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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Erhöhung der Tagessätze bei
Geldstrafen geplant: Obergrenze soll auf 30.000 Euro steigen

14.05.2009, Magdeburg – 33

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 033/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 033/09

 

 

 

Magdeburg, den 14. Mai 2009

 

 

 

Erhöhung der Tagessätze bei

Geldstrafen geplant: Obergrenze soll auf 30.000 Euro steigen

 

Magdeburg (MJ). Die Obergrenze von Tagessätzen bei Geldstrafen soll von

5.000 auf 30.000 Euro erhöht werden. Die Justizminister und Justizsenatoren der

SPD von Sachsen-Anhalt, Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz

werden in der Bundesratssitzung am morgigen Freitag für eine solche Änderung

stimmen. Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb bezeichnete die

geplante Anhebung des Höchstmaßes als guten Kompromiss. ¿Der Vorschlag weist

den richtigen Weg und wird von uns mitgetragen¿, sagte Kolb am Donnerstag in

Magdeburg. ¿Wir hätten uns allerdings gewünscht, die Obergrenze ganz wegfallen

zu lassen.¿

 

Das System der Tagessätze für Geldstrafen wurde 1975

eingeführt und sieht seitdem in Paragraf 40 des Strafgesetzbuches als

Obergrenze 10.000 Mark und nach der Einführung des Euro 5.000 Euro vor. ¿In den

vergangenen drei Jahrzehnten haben sich jedoch alle Einkommen, auch die der

Spitzenverdiener, stark erhöht¿, sagte Kolb. Mitte der siebziger Jahre seien

Tageseinkünfte von seinerzeit mehr als 10.000 Mark die große Ausnahme gewesen

und nur von 88 Menschen erzielt worden. Im Jahr 2003 wurde der Betrag schon von

719 Steuerpflichtigen erreicht. ¿Inzwischen häufen sich allerdings die Fälle,

bei denen Gerichte bei der Verhängung von Geldstrafen an die geltende

Obergrenze von 5.000 Euro stoßen¿, sagte Kolb. ¿Um alle Straftäter entsprechend

ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Verantwortung ziehen zu können,

ist eine Anhebung der Obergrenze der Tagessätze zwingend erforderlich.¿ Als

Geldstrafe können Summen verhängt werden, die mindestens fünf und höchstens 360

Tagessätzen entspricht. Dabei geht das Gericht von einem Nettoeinkommen des

Angeklagten aus, dass der Täter an einem Tag hat. Die Mindesthöhe eines

Tagessatzes liegt bei einem Euro.

 

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung plant eine Erhöhung

der Höchstsätze auf 20.000 Euro. Sachsen-Anhalt hatte sich neben anderen

Bundesländern zunächst dafür eingesetzt, dass die Obergrenze vollständig

wegfallen soll. ¿Wenn ein Spitzenverdiener mehr als 20.000 Euro am Tag

verdient, sollte er eigentlich nicht durch eine künstliche Begrenzung seiner

Einkünfte begünstigt werden¿, sagte Kolb. Während der Rechtsausschuss und das

Plenum des Bundesrats diesem Vorschlag zustimmten, lehnte die Bundesregierung

eine komplette Aufhebung der Obergrenze ab. Der Rechtsausschuss des Bundestags

schlug anschließend vor, den Höchstsatz auf 30.000 Euro pro Tag anzuheben.

¿Damit können wir künftig auch Angeklagte, die über ein Jahresnettoeinkommen

von bis zu 10,8 Millionen Euro verfügen, zu Geldstrafen verurteilen, die ihrem

wirtschaftlichen Leistungsvermögen entsprechen¿, sagte Kolb.

 

 

 

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