Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Gute Nachricht für Dessau
06.09.2006, Magdeburg – 70
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 070/06
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 070/06
Magdeburg, den 6. September 2006
Gute Nachricht für Dessau
Magdeburg
(MJ). Sachsen-Anhalts
Justizministerin Prof. Angela Kolb hat die rechtspolitischen Sprecher der
Koalitionsfraktionen, Holger Stahlknecht (CDU) und Dr. Ronald Brachmann (SPD),
über den Stand der Justizstrukturreform informiert und die nächsten Schritte
bei den geplanten Reformüberlegungen abgestimmt. Zugleich konnte sie mitteilen,
dass der Bestand des Landgerichts Dessau und der Staatsanwaltschaft Dessau
gesichert sind. Zuvor hatte im Ministerium die Lenkungsgruppe getagt, die im Rahmen
eines Projekts die Gerichtsstrukturreform vorbereitet.
Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion,
Holger Stahlknecht, hob die erwiesene Leistungsstärke und Effizienz des
ökonomisch arbeitenden Landgerichtes Dessau hervor. Auch aus raumordnerischen
Gesichtspunkten sei für das Oberzentrum Dessau wichtig, erforderliche Behörden,
wie das Landgericht und die Staatsanwaltschaft vorzuhalten, u. a. um die
Bürgernähe der Gerichte zu wahren. Der rechtspolitische Sprecher der
SPD-Landtagsfraktion, Dr. Ronald Brachmann, verwies ebenfalls auf den wichtigen
Aspekt der Raumordnung und betonte: ¿Die Haltung des Justizministeriums, das
Landgericht und die Staatsanwaltschaft Dessau nicht mehr in Frage zu stellen,
findet meine volle Unterstützung.¿
Mitte
September legt das Justizministerium dem Kabinett einen Gesetzentwurf vor, der
die Grenzen der Gerichtsbezirke an die neuen Landkreisgrenzen anpasst. ¿Damit
gibt es klare Zuständigkeiten, wenn am 1. Juli 2007 die Kreisgebietsreform
greift. Die Handlungsfähigkeit der Justiz bleibt gesichert, ¿, so die
Ministerin. In dem Gesetz wird in einer ersten Stufe der Gerichtsstrukturreform
festgelegt, für welche Gemeinden, kreisfreien Städte und neuen Landkreise
welche Gerichte zukünftig zuständig sind. Ziel ist es, die Einräumigkeit der
Verwaltung weitgehend zu wahren. Die Gerichtsbezirke der Land- und Fachgerichte
sollen Landkreisgrenzen nicht schneiden. Den Bürgern soll durch klare
Gerichtsbezirkszuschnitte der Zugang zu den Gerichten erleichtert werden. Der
¿gesetzliche Richter¿ bleibt erhalten. Gleichzeitig führen die übersichtlichen
Zuschnitte zu Effizienzgewinnen, etwa in der Zusammenarbeit zwischen Polizei
und Staatsanwaltschaft.
Das
Nachzeichnen der Kreisgrenzen führt insbesondere im Bereich Bernburg zu
Veränderungen. Aufgrund der Bildung des neuen Salzlandkreises aus Bernburg,
Schönebeck und Aschersleben-Staßfurt soll das Gebiet des bisherigen Landkreises
Bernburg ab Juli 2007 wie schon die Kreise Schönebeck und Aschersleben-Staßfurt
zum Landgerichtsbezirk Magdeburg gehören. Bisher ist Dessau zuständig. ¿Das
nimmt keine Entscheidungen über Gerichtsstandorte vorweg¿, betonte die
Ministerin.
Bis
Ende Oktober wird ein Konzeptentwurf zur Neuordnung der Justizlandschaft in
Sachsen-Anhalt vorgelegt. Ziel sind leistungsfähige und zukunftsfeste
Strukturen. Die Zahl der Gerichtsstandorte soll vor dem Hintergrund
zurückgehender Einwohnerzahlen und zum Teil rückläufiger Eingangszahlen bei den
Gerichten behutsam reduziert werden, auch um Kosten zu sparen. In diesem
Zusammenhang wurde auch der Fortbestand des Landgerichts Dessau untersucht.
¿Die Gesamtergebnisse unserer Prüfungen werden in einen Konzeptentwurf
einfließen, der Ende Oktober zur öffentlichen Diskussion vorliegen soll¿, sagte
die Ministerin. ¿Schon jetzt ist nach den ersten Untersuchungsberichten aber
klar, dass eine Auflösung des Landgerichts Dessau derzeit keinen Sinn macht.¿
Dafür
gebe es u.a. gute finanzielle Gründe. Das Landgericht ist in einer
Miet-Immobilie untergebracht. Der Mietvertrag läuft bis zum Jahr 2018. Bei Auflösung
des Gerichts müssten über 1,3 Millionen Euro Miete pro Jahr für ein dann weitgehend
leer stehendes Haus bezahlt werden ¿ insgesamt also mehr als 15 Millionen Euro.
Zusätzlich müsste in Halle zur Aufnahme des Landgerichts Dessau ein Neubau für
geschätzte 20 Millionen Euro errichtet oder erneut ein Mietobjekt bezogen
werden. ¿Auch das würde Millionen kosten. Insgesamt würde die Entscheidung, das
Landgericht Dessau nach Halle zu integrieren, den Steuerzahler wohl 35 bis 40
Millionen Euro kosten¿, so die Ministerin. Dies sei nicht zu rechtfertigen,
zumal der Landgerichtsbezirk Dessau im Bundesvergleich keineswegs zu klein sei,
um weiter gut arbeiten zu können. ¿Im Landgerichtsbezirk Dessau besteht auch
nach Abgabe der Bernburger Region ein Richterbedarf von mehr als 60 Stellen.
Z.B. in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg existieren
Landgerichtsbezirke mit 20 - 50 Richtern, ohne dass jemand behaupten würde,
diese arbeiteten nicht effektiv¿, so die Ministerin.
Hintergrund:
Um zukunftsfähige und leistungsstarke Justizstrukturen
auch weiterhin zu erhalten, wird Sachsen-Anhalt die Gerichts-Landschaft neu
ordnen. Derzeit wird die Zukunft unterschiedlicher Gerichtsstandorte anhand
einheitlicher Kriterien geprüft. Zudem wird die 1999 begonnene
Amtsgerichtsstrukturreform weitergeführt. Die Überprüfung kleinerer
Amtsgerichte bzw. der Zeigstellen setzt diese fort. Bis Jahresende soll ein
Konzept vorliegen, das auch einen Zeitplan zur Umsetzung der dann anstehenden
Maßnahmen enthalten wird.
Geprüft werden folgende Standorte:
Ordentliche Gerichtsbarkeit:
Landgericht Dessau
Amtsgerichte mit vier oder weniger Richterstellen (Hettstedt,
Osterburg)
Zweigstellen der Amtsgerichte (Genthin als Zweigstelle von
Burg, Wolmirstedt als Zweigstelle von Haldensleben, Wanzleben als Zweigstelle
von Oschersleben, Staßfurt als Zweigstelle von Aschersleben, Querfurt als Zweigstelle
von Merseburg)
Staatsanwaltschaften:
Staatsanwaltschaft Dessau
Zweigstelle Halberstadt der Staatsanwaltschaft Magdeburg
Zweigstelle Naumburg der Staatsanwaltschaft Halle
Fachgerichtsbarkeiten:
Arbeitsgerichte Halberstadt, Naumburg und Stendal
Verwaltungsgericht Dessau
Sozialgerichte Dessau und Stendal
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