Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Für die Papier-Akte kommt das Aus
30.01.2015, Magdeburg – 5
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
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Dessau-Roßlau. Für die Papier-Akte
in der Justiz kommt das Aus. Sachsen-Anhalts Justiz-Staatssekretär Thomas
Wünsch hat vor Anwälten in Dessau-Roßlau über die Einführung des elektronischen
Rechtsverkehrs informiert und den starken Reformdruck dargestellt, unter dem
Justiz und auch Rechtsanwälte damit stehen.
Ab Januar 2022 sind Rechtsanwälte, Notare und
Behörden bundesweit gesetzlich verpflichtet, bei Gericht elektronische
Dokumente einzureichen. Spätestens zwei Jahre vorher müssen die technischen
Voraussetzungen geschaffen sein. Dazu ist die Umstellung auf neue Technik
erforderlich, Verfahrensabläufe müssen verändert werden.Sachsen-Anhalt rechnet für die Einführung des
Elektronischen Rechtsverkehrs bis 2020 mit Kosten in Höhe von ca. 15,3
Millionen Euro, danach mit jährlich 2,3 Millionen Euro. Wünsch: ?Wir bereiten
die Justiz für das digitale Zeitalter vor.?
Der Staatssekretär sagte, im Interesse aller
Verfahrensbeteiligten werde schrittweise vorgegangen. Der Auftakt war für
Sachsen-Anhalt 2002 mit dem elektronischen Mahnverfahren beim Amtsgericht
Aschersleben gemacht worden. 2006 wurde das Online-Mahnverfahren zugelassen, heute
arbeitet in Aschersleben das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt,
Sachsen und Thüringen; Eintragungen zum Handelsregister in Stendal werden d
ausschließlich elektronisch vollzogen ; in der Verwaltungs- und der Arbeitsgerichtsbarkeit
ist der elektronische Rechtsverkehr zugelassen, Teilnehmer können darüber
hinaus rund um die Uhr über elektronische Zweitakten über ein abgesichertes
Internetportal den aktuellen Verfahrensstand einsehen. In Dessau-Roßlau ist das
Zentrale Vollstreckungsgericht angesiedelt worden. Die zuvor dezentral
geführten Schuldnerverzeichnisse wurden zentralisiert und automatisiert. Die
Daten der Schuldnerverzeichnisse werden als weitere und wesentliche Neuerung in
einem bundesweiten Portal zusammengeführt und elektronisch bereitgestellt.
Damit können die Gläubiger bundesweit nach eventuellen Einträgen im
Schuldnerverzeichnis recherchieren und diese elektronisch abrufen.
?All das war und ist mit erheblichen
Investitionen und hohem Personalaufwand verbunden?, so Wünsch, der
Sachsen-Anhalt auf einem ?insgesamt guten Weg? sieht.
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