaal mit einem Messer attackiert und tödlich
verletzt wurde. Sachsen-Anhalt hat daraufhin u.a. neue Torsonden für die
Eingangsbereiche von Amts- und Landgerichten erworben. Zugleich begann die
Arbeitsgruppe unter Leitung des OLG-Präsidenten, die Sicherheitsmaßnahmen in
den Justizgebäuden in Sachsen-Anhalt zu analysierten und Vorschläge für Verbesserungen
zu unterbreiten. Neben der technischen Ausstattung lag das Augemerk auch auf
einem landesweit einheitlichen Alarm- und Sicherheitsplan.
Justizministerin Kolb: ¿Wie in allen Bereichen unseres Lebens kann es auch
in Gerichtsgebäuden keine 100-prozentige Sicherheit geben. Wir können die Gefahren
jedoch minimieren. Das Abschlusspapier der Arbeitsgruppe liefert dafür eine
hervorragende Basis. Allen Bürgern kann ich versichern, dass die Rechtsprechung
in Sachsen-Anhalt trotz nötiger Sicherheitsmaßnahmen auch künftig öffentlich
zugänglich stattfinden wird.¿
OLG-Präsident Schubert: ¿Die Öffentlichkeit von Verhandlungen als
wichtiges Gut der Demokratie muss trotz
Sicherheitsvorkehrungen gewährleistet bleiben. Die Menschen müssen
verfolgen können, wie es zu Urteilen im Namen des Volkes kommt.
Sicherheitsschleusen und Einlasskontrollen sind leider erforderlich geworden.
Der Zugang zur Justiz darf durch sie jedoch nicht eingeschränkt werden. So
bleibt die Justiz auch mit Sicherheitsvorkehrungen transparent.¿
Zahlen und Fakten
Bereits im Jahr 2009 wurden 13 Torsonden erworben, die in
den Amtsgerichten Köthen, Merseburg, Eisleben, Aschersleben, Halberstadt,
Oschersleben, Wernigerode, Schönebeck, Burg (2 Stück), Gardelegen, Salzwedel
und Stendal eingebaut wurden. Im Jahr 2010 erhielten auch das Landgericht Halle
sowie die Amtsgerichte Weißenfels, Sangerhausen, Quedlinburg und Haldensleben
Torsonden. Hinzu kam der Erwerb spezieller Transportsysteme, die einen flexiblen
Einsatz der Torsonden ermöglichen. Darüber hinaus wurden für die Gerichte in
Sachsen-Anhalt in den vergangenen beiden Jahren 87 Paar stichsichere Handschuhe
und 33 Handsonden beschafft.
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