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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Für die Papier-Akte kommt das Aus

30.01.2015, Magdeburg – 5

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

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Dessau-Roßlau. Für die Papier-Akte

in der Justiz kommt das Aus. Sachsen-Anhalts Justiz-Staatssekretär Thomas

Wünsch hat vor Anwälten in Dessau-Roßlau über die Einführung des elektronischen

Rechtsverkehrs informiert und den starken Reformdruck dargestellt, unter dem

Justiz und auch Rechtsanwälte damit stehen.

 

Ab Januar 2022 sind Rechtsanwälte, Notare und

Behörden bundesweit gesetzlich verpflichtet, bei Gericht elektronische

Dokumente einzureichen. Spätestens zwei Jahre vorher müssen die technischen

Voraussetzungen geschaffen sein. Dazu ist die Umstellung auf neue Technik

erforderlich, Verfahrensabläufe müssen verändert werden.Sachsen-Anhalt rechnet für die Einführung des

Elektronischen Rechtsverkehrs bis 2020 mit Kosten in Höhe von ca. 15,3

Millionen Euro, danach mit jährlich 2,3 Millionen Euro. Wünsch: ?Wir bereiten

die Justiz für das digitale Zeitalter vor.?

 

 

 

Der Staatssekretär sagte, im Interesse aller

Verfahrensbeteiligten werde schrittweise vorgegangen. Der Auftakt war für

Sachsen-Anhalt 2002 mit dem elektronischen Mahnverfahren beim Amtsgericht

Aschersleben gemacht worden. 2006 wurde das Online-Mahnverfahren zugelassen, heute

arbeitet in Aschersleben das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt,

Sachsen und Thüringen; Eintragungen zum Handelsregister in Stendal werden d

ausschließlich elektronisch vollzogen ; in der Verwaltungs- und der Arbeitsgerichtsbarkeit

ist der elektronische Rechtsverkehr zugelassen, Teilnehmer können darüber

hinaus rund um die Uhr über elektronische Zweitakten über ein abgesichertes

Internetportal den aktuellen Verfahrensstand einsehen. In Dessau-Roßlau ist das

Zentrale Vollstreckungsgericht angesiedelt worden. Die zuvor dezentral

geführten Schuldnerverzeichnisse wurden zentralisiert und automatisiert. Die

Daten der Schuldnerverzeichnisse werden als weitere und wesentliche Neuerung in

einem bundesweiten Portal zusammengeführt und elektronisch bereitgestellt.

Damit können die Gläubiger bundesweit nach eventuellen Einträgen im

Schuldnerverzeichnis recherchieren und diese elektronisch abrufen.

 

?All das war und ist mit erheblichen

Investitionen und hohem Personalaufwand verbunden?, so Wünsch, der

Sachsen-Anhalt auf einem ?insgesamt guten Weg? sieht.

 

 

 

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