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Erhöhung der Tagessätze bei
Geldstrafen geplant: Obergrenze soll auf 30.000 Euro steigen
14.05.2009, Magdeburg – 33
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 033/09
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 033/09
Magdeburg, den 14. Mai 2009
Erhöhung der Tagessätze bei
Geldstrafen geplant: Obergrenze soll auf 30.000 Euro steigen
Magdeburg (MJ). Die Obergrenze von Tagessätzen bei Geldstrafen soll von
5.000 auf 30.000 Euro erhöht werden. Die Justizminister und Justizsenatoren der
SPD von Sachsen-Anhalt, Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz
werden in der Bundesratssitzung am morgigen Freitag für eine solche Änderung
stimmen. Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb bezeichnete die
geplante Anhebung des Höchstmaßes als guten Kompromiss. ¿Der Vorschlag weist
den richtigen Weg und wird von uns mitgetragen¿, sagte Kolb am Donnerstag in
Magdeburg. ¿Wir hätten uns allerdings gewünscht, die Obergrenze ganz wegfallen
zu lassen.¿
Das System der Tagessätze für Geldstrafen wurde 1975
eingeführt und sieht seitdem in Paragraf 40 des Strafgesetzbuches als
Obergrenze 10.000 Mark und nach der Einführung des Euro 5.000 Euro vor. ¿In den
vergangenen drei Jahrzehnten haben sich jedoch alle Einkommen, auch die der
Spitzenverdiener, stark erhöht¿, sagte Kolb. Mitte der siebziger Jahre seien
Tageseinkünfte von seinerzeit mehr als 10.000 Mark die große Ausnahme gewesen
und nur von 88 Menschen erzielt worden. Im Jahr 2003 wurde der Betrag schon von
719 Steuerpflichtigen erreicht. ¿Inzwischen häufen sich allerdings die Fälle,
bei denen Gerichte bei der Verhängung von Geldstrafen an die geltende
Obergrenze von 5.000 Euro stoßen¿, sagte Kolb. ¿Um alle Straftäter entsprechend
ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Verantwortung ziehen zu können,
ist eine Anhebung der Obergrenze der Tagessätze zwingend erforderlich.¿ Als
Geldstrafe können Summen verhängt werden, die mindestens fünf und höchstens 360
Tagessätzen entspricht. Dabei geht das Gericht von einem Nettoeinkommen des
Angeklagten aus, dass der Täter an einem Tag hat. Die Mindesthöhe eines
Tagessatzes liegt bei einem Euro.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung plant eine Erhöhung
der Höchstsätze auf 20.000 Euro. Sachsen-Anhalt hatte sich neben anderen
Bundesländern zunächst dafür eingesetzt, dass die Obergrenze vollständig
wegfallen soll. ¿Wenn ein Spitzenverdiener mehr als 20.000 Euro am Tag
verdient, sollte er eigentlich nicht durch eine künstliche Begrenzung seiner
Einkünfte begünstigt werden¿, sagte Kolb. Während der Rechtsausschuss und das
Plenum des Bundesrats diesem Vorschlag zustimmten, lehnte die Bundesregierung
eine komplette Aufhebung der Obergrenze ab. Der Rechtsausschuss des Bundestags
schlug anschließend vor, den Höchstsatz auf 30.000 Euro pro Tag anzuheben.
¿Damit können wir künftig auch Angeklagte, die über ein Jahresnettoeinkommen
von bis zu 10,8 Millionen Euro verfügen, zu Geldstrafen verurteilen, die ihrem
wirtschaftlichen Leistungsvermögen entsprechen¿, sagte Kolb.
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