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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Pilotprojekt bringt Gerichten
Flexibilität

05.01.2007, Magdeburg – 2

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 002/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 002/07

 

 

 

Magdeburg, den 5. Januar 2007

 

 

 

Pilotprojekt bringt Gerichten

Flexibilität

 

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justiz setzt auf moderne Steuerungsmethoden.

Für das Jahr 2007 wurde erstmals ein so genannter Produkthaushalt für die

Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Stendal (Burg, Gardelegen, Osterburg,

Salzwedel und Stendal) aufgestellt. Damit werden im Rahmen eines Pilotprojekts

im Haushaltsplan nicht wie bisher nur die Einnahmen und Ausgaben dargestellt,

sondern es wird deutlich, welche Dienstleistungen und Produkte ¿ zum Beispiel

Zivil-, Familien- oder Strafsachen ¿ von der Justiz zu welchen Kosten erbracht

werden. ¿Das führt zu besserer Kostentransparenz und hilft zugleich, das Kostenbewusstsein

innerhalb der Justiz weiter zu vertiefen¿, so Justizministerin Prof. Angela

Kolb.

 

Die mit der neuen Art der Haushaltsaufstellung verbundene

Budgetierung stärkt die Eigenverantwortung der Gerichte und trägt dazu bei, die

Fach- und Finanzverantwortung zusammenzuführen. Den fünf Amtsgerichten bleibt

weitgehend eigenverantwortlich überlassen, wie sie ihre Budgets bewirtschaften.

Innerhalb des vorgegebenen Finanzrahmens sind an Stelle sonst relativ starrer

Vorgaben, wofür wie viel Geld ausgegeben werden darf, größere

Handlungsspielräume eröffnet. Teilweise können nicht ausgegebene

Haushaltsmittel von einem in das nächste Jahr übertragen werden. ¿All das führt

zu einer weit größeren Flexibilität¿, so die Ministerin.

 

Mit dem Pilotprojekt setzt die Justiz die Einführung neuer

und moderner Steuerungsmethoden fort und nimmt dabei im Land eine

Vorreiterrolle ein. Gemeinsam mit dem Oberlandesgericht Naumburg, dem Landgericht Stendal und den fünf Amtsgerichten wurde ein Konzept erarbeitet, das den justizspezifischen

Rahmenbedingungen ¿ darunter dem Justizgewahrleistungsanspruch der Bürger und

der richterlichen Unabhängigkeit ¿ Rechnung trägt.

 

 

 

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